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Arbeits- und Gesundheitsschutz in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder

Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es insbesondere, Sicherheit und Gesundheit der Dienstkräfte bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören die Unfallverhütung sowie der Schutz vor Übergriffen und vor arbeitsbedingten Erkrankungen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist dabei nicht als isoliertes System zu verstehen, sondern soll vielmehr in die bestehende Verwaltungsorganisation integriert werden (integrierter Arbeits- und Gesundheitsschutz).

Durch die Beachtung der zum Zweck des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erlassenen Vorschriften sowie präventiver Maßnahmen wird das Recht aller Dienstkräfte auf Schutz ihrer Gesundheit bei der Arbeit sichergestellt. 

Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Deutsche gesetzliche unfallversicherung (DGUG)

Gebühren
keine  

Ansprechpartner

Frau Winterfeldt
Tel.: (0 21 61) 25 - 3399
Fax: (0 21 61) 25 - 3419
Zimmer 238

Frau Uebelgönne
Tel.: (0 21 61) 25 - 3422
Fax: (0 21 61) 25 - 3419
Zimmer 238