Heizungstausch

Geplante Neuregelungen zur Wärmeversorgung im Gebäudemodernisierungsgesetz

Am 24.2.26 stellte die Bundesregierung die Eckpunkte des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes vor. Das Gesetz soll bis Ostern ausgearbeitet, und bis zum 30.6.26 verabschiedet werden. Soweit bisher bekannt, gilt dann für Eigentümer:

  • Wegfall der 65-%-EE-Pflicht: Die pauschale Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt.
  • Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt: Gas- und Ölheizungen dürfen auch in Zukunft eingebaut werden. Es gibt kein generelles Austauschgebot für funktionierende Bestandsanlagen. Die Austauschpflicht für 30-Jahre alte Heizungen entfällt.
  • Zunehmende Biogasanteile bei neuen fossilen Heizungen ("Biogastreppe"): Wird ab Inkrafttreten des Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung neu eingebaut gilt, dass ab 1.1.2029 mindestens 10 % CO₂-neutrale Brennstoffe verheizt werden müssen. Weitere Anhebungen sind in drei Stufen bis 2040 geplant.
  • Förderung bleibt: Die Förderung für den Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden (BEG) bleibt bis mindestens bis 2029 gesichert.
  • Keine Sanierungsanforderung: Die Umsetzung der Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird im Gesetz ohne Sanierungsanforderungen umgesetzt. Laut der europäischer Richtlinie sollen ab 1.1.2030 alle neuen Gebäude (Wohn- und Nichtwohngebäude) als Nullemissionsgebäude gebaut werden.

Im Jahr 2030 soll die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden. Sollte sich dann zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaschutzziel verfehlt, wird das Gesetz überarbeitet.


Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch zukunftssicher und mit langfristig abschätzbaren Verbrauchskosten verbunden. Nach einem Vergleich der Energieeffizienz, der langfristigen Verbrauchskosten, der Fördermittelangebote und der Zukunftssicherheit, entscheiden sich Viele für eine Wärmepumpe - sogar in Altbauten und ganz ohne Fußbodenheizung.


Die richtige Heizung finden

Um sich für die für Sie richtige Heizung zu entscheiden, empfiehlt es sich, diese Auswahlkriterien über die Lebensdauer der Heizanlage zu berücksichtigen:

  • Entwicklung der Heizkosten
  • Entwicklung der Wärmeinfrastruktur in Mönchengladbach
  • Zukunftssicherheit
  • Verfügbare Fördermittel
  • Investitionskosten der Heizanlage

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Heizungstausch

 

Die Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien ist ein zentraler Baustein der Energiewende in Deutschland und Mönchengladbach. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich deutlich zu senken. Das Heizen ohne fossile Brennstoffe in Deutschland könnte rund 45 Mal so viele CO₂-Äquivalente einsparen wie der Stopp aller Inlandsflüge.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2023 legt fest, wie Gebäude in Deutschland klimafreundlich mit Energie versorgt werden sollen. Prinzipiell gilt: ab dem 1. Juli 2026 dürfen in Bestandsgebäuden nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen – in Neubaugebieten gilt das bereits seit 2024. Ab 2045 müssen alle Heizungen in Deutschland zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Energieverbrauch und Energiekonzept in Mönchengladbach

Rund 35 Prozent der in Deutschland verbrauchten Energie werden eingesetzt, um Gebäude zu beheizen und Wasser zu erwärmen. Das verursacht über alle Sektoren hinweg ca. 30 Prozent der CO2-Emissionen und trägt damit zum Klimawandel bei. Betrachtet man nur die privaten Haushalte, liegt der Anteil sogar noch höher, denn die Heizung verbraucht im Haushalt am meisten Energie und verursacht damit mit Abstand die größte Menge an CO₂.

In Mönchengladbach decken private Haushalte rund 75% ihres Energiebedarfs für Wärme und Strom mit fossilen Energieträgern (ca. 57% Gas, ca. 17% Heizöl und ein kleiner Anteil Kohle). Etwa 10% der Energie wird aus den erneuerbaren Quellen Biomasse, Umweltwärme, und Sonnenkollektoren gewonnen. Ca 15% des Endenergiebedarfs wird aus Strom gespeist, der sowohl aus fossilen als auch erneuerbaren Quellen stammt (Energiekonzept, S. 35). Darum sind 60% der Treibhausgasemissionen in Mönchengladbach auf das Heizen und den Stromverbrauch privater Haushalte zurückzuführen (Energiekonzept, S. 37).

Im Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Mönchengladbach das Energiekonzept mit dem kommunalen Wärmeplan verabschiedet, und damit eine strategische Ausrichtung vorgenommen, den Anteil erneuerbarer Energien im Energieverbrauch zu erhöhen, um eine nachhaltige und zukunftssichere Strom- und Wärmeversorgung zu erreichen.

Nachhaltige Heizungstechnologien, insbesondere Wärmepumpen, verringern den Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Auch mithilfe von Energetischer Sanierung und einer Anpassung des Heizverhaltens (auch hier) können große Einsparungen möglich sein. Eine beim Umweltbundesamt 2025 veröffentlichte Studie zeigte, dass im Jahr 2022, das von hohen Energiekosten geprägt war, private Haushalte 21% ihrer Energiekosten durch angepasstes Heizverhalten und Heizungsoptimierung einsparten.

Für Heizungstausch, Sanierung und Heizungsoptimierung gibt es Fördermöglichkeiten von Bund und Land NRW.

    Schritt für Schritt durch den Heizungstausch

    Im Normalfall können Sie Ihre bereits eingebaute Gas- und Ölheizung bis zu einem Alter von 30 Jahren weiterbetreiben und reparieren, längstens aber bis zum 31.12.2044. Ist zu erwarten, dass Ihre Heizung in den kommenden Jahren irreparabel ist, macht es Sinn, sich mit Alternativen auseinanderzusetzen. Denn ein Teil der verfügbaren Fördergelder hat ein Ablaufdatum: bereits ab 2028 schrumpft der 20%-Geschwindigkeitsbonus der aktuell bis zu 70% hohen Förderung. Förderanträge müssen bei Bund und Land gestellt werden, bevor mit dem Heizungstausch begonnen wird.

    Eine Heizung, die älter als 30 Jahre alt ist, muss ausgetauscht werden (§72 GEG).

    Von der Altersgrenze ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, Anlagen mit weniger als 4kW (oder mehr als 400kW) Leistung, sowie Anlagen mit Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung als Bestandteil einer Wärmepumpen-Hybridheizung oder einer Solarthermie-Hybridheizung, soweit diese nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

    Für Ein- und Zweifamilienhäuser, die der Eigentümer am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, greift die Pflicht erst bei Eigentümerwechsel; dann beträgt die Frist zwei Jahre (§73 GEG).

    Eigentümer von Gebäuden ab sechs Nutzungseinheiten sind nach § 60b GEG dazu verpflichtet, die eingebaute Heizungsanlage nach längerem Betrieb fachkundig prüfen und gegebenenfalls optimieren zu lassen. Für ältere Anlagen endet die Frist für die Prüfung seit 1. Oktober 2025 schrittweise - abhängig vom Einbaudatum.

    Auch neu installierte Wärmepumpen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten müssen nach § 60a GEG einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Diese Prüfung ist nach einer vollständigen Heizperiode durchzuführen, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme. Ausgenommen sind Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen. Erforderliche Optimierungsmaßnahmen sind anschließend innerhalb eines Jahres

    Mehr zu den Betreiberpflichten und Fristen lesen Sie unter den Verlinkungen auf dem GEG Infoportal des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

    Finden Sie zunächst heraus, welche Heizung in Ihrem Haus sinnvoll ist, und wie Sie Ihre Wünsche umsetzen können. Dabei können Ihnen Energieexperten helfen. Das Alter und der energetischen Zustand Ihres Gebäudes beeinflussen, wie gut das Gebäude die Wärme hält, die Ihre Heizung erzeugt. Je besser die Wärme gehalten wird, umso geringer sind Ihre Heizkosten. Der Energieberater erstellt mit Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) und berät Sie, welcher Heizungstyp sich in Ihrem Gebäude eignet. Eine Energieberatung ist keine Pflicht vor dem Heizungstausch, bietet sich jedoch besonders bei älteren Gebäuden an, bei denen der energetische Zustand nicht bekannt ist,

    Ihre Vorteile:

    • Sie erfahren, welche Heizungstypen sich für Ihr Haus eignen
    • Sie wissen, welche Sanierungsmaßnahmen langfristig Heizkosten sparen
    • Sie erhalten mit dem iSFP 5% zusätzliche Förderung für Einzelmaßnahmen im Rahmen der "Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude" (BEG).
    • Die Energieberatung wird mit bis zu 50% des Beratungshonorars gefördert.

    ->  Hier zertifizierten Energieberater finden

    ->  Hier Fördermittel für die Beratung beim BAFA beantragen

     

    Die Stadt Mönchengladbach hat Gebiete identifiziert, in denen der Aufbau eines Wärmenetzes wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies betrifft die Stadtkerne Gladbach und Rheydt. Ob das Netz gebaut wird, muss erst noch politisch abgestimmt werden. Ein Versorger muss noch gefunden werden. Nach Abstimmung ist mit einer Bauzeit bis zur Inbetriebnahme von mindestens 10-15 Jahren zu rechnen. Wenn der Zustand Ihrer Heizung eine langfristige Planung zulässt, können Sie mit dem Tausch warten, und haben in Zukunft vielleicht die Möglichkeit, sich an ein Fernwärmenetz anzuschließen. Auch wenn Sie die Heizung jetzt austauschen, können Sie beim möglichen Bau eines Netzes Maßnahmen treffen, um sich nach der Laufzeit Ihrer Heizung, an das Netz anzuschließen.

    • Weitere Informationen zur Wärmeplanung Mönchengladbachs: Hier finden Sie u.a. das vollständige Energiekonzept mit der Kommunalen Wärmeplanung, eine Kurzversion des Konzeptes in der Präsentation zum Bürgerinformationstermin und Antworten auf Häufige Fragen.
    • Wärmeplan als Karte und Potentialgebiete: Hier finden Sie eine interaktive Karte, und die im Wärmeplan veröffentlichten Daten. Sie können hier z.B. prüfen, ob Ihre Adresse in einem Potentialgebiete für das Wärmenetz liegt. 

     

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    Die Energiepreise unterliegen starken Schwankungen. Da fossile Energieträger begrenzt sind und mit sinkenden Vorräten zu rechnen ist, steigen vermutlich die Preise. Bereits heute schlägt die Wärmepumpe die Gasheizung bei den Betriebskosten.

    In einem 140qm-Einfamilienhaus mit einem Wärmebedarf von 20.000 kWh  verursacht eine Wärmepumpe (bei angenommener Jahresarbeitszahl von 3,5 und einem Strompreis im Wärmepumpentarif mit 25 ct/kWh) rund 1.400 € jährliche Energiekosten, ein Gaskessel (12 ct/kWh inkl. CO₂-Preis) etwa 2.600 €, ein Ölkessel etwa 3.000 €. 

    Fossile Rohstoffpreise sind stark von globalen Konflikten abhängig und je nach Weltlage können die Preise stark schwanken. Zusätzlich sorgt der CO2 Preis zukünftig dafür, dass fossile Brennstoffe immer teurer werden. Aktuell liegt der Preis bei 55- 65 Euro pro Tonne CO₂. Voraussichtlich ab 2028, wenn der europäische Emissionshandel für private Haushalte greift, wird der Preis vollständig am Markt gebildet. Das Forschungsprojekt Ariadne geht von einem CO2-Preis von 275 Euro je Tonne CO2 im Jahr 2030 aus.

    Obwohl die Investitionskosten für eine Wärmepumpe in der Regel höher sind als für fossile Heizungen, ist sie aufgrund der Förderkulisse und der Betriebskosten hinsichtlich ihrer Gesamtkosten auf die Lebenszeit in der Regel eine kostengünstige und zukunftssichere Option. Die Förderkulisse ist mit bis zu 70% Förderung durch den Bund derzeit sehr gut. Bereits ab 2029 wird die Förderquote schrumpfen.

    Finden Sie heraus, wie hoch Ihre Heizkosten mit unterschiedlichen Heizungsarten sind. Legen Sie sich Ihre Heizkostenabrechnung bereit und probieren Sie den Heizkostenrechner der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft c02online.

    Mehr zu den unterschiedlichen Heizungstechnologien,  Auswahl der Heiztechnik, zum Vergleich der Technologien.

    Tipps zur Optimierung des Heizenergieverbrauchs finden Sie hier.

     

     

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    In Neubauten dürfen bereits seit 2024 nur Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Ab dem 1.7.2026 gilt, dass auch in Bestandsgebäuden Heizungen mit einem Anteil von 65% erneuerbarer Energien eingebaut werden müssen. Bis dahin dürfen unter bestimmten Auflagen auch noch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, dies ist in der Regel jedoch unwirtschaftlich (siehe auch: Heizkosten vergleichen). Jede Heizung, die 65 Prozent erneuerbare Energie oder unvermeidbare Abwärme nutzt, ist zulässig. Die Art der Heizungsanlage ist frei wählbar und Kombinationen sind zulässig (beides mit rechnerischem Nachweis) nach §71 GEG.

    Die Abbildung zeigt stark vereinfacht, welche Möglichkeiten Sie zu welchem Zeitpunkt haben. Eine sehr detaillierte Variante der Abbildung und eine umfangreiche Anleitung zum Heizungstausch finden Sie beim Umweltbundesamt.

    Dort finden Sie auch folgende Informationen und Tipps:

    • Verbrauchs-Check
    • Wie Sie Heizkosten berechnen
    • Einen Modernisierungs-Check
    • Informationen zur Energieberatung

     

    Besondere Fristen bei Gasetagenheizungen

    Sobald in einem Gebäude mit Etagenheizungen erstmals eine Etagenheizung oder eine Zentralheizung ausgetauscht und dafür eine andere Heizungsanlage eingebaut wird („Startpunkt“), beginnt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss die neue Etagenheizung die Vorgaben des § 71 Abs. 1 noch nicht erfüllen. Nach Ablauf der fünf Jahre gibt es zwei Wege: Entweder wird auf eine zentrale Heizungsanlage umgestellt; dann kann sich die Frist bis zur Fertigstellung verlängern, insgesamt jedoch höchstens bis 13 Jahre nach dem Startpunkt. Oder die Wärmeversorgung bleibt bei Etagenheizungen; dann muss jede neu eingebaute Etagenheizung ab dem Ende der fünf Jahre die Anforderungen des § 71 Abs. 1 erfüllen. Für Etagenheizungen, die während der 5-jahresfrist eingebaut wurden,  gilt ein weiteres Jahr Fristverlängerung, sie müssen also spätestens 6 jahre nach dem Austausch der ersten Etagenheizung die Anforderungen erfüllen. Die getroffene Entscheidung ist dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unverzüglich in Textform mitzuteilen. Wird nach den ersten 5 Jahren keine Entscheidung getroffen, entsteht eine Pflicht zur Umstellung auf Zentralheizung mit den entsprechenden Fristen. Details finden Sie im Gesetzestext §71 l GEG

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    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert Ihren Heizungstausch hin zu klimafreundlichen Heizungen und energetische Maßnahmen, die ein effizienteres Heizen ermöglichen, mit bis zu 70% der Investitionssumme von maximal 30.000 Euro. Darüber hinaus können in manchen Fällen Fachplanung und Baubegleitung gefördert werden. Das bedeutet, wenn Sie einen Heizungstausch und/oder Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der BEG EM fördern lassen, können Sie bis zu 21.000 Euro Förderung erhalten. Beachten Sie, dass in dieser Fördersumme auch die geförderten Kosten für Einzelmaßnahmen zur Sanierung (i.d.R. Förderquote von 15%) enthalten sind.

    Fördermöglichkeiten bestehen unter Anderem für:

    Heizungsanlagen:

    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt (Förderung der Mietkosten für maximal 1 Jahr)

    Ebenso werden wasserstofffähige Heizungen gefördert. In Mönchengladbach ist jedoch kein Wasserstoffnetz für Privathaushalte vorgesehen. Das Land NRW verfolgt den Energieträger Wasserstoff als Lösung für die Industrie, nicht für Privathaushalte.

    Maßnahmen zur Heizungsoptimierung:

    • zum Beispiel Verbesserung der Anlageneffizienz (begrenzt auf Bestandsgebäude mit höchstens 5 Wohneinheiten beziehungsweise Nichtwohngebäude mit höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche),
    • Emissionsminderung von Biomasseheizungen

    Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes sind:

    • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
    • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
    • sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

    Die Abbildung gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten und den Förderumfang des BEG EM und wo Sie die Fördergelder beantragen können, entweder beim

     

    Die Förderung besteht aus Bausteinen, für die jeweils unterschiedliche Bedingungen erfüllt werden müssen, und miteinander auf maximal 70% kombiniert werden können.

    • 30% Grundförderung für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen
    • 20% Geschwindigkeitsbonus für den frühzeitigen Umstieg (ab 2029 wird diese Förderung schrittweise kleiner) Gilt z.B.: für den Austausch von Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen, sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
    • 30% Einkommensabhängiger Bonus (bis zu versteuerndem Gesamteinkommen unter 40.000 Euro im Jahr)

    Die Umlage der Kosten auf Mieterinnen und Mieter ist auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat beschränkt.

    Ausführliche Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie und auf der Seite der Förderdatenbank des Bundes.  Hier finden Sie auch Kontaktdaten zum Fördermittelgeber, falls Sie spezifische Fragen zur Antragstellung haben.

    Mit dem Fördermittelrechner des Ökozentrums NRW können Sie eine erste Abschätzung der Förderung vornehmen.

    Das Förderprogramm Progres.nrw bietet finanzielle Unterstützung für den Bereich Stromerzeugung und Wärmeerzeugung u.a. in diesen Bereichen:

    • Geothermie
      • Oberflächennah in Verbindung mit Wärmepumpe 

    Eine Kumulierung mit Bundesmitteln der BAFA oder der KfW-Bank ist in der Regel bis maximal 60 Prozent Gesamtförderquote möglich, sofern das entsprechende Programm dies zulässt. Die geförderte Anlage darf nicht zur Erfüllung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes dienen. Eine Kombination sollte mit allen Fördermittelgebern abgesprochen werden, damit es nicht zu Doppelförderung und einer nachträglichen Rückforderung von Mitteln kommt.

     

    Weiterführende Informationen

    Gebäudeenergiegesetz:

    Das Bundeswirtschaftsministerium bietet eine ausführliche Liste an Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz.

     

    Kommunale Wärmeplanung in Mönchengladbach:

    Sie können das Energiekonzept mit der kommunalen Wärmeplanung der Stadt Mönchengladbach hier herunterladen. Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die Ergebnisse in den Informationen zum Bürgerinformationstermin. Die Seite bietet außerdem eine Liste häufiger Fragen.

     

    Heizungstausch und Sanierung:

    Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW zum Thema HeizenErneuerbare Energien und Sanieren und Bauen. Die Verbraucherzentrale bietet auch regelmäßig kostenlose Online-Veranstaltungen zu diesen Themen an.

    Ratgeber Heizung - Verbraucherzentrale (auch bei der Stadtbibliothek ausleihbar)

    Hilfestellung Heizungswahl auf dem GEG-Infoportal des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

    Machen Sie den Ofenführerschein und lernen Sie im Online-Selbstlernkurs, wie Sie Ihren Holzofen richtig bedienen.