Am 24.2.26 stellte die Bundesregierung die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes vor. Das Gesetz soll bis Ostern ausgearbeitet, und bis zum 30.6.26 verabschiedet werden. Soweit bisher bekannt, gilt dann für Eigentümer:
- Wegfall der 65-%-EE-Pflicht: Die pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
- Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt: Gas- und Ölheizungen dürfen auch in Zukunft eingebaut werden. Es gibt kein generelles Austauschgebot für funktionierende Bestandsanlagen. Die Austauschpflicht für 30-Jahre alte Heizungen entfällt.
- Zunehmende Biogasanteile bei neuen fossilen Heizungen ("Biogastreppe"): Wird ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung neu eingebaut gilt, dass ab 1.1.2029 mindestens 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe verheizt werden müssen. Weitere Anhebungen sind in drei Stufen bis 2040 geplant.
- Förderung bleibt: Die Förderung für den Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden (BEG) bleibt bis mindestens bis 2029 gesichert.
- Keine Sanierungsanforderung: Die Umsetzung der Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird im Gesetz ohne Sanierungsanforderungen umgesetzt. Laut der europäischer Richtlinie sollen ab 1.1.2030 alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Nullemissionsgebäude gebaut werden.
Im Jahr 2030 soll die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden. Sollte sich dann zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaschutzziel verfehlt, wird das Gesetz überarbeitet.





