Arbeits- und Gesundheitsschutz in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es insbesondere, Sicherheit und Gesundheit der Dienstkräfte bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gehören die Unfallverhütung sowie der Schutz vor Übergriffen und vor arbeitsbedingten Erkrankungen. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz ist dabei nicht als isoliertes System zu verstehen, sondern soll vielmehr in die bestehende Verwaltungsorganisation integriert werden (integrierter Arbeits- und Gesundheitsschutz).
Durch die Beachtung der zum Zweck des Arbeits- und Gesundheitsschutzes erlassenen Vorschriften sowie präventiver Maßnahmen wird das Recht aller Dienstkräfte auf Schutz ihrer Gesundheit bei der Arbeit sichergestellt.
Rechtliche Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Deutsche gesetzliche unfallversicherung (DGUG)
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Winterfeldt
Tel.: (0 21 61) 25 - 3399
Fax: (0 21 61) 25 - 3419
Zimmer 238
Frau Uebelgönne
Tel.: (0 21 61) 25 - 3422
Fax: (0 21 61) 25 - 3419
Zimmer 238