Übernahme von Bestattungskosten

Die Kosten einer Beerdigung trägt im Regelfall der Erbe (§ 1968 BGB), hilfsweise haften die nächsten Angehörigen aufgrund ihrer Unterhaltsverpflichtung (§ 1615 Absatz 2 BGB) oder gegebenenfalls die Bestattungspflichtigen (Bestattungsgesetz NRW). Wenn diesen die Bezahlung der Bestattungskosten nicht zugemutet werden kann, übernimmt sie unter bestimmten Voraussetzungen der Fachbereich für Soziales und Wohnen als Sozialhilfeträger.

Der Antrag muss bei der Gemeinde gestellt werden, die für den Verstorbenen bis zu seinem Tod Sozialhilfe geleistet hat. In allen anderen Fällen ist dies die Gemeinde am Sterbeort. Anträge können nur Personen stellen, die rechtlich zur Kostenübernahme verpflichtet sind. Freunde oder Nachbarn, die eine Beerdigung beauftragen, haben in der Regel keinen Anspruch.

Die Übernahme von Bestattungskosten ist eine Sozialhilfeleistung, die immer nur nachrangig gewährt wird. Eigenes Vermögen und Einkommen muss vorrangig eingesetzt werden.

Gem. § 74 SGB XII können Bestattungskosten ganz oder Teilweise aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, wenn der bestattungspflichtigen Person, oder den bestattungspflichtigen Personen die Kostentragung nicht zugemutet werden kann.

Vorrangig ist der Nachlass für die Bestattungskosten einzusetzen, soweit ein Nachlass vorhanden ist.

Eine Kostenübernahme erfolgt nur in angemessenen Höhe der Bestattungskosten.

Hinweis:

Aufgrund der Komplexität der Fallbearbeitung sind oftmals langandauernde telefonische Beratungen erforderlich. Daher ist die Sachbearbeitung nicht immer direkt telefonisch erreichbar. Sie können unter der Telefonnummer 02161 / 25-8325 bzw. 0162/2196463 oder unter der angegebenen E-Mail Adresse FB50-Bestattungskosten@moenchengladbach.de eine Nachricht mit ihrer Telefonnummer hinterlassen. Sie werden dann kurzfristig zurückgerufen.

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Rechtliche Grundlagen

§ 74 SGB XII

Ansprechpartner*innen

Gruppenleitung

Herr Eichstädt
Zimmer 132
Telefon: 02161/25-8326


Sachbearbeitung A-F
Frau Brinkmann
Zimmer 141
Tel.: 0162/2196463

Adresse

Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86-88
41061 Mönchengladbach

Zugang behindertengerecht

Fax: 02161 25-3629

Hinweis E-Mail-Versand

Geben Sie bei einer Anfrage per E-Mail bitte Ihren Namen, Vornamen, Anschrift, Aktenzeichen (wenn vorhanden) und Ihre Telefonnummer (unter der Sie zu erreichen sind) an. Stellen Sie bitte kurz Ihr Anliegen dar und fügen Sie evtl. Unterlagen als Anhang bei. Wir werden uns dann zeitnah bei Ihnen zurückmelden.

Bitte verwenden Sie die bei den jeweiligen Dienstleistungen angegebenen Sammelpostfächer, damit eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer E-Mail gewährleistet werden kann.

Notwendige Unterlagen (Beispiele):

  • Bestattungsauftrag, Rechnung des Bestatters oder Gebührenbescheid des Ordnungsamtes
  • Gebührenbescheid des Garten- und Friedhofsamtes
  • Testament oder Erbvertrag; Erbschein (falls notwendig und erteilt)
  • Sterbeurkunde
  • Verzeichnis des Nachlasses mit Nachweisen, insbesondere Sparbücher, Girokontenauszüge des Verstorbenen der letzten drei Monate, Lebensversicherungen oder Sterbeversicherungen, Bestattungsvorsorgeverträge, Nachweis über Sterbegelder von Arbeitgebern und Vereinen
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen des Antragstellers inklusive Gehaltsabrechnungen und Girokontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über Belastungen, insbesondere Miete, Versicherungen, Werbungskosten, Kreditverpflichtungen
  • Information zu Angehörigen des Verstorbenen

 

Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.

 

Gebühren - keine

Weitere Informationen / Links:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
www.bmas.de

„Grundsätze der Sozialhilfe“
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Grundsaetze-der-Sozialhilfe/grundsaetze-der-sozialhilfe.html

„Leistungen der Sozialhilfe“
https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialhilfe/Leistungen-der-Sozialhilfe/leistungen-der-sozialhilfe.html