Ab dem 01.09.2025: Verbot von TPO in kosmetischen Mitteln z. Bsp. in UV-Gelen
Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO) ist ein Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln, der dort als UV-Photoinitiator eingesetzt wird.
UV-Photoinitiator sind chemische Verbindungen, die u.a. in Produkten für künstliche Nagelsysteme im gewerblichen Bereich mit einem Anteil von bis zu 5 % eingesetzt werden. Durch die Bestrahlung mit UV-Licht begünstigen diese UV-Photoinitiatoren (z. Bsp. TPO) eine schnelle und tiefe Aushärtung von künstlichen Nagelsystemen.
In eingehenden wissenschaftlichen Studien zu diesem Stoff wurde festgestellt, dass durch die Verwendung erwiesene Tierkanzerogene (Krebserregend bei Tieren) von mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen vorliegen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union den Stoff Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO) gemäß der CLP-Verordnung als CMR-Stoff der Kategorie 1B (reproduktionstoxisch) eingestuft.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/877 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1223/2009 ist das Inverkehrbringen und Bereitstellen auf dem Markt von kosmetischen Mitteln, die Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid(TPO) enthalten, ab dem 1. September 2025 verboten.
Erkennen, ob mein Produkt TPO enthält, kann ich entweder über die Angabe auf dem Etikett oder der Verpackung des Produktes. Angaben zu dem Produkt auf der Website des Herstellers oder die direkte Nachfrage beim Hersteller oder Lieferanten können ebenfalls zur Informationsfindung beitragen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die professionelle Verwendung eines kosmetischen Mittels mit TPO in einem Nagelstudio unter die Begriffsbestimmung des Bereitstellens auf dem Markt fällt und ab dem 1. September 2025 ebenfalls verboten ist. Das Verbot sieht keine Übergangsfrist vor. Somit dürfen Produkte mit TPO, die vor dem 1. September 2025 erworben wurden, ab Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/877 nicht mehr verkauft und im gewerblichen Gebrauch auch nicht mehr verwendet werden.
Um ordnungsbehördlichen Maßnahmen vorzubeugen, bitten wir Sie selbstständig zu prüfen, ob Ihre Produkte von dem Verkaufsverbot betroffen sind.