Allgemeine Informationen

Ab dem 01.09.2025: Verbot von TPO in kosmetischen Mitteln z. Bsp. in UV-Gelen

Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO) ist ein Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln, der dort als UV-Photoinitiator eingesetzt wird.

UV-Photoinitiator sind chemische Verbindungen, die u.a. in Produkten für künstliche Nagelsysteme im gewerblichen Bereich mit einem Anteil von bis zu 5 % eingesetzt werden. Durch die Bestrahlung mit UV-Licht begünstigen diese UV-Photoinitiatoren (z. Bsp. TPO) eine schnelle und tiefe Aushärtung von künstlichen Nagelsystemen.

In eingehenden wissenschaftlichen Studien zu diesem Stoff wurde festgestellt, dass durch die Verwendung erwiesene Tierkanzerogene (Krebserregend bei Tieren) von mit möglicher Übertragbarkeit auf den Menschen vorliegen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union den Stoff Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid (TPO) gemäß der CLP-Verordnung als CMR-Stoff der Kategorie 1B (reproduktionstoxisch) eingestuft.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/877 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1223/2009 ist das Inverkehrbringen und Bereitstellen auf dem Markt von kosmetischen Mitteln, die Trimethylbenzoyl Diphenylphosphinoxid(TPO) enthalten, ab dem 1. September 2025 verboten.

Erkennen, ob mein Produkt TPO enthält, kann ich entweder über die Angabe auf dem Etikett oder der Verpackung des Produktes. Angaben zu dem Produkt auf der Website des Herstellers oder die direkte Nachfrage beim Hersteller oder Lieferanten können ebenfalls zur Informationsfindung beitragen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass die professionelle Verwendung eines kosmetischen Mittels mit TPO in einem Nagelstudio unter die Begriffsbestimmung des Bereitstellens auf dem Markt fällt und ab dem 1. September 2025 ebenfalls verboten ist. Das Verbot sieht keine Übergangsfrist vor. Somit dürfen Produkte mit TPO, die vor dem 1. September 2025 erworben wurden, ab Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/877 nicht mehr verkauft und im gewerblichen Gebrauch auch nicht mehr verwendet werden.

Um ordnungsbehördlichen Maßnahmen vorzubeugen, bitten wir Sie selbstständig zu prüfen, ob Ihre Produkte von dem Verkaufsverbot betroffen sind.

Die Aufgabe des amtlichen Verbraucherschutzes ist es, Sie vor Gesundheitsschäden und Irreführung zu schützen.
Dem gesundheitlichen Verbraucherschutz unterliegen neben den Lebensmitteln auch kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände (zum Beispiel Kinderspielzeug, Bekleidung oder Verpackungsmaterial mit Lebensmittelkontakt).

Als rechtliche Grundlagen für diese Überwachung dienen zahlreiche, europaweit gültige EU-Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, sowie nationale Gesetze wie das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch und die Lebensmittelhygieneverordnung.

Grundsätzlich ist in der EU der Unternehmer (zum Beispiel ein Hersteller oder Importeur von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln) für die Sicherheit der von ihm in den Verkehr (Verkauf) gebrachten Erzeugnisse selbst verantwortlich.

Wir, als die für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Mönchengladbach zuständige Behörde, überprüfen regelmäßig risikoorientiert die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen sowie Bedarfsgegenständen durch die entsprechenden Unternehmer.
Dazu führen wir unter anderem regelmäßig unangekündigte Betriebskontrollen durch, entnehmen Proben und lassen diese in akkreditierten Laboren untersuchen.
Ergänzend werden weiterhin zum Beispiel Meldungen zu nicht sicheren Lebensmitteln in das europäische Schnellwarnsystem RASFF eingestellt, sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben bei Exporten in Form von Export-Zertifikaten überprüft.

Bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen ermitteln wir zudem in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden.

Wenn Sie bei Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln oder Bedarfsgegenständen Mängel feststellen oder den Umgang mit diesen in einem Betrieb für mangelhaft halten, sollten Sie sich zunächst an die Verantwortlichen vor Ort wenden.

Frau Rittgerodt
Zimmer 204
Tel.: (02161) 25 - 2831
Mo - Fr: 08.30 - 12.30 Uhr 
Mo - Do: 14.00 - 16.00 Uhr 


Sonstige Termine nach Vereinbarung. 

Kontakt

Anschrift
Stadtverwaltung Mönchengladbach
Fachbereich 39
Verbraucherschutz und Tiergesundheit
Am Mevissenhof 42
41068 Mönchengladbach

Sprechzeiten:
Mo bis Fr: 8.30 - 12.00 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung!

Telefon: 
02161 - 25 2831

E-Mail:
veterinaeramt@moenchengladbach.de


Anfahrt

Der Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Die Haltestellen Waldhausen Kirche und Nicodemstraße befinden sich in fußläufiger Entfernung. Sie erreichen diese mit den Buslinien 003, 013, 023, 033, 035 und SB83.

In unmittelbarer Nähe des Verwaltungsgebäudes steht zudem eine begrenzte Anzahl kostenfreier Parkmöglichkeiten zur Verfügung.