Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umfasst verschiedene Schwerpunkte im Bereich der Kinderbetreuung, Erziehungsberatung, Jugendpflege und Präventation. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder sowie Tagespflege-Angeboten sind hier unter anderem die Erziehungsberatung, die Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe sowie die wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften und der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) angesiedelt.

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Viele Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sind aus den verschiedensten Gründen auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen. Das Hilfsangebot nach dem SGB VIII eröffnet eine Vielzahl von Hilfen wie beispielsweise:

  • Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII)
  • Hilfen zur Erziehung für Kinder und Jugendliche (§§ 27 ff. SGB VIII)
  • Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)
  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seel. Behinderung oder drohender seel. Behinderung (§ 35a SGB VIII)

Die Wirtschaftlichen Jugendhilfe wickelt die im SGB VIII beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich und finanziell ab. Sie ist in vielfältiger Art und Weise in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten unterwegs. 

Außerdem gehören zu den Aufgaben die sachliche und örtliche Zuständigkeitsprüfungen sowie die damit verbundenen Kostenerstattungen, die bei Zuständigkeitswechseln mit anderen Jugendämtern und Behörden abzustimmen sind.

Eltern und / oder Jugendliche selbst haben bei teil- oder vollstationärer Unterbringung je nach ihrer Leistungsfähigkeit Beiträge zu den Kosten der Jugendhilfe zu leisten.

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet sozialraumorientiert in Teams und eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst zusammen. 

Ihre Ansprechpartner*innen entnehmen Sie daher bitte Ihrem jeweiligem Stadtteil / dem jeweiligen Aufgabengebiet.

 

Unsere weiteren Leistungen im Überblick (nähere Informationen entnehmen Sie bitte den untenstehenden Kästen):

- Einzelfallförderung Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen

- Übernahme Trägeranteile Kita

- Übernahme von Schulbetreuungskosten


WJH-Team 1

Eicken, Gladbach, Westend, Ohler, Dahl, Waldhausen, Am Wasserturm, Windberg, Bettrath-Hoven, Flughafen, Neuwerk-Mitte, Uedding, Lürrip, Hardterbroich/Pesch, Bungt

Auskunft erteilt:        WJH-Team 1

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3450

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        WJH-Team-1@moenchengladbach.de

Zimmer:                     335, 319, 320

Sprechzeiten:             Das Team steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:        Carsten Hellmann

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3530

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Carsten.Hellmann@moenchengladbach.de

Zimmer:                     318

Sprechzeiten:             Montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:       Sven Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Zimmer:                     331

Sprechzeiten:             montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

A - Bri:                     Herr Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Zimmer:                     331

 

Brj - Fue:                 Herr Brehm

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3641

Zimmer:                     314

 

Fuf - Kling:              Herr Freitag

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3492

Zimmer:                     317

 

Klinh - Meng:          Frau Schmitt

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3548

Zimmer:                     316

 

Menh  - Pat:             Frau Katthagen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3554

Zimmer:                     314

 

Pau - Sama:              Frau Felauer

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3557

Zimmer:                     316

 

Samb - Ste:               Frau Kubba

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3555

Zimmer:                     315

 

Stf - Z:                      Frau Coenen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3549

Zimmer:                     315

 

Team-Email-Adresse: Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Sprechzeiten: montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

  1. Ambulante Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin bei Ihnen zuhause): Sie müssen keine Kostenbeiträge zahlen
  2. Teilstationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin bei Ihnen zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, die mit Ihrem Kind zusammenlebt.
  3. Stationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld an den hiesigen Fachbereich. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens weitere Kostenbeiträge zahlen müssen.
  • Als Arbeitnehmer*in: Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember des Vorjahres (Steuerbescheid) oder
  • Als Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r: letzter vorliegender Steuerbescheid oder
  • Als Empfänger*in von Arbeitslosengeld I oder II oder Krankengeld: Bescheide des betreffenden Jahres oder
  • Als Rentenempfänger*in: Rentenmitteilung des betreffenden Jahres 

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Das Hilfsangebot nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) umfasst unter anderem die Hilfe in einer Vollzeitpflegestelle entsprechend § 33 oder § 35a Absatz 2 Nr. 3 SGB VIII. Die Stadt Mönchengladbach unterstützt sowohl die Kinder in Pflegestellen als auch die Pflegeeltern. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf der Pflegekinder wird durch die laufenden Leistungen (Pflegegeld) gedeckt. Diese Beträge werden vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW in regelmäßigen Abständen neu festgelegt.

Darüber hinaus können auch weitere Leistungen als Beihilfe oder Zuschuss nach § 39 SGB VIII und auch Zusatzleistungen gewährt werden. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe oder einen Zuschuss. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung dieser Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Diese Richtlinie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von weiteren finanziellen Leistungen innerhalb der Jugendhilfe für in Mönchengladbach lebende Pflegekinder und Pflegeeltern.

Diese Aufstellung macht deutlich, welche finanziellen Anstrengungen die Stadt Mönchengladbach trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen unternimmt, um sowohl die jungen Menschen als auch die Pflegeeltern bestmöglich zu unterstützen. Der Umfang der Förderung wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent dargestellt.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.

Diese Richtlinie gilt für alle Kinder, Jugendliche und Volljährige, die vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie von der Stadt Mönchengladbach in Einrichtungen untergebracht wurden.
Sie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von finanziellen Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII).
Rechtsgrundlage sind die §§ 13 Absatz 3, 19, 27 Absatz 4, 39, 40, 42 und 42a SGB VIII, in der jeweils gültigen Fassung.

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe, einen Zuschuss oder eine Zusatzleistung. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung der Leistungen der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst
sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Über die in dieser Richtlinie aufgeführten Beihilfen, Zuschüsse und Zusatzleistungen hinaus kann sich aus der individuellen Situation des jungen Menschen ein weiterer Hilfebeziehungsweise
Förderbedarf ergeben. Der Bedarf ist besonders zu begründen. Die Notwendigkeit und Höhe der Beihilfe wird dann einzelfallbezogen geprüft.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.

WJH-Team 2

Unbegleitete Minderjährige Ausländer*innen, Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII, Rheindahlen-Land, Rheindahlen-Mitte, Hauptquartier, Hehn, Holt, Hardter Wald, Hardt-Mitte, Venn, Wickrath-Mitte, Wickrath-West, Wickrathberg, Wanlo

Auskunft erteilt:        WJH-Team 2

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3402

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        WJH-Team-2@moenchengladbach.de

Zimmer:                     327, 326

Sprechzeiten:             Das Team steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:        Claudia Krüger

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3567

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Claudia.Krueger@moenchengladbach.de

Zimmer:                     329

Sprechzeiten:             Montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:       Sven Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Zimmer:                     331

Sprechzeiten:             montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

A - Bri:                     Herr Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Zimmer:                     331

 

Brj - Fue:                 Herr Brehm

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3641

Zimmer:                     314

 

Fuf - Kling:              Herr Freitag

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3492

Zimmer:                     317

 

Klinh - Meng:          Frau Schmitt

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3548

Zimmer:                     316

 

Menh  - Pat:             Frau Katthagen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3554

Zimmer:                     314

 

Pau - Sama:              Frau Felauer

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3557

Zimmer:                     316

 

Samb - Ste:               Frau Kubba

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3555

Zimmer:                     315

 

Stf - Z:                      Frau Coenen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3549

Zimmer:                     315

 

Team-Email-Adresse: Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Sprechzeiten: montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

  1. Ambulante Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin bei Ihnen zuhause): Sie müssen keine Kostenbeiträge zahlen
  2. Teilstationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin bei Ihnen zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, die mit Ihrem Kind zusammenlebt.
  3. Stationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld an den hiesigen Fachbereich. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens weitere Kostenbeiträge zahlen müssen.
  • Als Arbeitnehmer*in: Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember des Vorjahres (Steuerbescheid) oder
  • Als Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r: letzter vorliegender Steuerbescheid oder
  • Als Empfänger*in von Arbeitslosengeld I oder II oder Krankengeld: Bescheide des betreffenden Jahres oder
  • Als Rentenempfänger*in: Rentenmitteilung des betreffenden Jahres 

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Das Hilfsangebot nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) umfasst unter anderem die Hilfe in einer Vollzeitpflegestelle entsprechend § 33 oder § 35a Absatz 2 Nr. 3 SGB VIII. Die Stadt Mönchengladbach unterstützt sowohl die Kinder in Pflegestellen als auch die Pflegeeltern. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf der Pflegekinder wird durch die laufenden Leistungen (Pflegegeld) gedeckt. Diese Beträge werden vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW in regelmäßigen Abständen neu festgelegt.

Darüber hinaus können auch weitere Leistungen als Beihilfe oder Zuschuss nach § 39 SGB VIII und auch Zusatzleistungen gewährt werden. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe oder einen Zuschuss. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung dieser Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Diese Richtlinie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von weiteren finanziellen Leistungen innerhalb der Jugendhilfe für in Mönchengladbach lebende Pflegekinder und Pflegeeltern.

Diese Aufstellung macht deutlich, welche finanziellen Anstrengungen die Stadt Mönchengladbach trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen unternimmt, um sowohl die jungen Menschen als auch die Pflegeeltern bestmöglich zu unterstützen. Der Umfang der Förderung wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent dargestellt.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.

Diese Richtlinie gilt für alle Kinder, Jugendliche und Volljährige, die vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie von der Stadt Mönchengladbach in Einrichtungen untergebracht wurden.
Sie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von finanziellen Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII).
Rechtsgrundlage sind die §§ 13 Absatz 3, 19, 27 Absatz 4, 39, 40, 42 und 42a SGB VIII, in der jeweils gültigen Fassung.

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe, einen Zuschuss oder eine Zusatzleistung. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung der Leistungen der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst
sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Über die in dieser Richtlinie aufgeführten Beihilfen, Zuschüsse und Zusatzleistungen hinaus kann sich aus der individuellen Situation des jungen Menschen ein weiterer Hilfebeziehungsweise
Förderbedarf ergeben. Der Bedarf ist besonders zu begründen. Die Notwendigkeit und Höhe der Beihilfe wird dann einzelfallbezogen geprüft.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.

WJH-Team 3

Pflegekinderdienst, Kostenerstattungen gem. § 89a SGB VIII, Odenkirchen-West, Odenkirchen-Mitte, Sasserath, Giesenkirchen-Nord, Schelsen, Giesenkirchen-Mitte

 

Auskunft erteilt:        WJH-Team 3

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3303

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        WJH-Team-3@moenchengladbach.de

Zimmer:                     324

Sprechzeiten:             Das Team steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:        Jörg Wagner

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3569

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Joerg.Wagner@moenchengladbach.de

Zimmer:                     310

Sprechzeiten:             Montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:       Sven Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Zimmer:                     331

Sprechzeiten:             montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

A - Bri:                     Herr Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Zimmer:                     331

 

Brj - Fue:                 Herr Brehm

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3641

Zimmer:                     314

 

Fuf - Kling:              Herr Freitag

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3492

Zimmer:                     317

 

Klinh - Meng:          Frau Schmitt

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3548

Zimmer:                     316

 

Menh  - Pat:             Frau Katthagen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3554

Zimmer:                     314

 

Pau - Sama:              Frau Felauer

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3557

Zimmer:                     316

 

Samb - Ste:               Frau Kubba

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3555

Zimmer:                     315

 

Stf - Z:                      Frau Coenen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3549

Zimmer:                     315

 

Team-Email-Adresse: Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Sprechzeiten: montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

  1. Ambulante Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin bei Ihnen zuhause): Sie müssen keine Kostenbeiträge zahlen
  2. Teilstationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin bei Ihnen zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, die mit Ihrem Kind zusammenlebt.
  3. Stationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld an den hiesigen Fachbereich. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens weitere Kostenbeiträge zahlen müssen.
  • Als Arbeitnehmer*in: Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember des Vorjahres (Steuerbescheid) oder
  • Als Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r: letzter vorliegender Steuerbescheid oder
  • Als Empfänger*in von Arbeitslosengeld I oder II oder Krankengeld: Bescheide des betreffenden Jahres oder
  • Als Rentenempfänger*in: Rentenmitteilung des betreffenden Jahres

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Das Hilfsangebot nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) umfasst unter anderem die Hilfe in einer Vollzeitpflegestelle entsprechend § 33 oder § 35a Absatz 2 Nr. 3 SGB VIII. Die Stadt Mönchengladbach unterstützt sowohl die Kinder in Pflegestellen als auch die Pflegeeltern. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf der Pflegekinder wird durch die laufenden Leistungen (Pflegegeld) gedeckt. Diese Beträge werden vom Ministerium für Kinder, Jugend,Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW in regelmäßigen Abständen neu festgelegt.

Darüber hinaus können auch weitere Leistungen als Beihilfe oder Zuschuss nach § 39 SGB VIII und auch Zusatzleistungen gewährt werden. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe oder einen Zuschuss. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung dieser Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Diese Richtlinie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von weiteren finanziellen Leistungen innerhalb der Jugendhilfe für in Mönchengladbach lebende Pflegekinder und Pflegeeltern.

Diese Aufstellung macht deutlich, welche finanziellen Anstrengungen die Stadt Mönchengladbach trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen unternimmt, um sowohl die jungen Menschen als auch die Pflegeeltern bestmöglich zu unterstützen. Der Umfang der Förderung wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent dargestellt.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.

Diese Richtlinie gilt für alle Kinder, Jugendliche und Volljährige, die vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie von der Stadt Mönchengladbach in Einrichtungen untergebracht wurden.
Sie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von finanziellen Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII).
Rechtsgrundlage sind die §§ 13 Absatz 3, 19, 27 Absatz 4, 39, 40, 42 und 42a SGB VIII, in der jeweils gültigen Fassung.

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe, einen Zuschuss oder eine Zusatzleistung. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung der Leistungen der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst
sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Über die in dieser Richtlinie aufgeführten Beihilfen, Zuschüsse und Zusatzleistungen hinaus kann sich aus der individuellen Situation des jungen Menschen ein weiterer Hilfebeziehungsweise
Förderbedarf ergeben. Der Bedarf ist besonders zu begründen. Die Notwendigkeit und Höhe der Beihilfe wird dann einzelfallbezogen geprüft.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.

WJH-Team 4

Rheydt, Grenzlandstadion, Mülfort, Bonnenbroich, Geneicken, Schloss Rheydt, Schrievers, Pongs, Hockstein, Schmölderpark, Geistenbeck, Heyden

Auskunft erteilt:        WJH-Team 4

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3454

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        WJH-Team-4@moenchengladbach.de

Zimmer:                     322, 321

Sprechzeiten:             Das Team steht Ihnen montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:        Karin Voßen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3568

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Karin.Vossen@moenchengladbach.de

Zimmer:                     310

Sprechzeiten:             Montags bis freitags von 09.00 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags bis donnerstags zwischen 14.00 Uhr und 15.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

Auskunft erteilt:       Sven Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Fax-Nr.:                     02161 / 25 – 3419

Email:                        Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Zimmer:                     331

Sprechzeiten:             montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

A - Bri:                     Herr Hesse

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3631

Zimmer:                     331

 

Brj - Fue:                 Herr Brehm

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3641

Zimmer:                     314

 

Fuf - Kling:              Herr Freitag

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3492

Zimmer:                     317

 

Klinh - Meng:          Frau Schmitt

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3548

Zimmer:                     316

 

Menh  - Pat:             Frau Katthagen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3554

Zimmer:                     314

 

Pau - Sama:              Frau Felauer

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3557

Zimmer:                     316

 

Samb - Ste:               Frau Kubba

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3555

Zimmer:                     315

 

Stf - Z:                      Frau Coenen

Telefon-Nr.:               02161 / 25 – 3549

Zimmer:                     315

 

Team-Email-Adresse: Wirtschaftliche_Jugendhilfe@moenchengladbach.de

Sprechzeiten: montags bis donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Standort:                  Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach

  1. Ambulante Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt weiterhin bei Ihnen zuhause): Sie müssen keine Kostenbeiträge zahlen
  2. Teilstationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin bei Ihnen zuhause): Der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, die mit Ihrem Kind zusammenlebt.
  3. Stationäre Jugendhilfen (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform): Sie zahlen das Kindergeld an den hiesigen Fachbereich. Zusätzlich wird geprüft, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens weitere Kostenbeiträge zahlen müssen.
  • Als Arbeitnehmer*in: Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember des Vorjahres (Steuerbescheid) oder
  • Als Selbstständige*r oder Gewerbetreibende*r: letzter vorliegender Steuerbescheid oder
  • Als Empfänger*in von Arbeitslosengeld I oder II oder Krankengeld: Bescheide des betreffenden Jahres oder
  • Als Rentenempfänger*in: Rentenmitteilung des betreffenden Jahres 

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Das Hilfsangebot nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII) umfasst unter anderem die Hilfe in einer Vollzeitpflegestelle entsprechend § 33 oder § 35a Absatz 2 Nr. 3 SGB VIII. Die Stadt Mönchengladbach unterstützt sowohl die Kinder in Pflegestellen als auch die Pflegeeltern. Der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf der Pflegekinder wird durch die laufenden Leistungen (Pflegegeld) gedeckt. Diese Beträge werden vom Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW in regelmäßigen Abständen neu festgelegt.

Darüber hinaus können auch weitere Leistungen als Beihilfe oder Zuschuss nach § 39 SGB VIII und auch Zusatzleistungen gewährt werden. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe oder einen Zuschuss. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung dieser Leistungen der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Diese Richtlinie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von weiteren finanziellen Leistungen innerhalb der Jugendhilfe für in Mönchengladbach lebende Pflegekinder und Pflegeeltern.

Diese Aufstellung macht deutlich, welche finanziellen Anstrengungen die Stadt Mönchengladbach trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen unternimmt, um sowohl die jungen Menschen als auch die Pflegeeltern bestmöglich zu unterstützen. Der Umfang der Förderung wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent dargestellt.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.

Diese Richtlinie gilt für alle Kinder, Jugendliche und Volljährige, die vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie von der Stadt Mönchengladbach in Einrichtungen untergebracht wurden.
Sie regelt verbindlich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von finanziellen Leistungen nach dem Achten Sozialgesetzbuch -Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII).
Rechtsgrundlage sind die §§ 13 Absatz 3, 19, 27 Absatz 4, 39, 40, 42 und 42a SGB VIII, in der jeweils gültigen Fassung.

Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Beihilfe, einen Zuschuss oder eine Zusatzleistung. Vielmehr ist es so, dass über die Gewährung der Leistungen der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entscheidet. Diese Entscheidung umfasst
sowohl das „ob“ als auch das „wie“. Durch diese Richtlinie wird eine einheitliche Verwaltungspraxis und eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten gewährleistet.

Über die in dieser Richtlinie aufgeführten Beihilfen, Zuschüsse und Zusatzleistungen hinaus kann sich aus der individuellen Situation des jungen Menschen ein weiterer Hilfebeziehungsweise
Förderbedarf ergeben. Der Bedarf ist besonders zu begründen. Die Notwendigkeit und Höhe der Beihilfe wird dann einzelfallbezogen geprüft.

Diese Richtlinie tritt am 01.01.2024 in Kraft und löst die bis dahin geltende Richtlinie ab.