Viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind aus den verschiedensten Gründen auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Das Hilfsangebot nach dem SGB VIII eröffnet eine Vielzahl von Hilfen wie beispielsweise:
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
- Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche (§§ 27 ff. SGB VIII)
- Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seel. Behinderung oder drohender seel. Behinderung (§ 35a SGB VIII)
Die Wirtschaftlichen Jugendhilfe wickelt die im SGB VIII beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich und finanziell ab. Sie ist in vielfältiger Art und Weise in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten unterwegs.
Außerdem gehören zu den Aufgaben die sachliche und örtliche Zuständigkeitsprüfungen sowie die damit verbundenen Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern und Behörden abzustimmen sind.
Eltern und / oder Jugendliche selbst haben bei teil- oder vollstationärer Unterbringung je nach ihrer Leistungsfähigkeit Beiträge zu den Kosten der Jugendhilfe zu leisten.
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet sozialraumorientiert in Teams und eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst zusammen.
Ihre Ansprechpartner*innen entnehmen Sie daher bitte Ihrem jeweiligem Stadtteil / dem jeweiligen Aufgabengebiet.
Unsere weiteren Leistungen im Überblick (nähere Informationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Kästen):
- Einzelfallförderung Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen
- Übernahme Trägeranteile Kita
- Übernahme von Schulbetreuungskosten