Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umfasst verschiedene Schwerpunkte im Bereich der Kinderbetreuung, Erziehungsberatung, Jugendpflege und Präventation. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder sowie Tagespflege-Angeboten sind hier unter anderem die Erziehungsberatung, die Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe sowie die wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften und der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) angesiedelt.
Herzlich Willkommen beim Mönchengladbacher Kita-Navigator!
Sie haben hier die Möglichkeit, sich ohne viel Aufwand im Internet über die Angebote der Kitas in Mönchengladbach zu informieren.
Wie kann ich mich vormerken/registrieren?
Im ersten Schritt wird Ihnen die Kita-Suche angezeigt. Anhand dieser können Sie nach frei wählbaren Kriterien, die für Sie passende Kita finden. Mit Ihrer Kita-Auswahl können Sie im Anschluss die Vormerkung Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder durchführen. Für die Vormerkung registrieren Sie bitte Ihre Familie einmalig für das Kita-Navigator System (erst möglich nach der Kita-Auswahl).
Wir empfehlen Ihnen den persönlichen Eltern-Zugang unter 'Kontaktaufnahme' bei der Registrierung.
Starten Sie nun Ihre Suche und klicken dafür auf die Schaltfläche
Im folgenden Wegweiser finden Sie alle Informationen zum und rund um den Kita-Navigator im Rahmen der Kinderbetreuung.
Haben Sie einen Eltern-Login, ist eine weitere Registrierung nicht erforderlich und Sie können darüber den Status Ihrer Vormerkung(en) überprüfen bzw. weitere Änderungen, z.B. ihrer Grunddaten, über diesen vornehmen.
Der Kita-Navigator ist einOnline-Vormerksystem und keine zentrale Platzvergabe. Das heißt, Sie können Ihre Kinder auf die Warteliste einer Einrichtung setzen lassen. Es bleibt aber jeder Einrichtung vorbehalten, über die Platzvergabe zu entscheiden.
Kita-Navigator System
Hier können Sie einen Kita-Platz suchen:
Hier können Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten beim Kita-Navigator anmelden:
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Kita-Navigator.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Allgemeine Fragen
- Suche und Auswahl von Kitas
- Registrierung eines Kindes
- Persönlicher Login der Eltern
Allgemeine Fragen
1. Wo erhalte ich fachliche Auskunft bei Fragen rund um den Kita-Navigator?
Bitte wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail an unsere Servicestelle: Jugendamt (Telefon: +49 (2161) 25-3325, E-Mail: KitaNavigator@moenchengladbach.de)
2. Warum muss ich mein Kind vormerken lassen?
Der Kita-Navigator ist das zentrale Vormerksystem an dem sich alle öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen (kurz: Kitas) in Mönchengladbach beteiligen. Hier werden alle Kinder erfasst, die einen Kita-Platz suchen und die Vormerkungen an die jeweiligen Kitas weitergeleitet.
3. Wie lange muss ich circa auf einen Betreuungsplatz für mein Kind warten?
Grundsätzlich hängt die Wartezeit auf einen Betreuungsplatz sowohl von der Gruppenstruktur, dem Alter des Kindes und dem gewünschten Betreuungsumfang als auch von der Lage der gewählten Tageseinrichtung und der aktuellen regionalen Nachfrage ab. Eine grundsätzliche Aussage zur Wartezeit kann daher nicht gegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Kitas oder auch in unserer Servicestelle: Jugendamt.
4. Wie werde ich über den Stand meiner Vormerkungen informiert?
Sie haben die Möglichkeit, sich einen persönlichen passwortgeschützten Eltern-Login einzurichten. Hier können Sie jederzeit den Status der jeweiligen Vormerkungen einsehen. Falls Sie keinen Eltern-Login wünschen, erfolgt die Kommunikation auf dem postalischen Weg.
5. Wann bekomme ich spätestens eine Rückmeldung zu meiner Vormerkung?
Die Kita-Leitung kann Sie umgehend kontaktieren, sobald Sie Ihr Kind vorgemerkt haben. Die Platzvergabe erfolgt im März eines Jahres. Sie werden also bis spätestens Mitte April eine Rückmeldung erhalten, sofern sie ihr Kind für den Beginn eines Kita-Jahres (Januar) vorgemerkt haben.
Sollten Sie bei dieser Platzvergabe nicht berücksichtigt werden, erhalten Sie ein Informationsschreiben mit einer tabellarischen Übersicht zu Ihren ausgewählten Kitas. Falls Sie auch weiterhin Interesse an den ausgewählten Kitas haben, aktivieren Sie bitte über Ihren Eltern-Login die Wiedervormerkung. Wenn Sie keinen Eltern-Login besitzen, können Sie sich auch telefonisch bei der Kita zurück melden.
6. Was ist, wenn ein Kind ganz akut, also in einem besonders dringenden Fall, einen Platz braucht?
Wenn Sie in einem besonders dringenden Fall einen Betreuungsplatz brauchen, wenden Sie sich an unsere Servicestelle: Jugendamt. Registrieren Sie sich aber in jedem Fall auch im Kita-Navigator für ein Betreuungsangebot. Sie können sich selbstverständlich auch direkt an eine Kita wenden. Diese nimmt aber nur die Vormerkung für die jeweilige Kita vor.
7. Mein Kind wird derzeit für U3 betreut und wir suchen einen Platz für eine Ü3 Betreuung. Muss ich mich dann im Kita-Navigator registrieren?
Wenn die Kita, in der Ihr Kind betreut wird, keinen Platz für über dreijährige Kinder anbieten kann, dann müssen Sie sich im Kita-Navigator neu vormerken. Dabei handelt es sich nicht um einen Kitawechsel. Bei der Abfrage ob Ihr Kind aktuell eine Kita besucht klicken Sie bitte "Nein" an!
8. Mein Kind wird erst im Oktober drei Jahre alt. Kann ich es trotzdem schon im August für eine Betreuung ab drei Jahren vormerken lassen?
Ja. Alle Kinder, die vor dem 01.11 eines Jahres drei Jahre alt werden, können im August des gleichen Jahres für eine Betreuung ab drei Jahren berücksichtigt werden.
9. Mein Kind hat eine Behinderung oder eine Entwicklungsverzögerung. Was muss ich tun. um für mein Kind einen geeigneten Kita-Platz zu erhalten?
Tageseinrichtungen für Kinder sind grundsätzlich offen für eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung oder mit besonderem Förderbedarf.
10. In wie vielen Kitas kann ich mein Kind auf die Warteliste setzen lassen beziehungsweise vormerken lassen?
Hier ist Ihnen keine Grenze gesetzt. Denken Sie aber bitte daran, dass Sie keinen Nutzen davon haben, wenn Sie sich in unzähligen Kitas auf die Warteliste setzten lassen, denn es kommt in jedem Fall zu einem persönlichen Kennenlernen in der Kita. Die Auswahl Ihrer Wunschkitas sollte so gestaltet werden, dass ein Platzangebot von Ihnen auch immer angenommen werden kann.
11. Ist es möglich Präferenzen für eine bestimmte Kita einzugeben?
Nein, eine Priorisierung ist im "Kita-Navigator" nicht möglich. Erhalten Sie für ein Kita-Jahr mehrere Zusagen, unterzeichnen Sie bitte schnellstmöglich den Vertrag für Ihre bevorzugte Kita und teilen allen anderen Kitas, von denen Sie eine Zusage erhalten haben, schnellstmöglich fernmündlich ihre Absage mit, damit die Plätze anderweitig vergeben werden können.
12. Erhalten die Kitas Infos darüber, ob mein Kind noch bei anderen Kitas vorgemerkt ist?
Grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es eine Ausnahme, nämlich wenn Sie sich ohne Eltern-Login bei einer weiteren Kita vormerken möchten. In dieser Kita kann man dann den bestehenden Datensatz aufrufen und übernehmen. Aufgrund dieser Tatsache kann dann geschlossen werden, dass Ihr Kind in mindestens einer weiteren Kita vorgemerkt ist. Datenschutzrechtlich ist das jedoch unbedenklich. Die andere Kita-Leitung kann aber nicht sehen, in wie vielen und in welchen Kitas Ihr Kind noch vorgemerkt ist.
13. Muss ich mich vorher registrieren lassen um den Kita-Navigator zu nutzen?
Nein, eine vorherige Registrierung ist für die Nutzung des Kita-Navigators nicht erforderlich. Die abschließende Einrichtung eines "Eltern-Login" ist optional und freiwillig. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sie eine gültige E-Mail-Adresse angeben und als Kontaktart "per Mail" auswählen. Falls Sie als Kontaktart "per Post" auswählen, wird die Einrichtung eines "Eltern-Logins", trotz angegebener E-Mail-Adresse, ausgeschlossen.
14. In welcher Reihenfolge verläuft die Vormerkung?
Zunächst suchen Sie nach Kitas unter bestimmten Suchkriterien, die Sie angeben können. Beachten Sie bitte, dass Sie entweder im Umkreis von mindestens einem Kilometer um Ihren Wohnort oder nach einem oder mehreren Stadtteilen suchen. Die Auswahl beider Kriterien ist nicht sinnvoll. Anhand der angezeigten Suchergebnisse schauen Sie sich das Profil einer Kita an, wählen diese aus oder gehen zurück zur Auswahlliste. Diesen Arbeitsschritt wiederholen Sie für jede Kita die Sie auswählen möchten. Danach erfolgt die Eingabe der Daten der Erziehungsberechtigten und der Daten des Kindes.
15. Muss ich mich noch zusätzlich bei den Kitas vormerken lassen oder reicht die Online-Vormerkung über den Kita-Navigator?
Die Online-Vormerkung über den Kita-Navigator reicht generell aus. Die Kitas werden dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Es steht Ihnen aber frei, selbst Kontakt mit der Kita aufnehmen, um sich nach einem Besuchstermin bzw. Tag der offenen Tür zu erkundigen. In der Regel werden diese Termine auch im Profil der jeweiligen Kita im Kita-Navigator bekannt gegeben. Kitas einzelner Träger (z. B. Elterninitiativen) haben auf Ihrer jeweiligen zusätzlichen Internetseite noch weitere trägerspezifische Informationen zur Anmeldung. Bitte informieren Sie sich auch dort.
16. Wie finde ich Angebote betrieblich unterstützter Kinderbetreuung?
Bitte fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob es eine Kooperation mit einer öffentlich geförderten Kita, einer privat-gewerblichen Kita oder Kindertagespflege-Stelle gibt. Merken Sie sich für die öffentlich geförderte Kita im Kita-Navigator vor und nehmen zusätzlich Kontakt zu dieser Kita auf, um weitere Formalitäten mit der Kita-Leitung zu besprechen. Besteht eine Zusammenarbeit mit einer privat-gewerblichen Kita wenden Sie sich direkt an deren Kita-Leitung. Bei einem Angebot in einer Kindertagespflege-Stelle ist die vom Arbeitgeber beauftragte Fachberatungsstelle Ihr Ansprechpartner.
17. Mein Kind kommt erst in Kürze zur Welt. Kann ich es trotzdem schon einmal vormerken lassen?
Grundsätzlich Ja. Hierzu bitte das voraussichtliche Geburtsdatum gemäß dem Mutterpass angeben. Dieses kann später über unsere Servicestelle Jugendamt oder über Ihren Eltern-Login in das tatsächliche Datum geändert werden.
18. Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag?
Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit der Kita, die Ihnen eine Platzzusage erteilt hat. Der Vertragsabschluss erfolgt in der jeweiligen Kita. Das Prozedere ist vom jeweiligen Träger abhängig. Bitte beachten Sie vor der Unterzeichnung des Vertrages die Kündigungsfristen.
19. Was geschieht, wenn ich die zentrale Platzabsage vom Jugendamt bekomme?
Sofern Sie bei der Registrierung einen eigenen Eltern-Login eingerichtet haben, können Sie die Wiedervormerkung selbst einstellen. Falls Sie kein Eltern-Login besitzen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zu den von Ihnen vorgemerkten Kitas auf und lassen sich wieder vormerken. Ihr Kind/Ihre Kinder bleiben dann im Vormerksystem stehen.
20. Bekomme ich über den Kita-Navigator garantiert einen Kita-Platz?
Die Eintragung im Kita-Navigator ist lediglich eine Vormerkung und keine Anmeldung. Das heißt, Sie setzen Ihr Kind mit der Vormerkung auf die Warteliste der ausgewählten Kita. Diese Warteliste ist dann die Basis für die Platzvergabe, die nach bestimmten Kriterien bzw. gesetzlichen Bestimmungen durch die jeweilige Kita-Leitung oder deren Träger erfolgt.
21. Kann ich mich auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege über den Kita-Navigator vormerken lassen?
Im Kita-Navigator können Sie sich derzeit ausschließlich für einen Betreuungsplatz vormerken. Falls Sie eine Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater suchen, wenden Sie sich bitte an unsere Servicestelle: Jugendamt.
22. Kann ich mich auch für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege über den Kita-Navigator vormerken lassen?
Ja, bei der Registrierung muss die Option "Kitawechsel" aktiviert werden, wenn Ihr Kind bereits in einer Kita betreut wird.
23. Ich wohne nicht in Mönchengladbach. Kann ich trotzdem einen Kita-Platz für mein Kind in Mönchengladbach erhalten?
Grundsätzlich ja. Allerdings stehen die Kitaplätze in Mönchengladbach natürlich vorrangig den in Mönchengladbach ansässigen Familien zur Verfügung. Im Rahmen eventueller freier Kapazitäten kann aber auch eine Vergabe an Familien im Umkreis geprüft werden. Hierbei ist aber darauf hinzuweisen, dass dies erst ab Beginn des jeweils neuen Kitajahres (ab August eines jeden Jahres) möglich ist. Eine Vormerkung hierfür ist nur online möglich.
24. Wie lange werden meine personenbezogenen Daten im Kita-Navigator gespeichert?
Ihre Daten werden selbstverständlich gelöscht, sobald Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhält und somit nicht mehr auf der Warteliste einer Kita steht (Datenbereinigung zum 31.07. des entsprechenden Jahres). Die Daten werden ausschließlich zur Vermittlung eines Kita-Platzes erhoben.
Suche und Auswahl von Kitas
1. Warum setze ich Auswahlkriterien für meine Suche?
Wenn Sie vorab filtern, welche Kriterien Ihre gewünschte Kita erfüllen soll, findet das System genau die Kitas, die Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen.
2. Warum finde ich eine bestimmte Kita nicht im Navigator?
a.) Weil Sie diese durch die Auswahl Ihrer Kriterien unter Umständen ausgeschlossen haben.
3. Was mache ich nachdem die Suchergebnisse aufgelistet wurden?
Sie klicken auf den Namen einer Kita und können sich dann das Profil ansehen. Erst nach Durchsicht des Profils entscheiden Sie, welche Kita Sie für Ihr Kind auswählen möchten.
4. Was bedeuten die grauen und farblichen Haussymbole in meiner Ergebnisliste?
Suchergebnisse werden standardmäßig mit einem grauen Haussymbol pro Kita dargestellt. Sobald Sie eine oder mehrere Kitas ausgewählt haben, wird das Haussymbol farbig.
5. Kann ich eine ausgewählte Kita wieder löschen?
Bevor Sie sich registrieren, wird Ihnen "Ihre Auswahl" zusammengefasst aufgelistet. Dies ist die letzte Möglichkeit für Sie, eine Kita aus Ihrer Auswahl zu löschen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, ist das Entfernen einer Kita durch Sie nicht mehr möglich. Eine Löschung einzelner Kitas kann jedoch durch den Systemadministrator erfolgen. Hierzu senden Sie bitte eine Mail an KitaNavigator@moenchengladbach.de, in der Sie den Familienname und das Geburtsdatum des Kindes sowie die zu löschenden Kitas mitteilen.
Registrierung eines Kindes
1. Kann ich das Geschwisterkind auch zu einem späteren Zeitpunkt vormerken lassen?
Ja, Sie haben in Ihrem Eltern-Login die Möglichkeit Geschwisterkinder hinzuzufügen oder können in der gewünschten Kita beziehungsweise in den gewünschten Kitas die Vormerkung vornehmen lassen falls Sie nicht über einen Eltern-Login verfügen.
2. Was heißt: "Verteilung der Kinder auf die Kitas"? (Entsteht nur, wenn Sie mindestens zwei Kinder vormerken.)
Standardmäßig werden in den von Ihnen ausgewählten Kitas alle Ihre registrierten Kinder vorgemerkt. Sollte dies nicht ihrem Wunsch entsprechen (aufgrund besonderer Betreuungswünsche für eines Ihrer Kinder), besteht die Möglichkeit, an dieser Stelle für einzelne Kinder auch Kitas wieder zu entfernen.
3. Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten? Ist sichergestellt, dass die Daten nicht weiter gegeben werden
Ihre Daten werden selbstverständlich weder archiviert noch weiter gegeben. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte folgende Seite: https://kina-mg.itk-rheinland.de/res/pdf/datenschutzerklaerung.pdf.
4. Kann ich mehr als eine Muttersprache eingeben?
Ja, da es ein Freitextfeld ist kann z.B. griechisch/deutsch eingegeben werden.
5. Kann ich eine doppelte Staatsbürgerschaft eingeben?
Ja, da es ein Freitextfeld ist kann z.B. griechisch/deutsch eingegeben werden.
6. Was ist mit Kontaktart gemeint?
Bitte wählen Sie hier aus, in welcher Form die Kitas mit Ihnen in Kontakt treten können (per Email oder per Post). Wir empfehlen Ihnen, sich einen passwortgeschützten Eltern-Login einzurichten, damit Sie jederzeit Nachrichten von den Kita-Leitungen empfangen können. Falls Sie als Kontaktart "per Post" wählen, ist die Einrichtung eines Eltern-Logins nicht möglich. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Kita-Leitungen Ihnen keine personenbezogenen Nachrichten per E-Mail zukommen lassen.
Persönlicher Login für Eltern
1. Warum richte ich mir einen eigenen Eltern-Login ein?
Dieser passwortgeschützte Bereich hält Sie mit Informationen seitens der gewählten Kitas auf dem Laufenden. Sie können hier jederzeit Nachrichten von den Kita-Leitungen empfangen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die Kita-Leitungen Ihnen keine Nachrichten per E-Mail zukommen lassen. Ferner können Sie Ihr Kind hier für ein Folgejahr wiedervormerken, sofern Sie im gewählten Kita-Jahr keinen Platz in einer Kita erhalten haben. Darüber hinaus können Sie Ihre Suche jederzeit erweitern und weitere Kitas zu Ihrer Auswahl hinzufügen.
2. Was passiert, sobald ich einen eigenen Eltern-Login beantragt habe?
Sie erhalten eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält einen Link, über den Sie zur Passwort-Vergabe weiter geleitet werden. Bitte setzen Sie Ihr Passwort spätestens 24 Stunden nach der Registrierung im Kita-Navigator. Falls Sie die zeitlichen Bedingungen nicht einhalten können, finden Sie in der E-Mail auch einen Link, der Sie zu einer erneuten Aktivierung der Passwort-Vergabe leitet (Passwort vergessen).
3. Ist der Eltern-Login Bedingung für die Vormerkung meines Kindes/meiner Kinder auf der Warteliste?
Nein, die Einrichtung eines Eltern-Login ist nicht verpflichtend, aber sehr hilfreich. Sie können auch telefonisch oder auf dem Postwege informiert werden. Bitte beachten Sie dazu Frage 1 "Warum richte ich mir einen eigenen Eltern-Login ein?".
4. Warum erhalte ich keine Benachrichtigungen in meinem Eltern-Login?
Sie erhalten erst dann eine Benachrichtigung, wenn eine Kita-Leitung Ihre Vormerkung bearbeitet hat. Wann eine Kita mit Ihnen in Kontakt tritt, entscheidet die jeweilige Kita-Leitung selbst. Die Platzvergabe erfolgt im März und dauert bis Mitte April an.
5. Kann ich meine Daten, beispielsweise meine Adresse, im eigenen Eltern-Login ändern?
Ja, im Eltern-Login können Sie unter dem Menüpunkt "Meine Daten" Ihre persönlichen Daten einsehen und bearbeiten
6. Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Auf der Anmeldeseite sehen Sie auf der rechten Seite den Link "Passwort vergessen". Klicken Sie auf den Link, geben Sie Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse an und warten Sie die E-Mail ab, die Sie unmittelbar danach erhalten. In der E-Mail befindet sich wiederum ein Link, der eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat. In dieser Zeit müssen Sie auf den Link klicken und ein neues Passwort eintragen. Das alte Passwort verliert damit seine Gültigkeit.
7. Was passiert mit meinem Eltern-Login, wenn ich einen Vertrag mit einer Kita abgeschlossen habe?
Nach Vertragsabschluss zum neuen Kita-Jahr wird die Vormerkung zum 31.07.2014. gelöscht. Haben Sie jedoch mehr als ein Kind vorgemerkt, können Sie weiterhin den Eltern-Login einsehen und den Status des Geschwisterkindes verfolgen. Wenn Sie einen Vertrag mit einer Kita unterzeichnet haben, löschen Sie Ihren persönlichen Login auf gar keinen Fall unmittelbar danach. Der Datensatz muss bis zum 31.07.2014 (also bis zum tatsächlichen Start des neuen Kita-Jahres) bestehen bleiben.
8. Kann ich im Eltern-Login auch eine Kita aus meiner Auswahl löschen?
Nein, sobald die Registrierung abgeschlossen ist, ist das Entfernen einer Kita nur dem Systemadministrator möglich. Alternativ kann die ganze Vormerkung gelöscht werden und Sie erneuern die Vormerkung oder Sie nehmen Kontakt zu den nicht gewünschten Kitas auf und lassen sich für diese eine unterjährige Absage zusenden.
9. Wie kann ich nachträglich den Betreuungsumfang ändern?
Die Änderung können Sie über Ihren Eltern-Login unter "Meine Daten" vornehmen. Haben Sie keinen Eltern-Login, können Sie unsere Servicestelle Jugendamt oder eine Kita kontaktieren, in der Sie Ihr Kind vorgemerkt haben.
10. Kann ich meine persönlichen Daten nochmals einsehen?
Ja, über Ihren persönlichen Eltern-Login können Sie Ihre Angaben einsehen. Haben Sie keinen Eltern-Login, können Sie die Angaben auch telefonisch mit unserer Servicestelle Jugendamt abgleichen. Eine genaue Prüfung der Daten bei Dateneingabe im Kita-Navigator ist sinnvoll.
11. Kann ich mir auch nachträglich einen Passwort geschützten Eltern-Login einrichten?
Ja, bitte kontaktieren Sie hierfür unsere Servicestelle Jugendamt.
INFO PLATZVERGABE
(Dokument für den Druck: hier)
Info
Bitte denken Sie daran, Ihr Kind vor dem 1. Januar eines Jahres über den Kita-Navigator vorzumerken. Denn nur so kann Ihre Vormerkung für die Platzvergabe des bevorstehenden Kita-Jahres berücksichtigt werden.
Dezember
Im laufenden Dezember prüfen die Kita-Leitungen, ob Wechselwünsche innerhalb der öffentlich geförderten Tageseinrichtungen für Kinder berücksichtigt werden können. Kann ein Angebot gemacht werden, erhalten Sie bereits im Dezember eine Platzzusage für das kommende Kindergartenjahr. Innerhalb von zwei Wochen ist daraufhin der Betreuungsvertrag von Ihnen zu unterzeichnen. Nehmen Sie ein entsprechendes Angebot innerhalb dieser zwei Wochen nicht an, wird dieser Kita-Platz einer anderen Familie angeboten. Daneben sind weiterhin unterjährige Wechsel grundsätzlich möglich. Beachten Sie bei einem Kita-Wechsel den Vertrag mit der Kita, in der Ihr Kind bislang betreut wird, zu kündigen, so dass ihr Kind dort abgemeldet wird und keinerlei Beitragszahlungen mehr fällig werden.
Januar
Wenn Ihr Kind in der Kindertagespflege betreut wird und Sie einen Wechsel in eine öffentlich geförderte Tageseinrichtung für Kinder wünschen, werden diese Vormerkungen im Januar von den Kita-Leitungen bearbeitet. Berücksichtigt werden hier Kinder die zum nächsten Kindergartenjahr drei Jahre alt werden. Dies gilt auch für Kinder in den sogenannten LENA-Gruppen, die in einer Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung betrieben werden. Eine Platzzusage kann im Januar erfolgen. Innerhalb von zwei Wochen ist daraufhin der Betreuungsvertrag von Ihnen zu unterzeichnen. Nehmen Sie ein entsprechendes Angebot innerhalb dieser zwei Wochen nicht an, wird dieser Kita-Platz einer anderen Familie angeboten. Beachten Sie hierbei die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist mit der Kindertagespflegeperson bzw. in der jeweiligen LENA-Gruppe.
Februar
Für die Organisation der Platzvergabe, insbesondere für Gruppenstrukturierungen, Beratungsgespräche und Termine für die Vertragsunterzeichnung, werden den Kita-Leitungen zunächst sechs Wochen eingeräumt, bis Sie über den Stand Ihrer Vormerkung informiert werden.
Die allgemeine Platzvergabe für das nächste Kindergartenjahr startet immer am 1. Februar* eines jeden Jahres. Mit diesem Termin erhalten Sie von Ihren ausgewählten Einrichtungen in städtischer beziehungsweise freier Trägerschaft ein Platzangebot. Der Betreuungsvertrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Zugang von Ihnen zu unterzeichnen. Nehmen Sie ein entsprechendes Angebot innerhalb dieser zwei Wochen nicht an, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an dem angebotenen Platz haben und dieser Kita-Platz wird einer anderen Familie angeboten.
(* Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, beginnt die Platzvergabe an dem darauf folgenden Werktag.)
April
Haben Sie bisher keine Platzzusage erhalten, werden Sie Ende April zentral vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie über das weitere Verfahren informiert. Die Information erhalten Sie entweder per E-Mail oder auf dem Postweg, je nachdem welche Kontaktart Sie bei Ihrer Registrierung gewählt haben. Möchten Sie Ihre Vormerkung aufrecht erhalten, aktivieren Sie bitte die Wiedervormerkung in Ihrem persönlichen Eltern-Login beziehungsweise über den Kontakt zur Kita-Leitung. Mit dieser Aktivierung bleiben alle Ihre Vormerkungen zur Berücksichtigung im Nachrückverfahren bestehen, falls bis zum Start des Kindergartenjahres zum 1. August bereits zugesagte Plätze wieder frei oder neu geschaffen werden. Haben Sie die Vormerkung bis dahin nicht aktiviert, gehen wir davon aus, dass Sie ein alternatives Betreuungsangebot gefunden haben und den Platz nicht in Anspruch nehmen möchten.
Juli
Das System wird jedes Jahr Ende Juli (i.d.R. am 31.07.) bereinigt. Haben Sie sich nicht wiedervorgemerkt, wird Ihre Registrierung im Kita-Navigator unwiderruflich gelöscht. Sollten Sie nach der Bereinigung erneut eine Betreuung in Kitas suchen, müssen Sie sich im Kita-Navigator erneut registrieren. Eine Registrierung nach Ablauf der Wiedervormerkungsfrist gilt für das darauf folgende Kita-Jahr. Wenn Sie Ihr Kind von vorne herein für ein späteres Kita-Jahr vorgemerkt haben, wird die Registrierung selbstverständlich nicht gelöscht
Rund um...
Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Kita-Neubauten.
Elternbeitrag
Allgemeine Informationen und Erläuterungen zum Elternbeitrag.
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung - ganz gleich in welcher Trägerschaft - kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Dies ist in einer Satzung geregelt. Für die Festsetzung des Beitrages müssen dem Jugendamt Einkommensnachweise vorgelegt werden. Grundlage für die Beitragshöhe sind die 'positiven' Einkünfte. Der sich daraus ergebene Beitrag kann in der entsprechenden Elternbeitragstabelle entnommen werden.
Elternbeitragssatzung: https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/news_import/40-5_OGS-Elternbeitragssatzung_2013.pdf
Verbindliche Erklärung: https://www.moenchengladbach.de/fileadmin/user_upload/FB51/Alle/51.1/Verbindliche_Erkl%C3%A4rung_neu.pdf
(Dokument zum Druck: hier)
Kontakte Elternbeiträge:
Mönchengladbach hat eine Vielzahl an Betreuungseinrichtungen. Damit wir Ihnen zielgerichtet Ihre Fragen beantworten können, ist die Bearbeitung der Beitragsangelegenheiten aufgeteilt. Suchen Sie Ihre direkte Absprechpartnerin oder Ihren direkten Ansprechpartner für Ihre Fragen zum Elternbeitrag nutzen Sie bitte folgende Kontaktübersicht:
Aa – Dem
Frau Eckers
Tel.: 02161/25-3255
Frau Fels
Tel.: 02161/25-3360
Den – Kah
Frau Siewert
Tel.: 02161/25-3434
Frau N.N.
Tel.: 02161/25-3354
Kai – Net
Frau Ix
Tel.: 02161/25-3433
Frau Krücken
Tel.: 02161/25-3358
Neu – Sas
Frau Felden
Tel.: 02161/25-3410
Frau Pungs
Tel.: 02161/25-3437
Sat - Zz
Herr Dech
Tel.: 02161/25-3422
Frau Langmatz
Tel.: 02161/25-3341
Bedingungen des Betreuungsvertrages
für eine städtische Tageseinrichtung für Kinder
(Dokument für den Druck: hier)
Die für die Anmeldung meines Kindes bei der Stadt Mönchengladbach als dem Träger der Kindertageseinrichtung erforderlichen Daten werden gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 KiBiz NRW erhoben und gespeichert. Dazu gehören u.a. auch Informationen über Allergien und behandelnde Ärzte des Kindes, Kooperationspartner bei der Bildung, Erziehung und Betreuung (z.B. Ergotherapeuten) sowie abholberechtigte Personen.
Darüber hinaus werden gemäß § 14b Abs. 4 KiBiz die dort aufgeführten Daten im Rahmen der Durchführung der Feststellung des Sprachstandes an das Schulamt der Stadt Mönchengladbach übermittelt.
Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sind sozialpädagogische Einrichtungen der Jugendhilfe zur Betreuung, Förderung, Erziehung und Bildung von Kindern nach dem Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und dem entsprechenden Ausführungsgesetz, dem Gesetz zur Frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz).
1. Aufnahme
In den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder werden - mit Ausnahme von Betriebsplätzen - Kinder, deren Eltern ihren Hauptwohnsitz in Mönchengladbach haben, bevorzugt aufgenommen, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigt und soweit freie Plätze vorhanden sind.
Ein Anspruch auf eine bestimmte städtische Tageseinrichtung besteht nicht.
2. Öffnungszeiten
Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sind in der Regel 9 Stunden täglich geöffnet.
Voraussetzung für die genannten Öffnungszeiten ist eine ausreichende personelle Besetzung. Die Betreuungszeiten werden individuell geregelt und entsprechen nicht den Öffnungszeiten.
3. Schließungszeiten
Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder bleiben an einigen Arbeitstagen im Jahr geschlossen. Die Schließungszeiten werden nach Anhörung des Elternrates durch das Jugendamt festgesetzt. Darüber hinaus können die Kindertageseinrichtungen auch aus anderen Gründen wie z.B. ansteckende Erkrankungen, Ausfall der Fachkräfte, Renovierungen geschlossen werden. Eine Beitragserstattung erfolgt bei Schließungen nicht.
4. Regelmäßiger Besuch
Regelmäßiger Besuch der Kindertageseinrichtung ist Voraussetzung für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages. Die Einrichtung muss bis 9:00 Uhr benachrichtigt werden, wenn der Besuch des Kindes nicht erfolgen kann.
5. Erkrankungen
Erkrankte Kinder dürfen die Kindertageseinrichtung nicht besuchen. Tritt die Erkrankung
oder ein Verdacht auf eine Erkrankung in der Einrichtung auf, werden die Eltern unverzüglich benachrichtigt. Pflicht der Eltern ist es, das Kind - falls erforderlich - unverzüglich abzuholen. Bei einer entsprechenden Infektionserkrankung des Kindes gelten das Infektionsschutzgesetz und Ihre Erklärung zur Mitteilungspflicht. In den städtischen Kindertageseinrichtungen werden grundsätzlich keine Medikamente verabreicht.
6. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Kindertageseinrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Fachkräfte der Einrichtung und endet mit der Übergabe an die Eltern. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Eltern innerhalb und außerhalb der Kindertageseinrichtung obliegt die Aufsichtspflicht den Eltern. Für entstandene Sachschäden am Eigentum der Kinder oder Dritter übernimmt die Stadt Mönchengladbach keine Haftung, es sei denn, die Schäden sind durch eine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht verursacht worden.
7. Versicherungsschutz
Die Kinder sind auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung, während ihres Aufenthaltes dort, auf dem Heimweg sowie bei Gemeinschaftsveranstaltungen (z.B. Ausflüge) gesetzlich unfallversichert.
8. Kündigung
a) durch die Eltern:
Ein Kindergartenjahr hat grundsätzlich eine Laufzeit vom 01.08. bis 31.07. eines jeden Jahres. Eine ordentliche Kündigung ist mit Ablauf von 3 Monaten möglich. Bei schulpflichtig werdenden Kindern endet der Vertrag am 31.07. des jeweiligen Einschulungsjahres, ohne dass es der Kündigung bedarf.
Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund ist u.a. unter Einhaltung der vorgenannten Kündigungsfrist möglich bei
Umzug der Eltern
Erkrankung des Kindes, die einen weiteren Besuch in der Einrichtung nicht mehr zulässt.
Bei beiden Kündigungen ist zu beachten, dass eine vorzeitige Kündigung bis 2 Monate vor Ende des Kindergartenjahres nicht zu einer Befreiung von der Beitragspflicht führt.
Bei einem Wechsel des Kindes von einer städtischen Tageseinrichtung für Kinder in eine andere Einrichtung des gleichen Trägers endet der Vertrag mit der bisherigen Einrichtung für Kinder automatisch zum Ende des Vormonats. Voraussetzung hierfür ist, dass zum ersten des Folgemonats ein neuer Vertrag in einer anderen städtischen Tageseinrichtung des gleichen Trägers von den Eltern unterzeichnet wurde.
Es bedarf keiner besonderen Kündigung in der bisherigen Tageseinrichtung.b) durch die Stadt Mönchengladbach als Träger der Einrichtung:
Die Stadt Mönchengladbach kann mit gleicher Frist eine Kündigung vornehmen. Eine fristlose Kündigung seitens der Stadt ist möglich, wenn
das Verhalten des Kindes einen weiteren Verbleib in der Kindertageseinrichtung nicht mehr zulässt
die erforderliche Zusammenarbeit mit den Eltern von diesen nicht mehr möglich gemacht wird
das Kind die Kindertageseinrichtung nicht regelmäßig besucht
die Angaben, die zur Aufnahme geführt haben, unrichtig waren oder sind
die Eltern ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen. Werden die mit Bescheid festgesetzten Beiträge nicht oder nicht pünktlich gezahlt, setzt ein formelles Mahn- und Vollstreckungsverfahren durch die städtische Kasse ein. Sofern auch im Rahmen dieses Verfahrens der Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen wird, wird im Einzelfall die Kündigung des Betreuungsplatzes geprüft
die Eltern das Verpflegungsentgelt nicht zahlen. Wird das fällige Entgelt nicht gezahlt, erfolgt zunächst eine Zahlungserinnerung durch die Stadtkasse. Im Anschluss an diese Erinnerung wird durch das Jugendamt ausstehendes Verpflegungsentgelt noch einmal erinnert. Erfolgen keine Zahlungen, wird ein formelles Mahnverfahren eingeleitet. Gleichzeitig wird die Kündigung des Betreuungsumfangs geprüft. In Folge dessen kann eine geringere Betreuungszeit bis zu 25 oder 35 Stunden/Woche ohne Blocköffnungszeit angeboten werden. Diese Betreuungszeiten beinhalten keine Mittagsverpflegung.
c) Die Kinder sind zu den vorgegebenen täglichen Schließungszeiten der jeweiligen Tageseinrichtung von den Eltern abzuholen. Werden diese Zeiten wiederholt nicht eingehalten, so setzt ein Abmahnungsverfahren ein, welches im Einzelfall bis zur Kündigung des Betreuungsplatzes führen kann.
d) Umzug der Eltern:
Der Vertrag endet automatisch zum Ende des Kindergartenjahres, ohne dass es insoweit einer besonderen Kündigung bedarf, sobald die Eltern des Kindes ihren Hauptwohnsitz außerhalb von Mönchengladbach nehmen. In besonders begründeten Fällen kann das Kind übergangsweise bis zu drei Monate nach Ende des Kindergartenjahres in der Einrichtung verbleiben. In diesen Fällen bestehen die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag fort.
9. Elternbeiträge
Die Elternbeiträge sind durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der jeweils gültigen Fassung der Mönchengladbacher Elternbeitragssatzung festgelegt.
Die Eltern erhalten mit Vertragsabschluss in der Tageseinrichtung über den »Kita-Navigator« die Aufforderung, Einkommensnachweise innerhalb von 4 Wochen einzureichen. Werden die Nachweise innerhalb dieser Frist nicht eingereicht, erfolgt eine Festsetzung des Höchstbeitrages.
Der Beitrag ist grundsätzlich bis zum 5. eines jeden Monats zu entrichten.
Das Kindergartenjahr und somit das Beitragsjahr für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung beginnt jeweils am 01.08. und endet am 31.07. des folgenden Jahres. Für diesen Zeitraum sind gemäß § 23 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Verbindung mit der jeweils gültigen Mönchengladbacher Elternbeitragssatzung zwölf Monatsbeiträge zu den Jahresbetriebskosten zu entrichten.
Die Beitragspflicht für zwölf Monate besteht unabhängig von den Schließungszeiten.
Die Beitragsbefreiung für Kinder über 3 Jahre beginnt mit dem Monat, in dem das Kind 3 Jahre alt wird.
10. Verpflegungsentgelt
Die Mittagsverpflegung ist Teil der erzieherischen und pädagogischen Leistung und bei einer Betreuung ab 45 Stunden/Woche ist die Teilnahme in der Regel verpflichtend.
Über die Höhe des Verpflegungsentgeltes wird eine Rechnung erstellt. Es gelten die Vorschriften und Vergünstigungsregelungen der Mönchengladbacher Beitragssatzung.
Die Zahlungsverpflichtung gilt - wie bei den Elternbeiträgen - für das Kindergartenjahr. Dieses beginnt am 01.08. und endet am 31.07. des folgenden Jahres.
Die Pflicht zur Zahlung des Entgeltes gilt für zwölf Monate unabhängig von den Schließungszeiten bzw. Ausfallzeiten durch Erkrankungen des Kindes.
Fragen? Wir helfen weiter!
Auf den Kita-Navigator Seiten leiten wir Sie durch das Such- und Vormerksystem. Zu bestimmten Begriffen, die mit einem Fragezeichen markiert sind, finden Sie hilfreiche Erklärungen. Gehen Sie dazu einfach mit dem Mauszeiger auf das Fragezeichen.
Vielleicht finden Sie Ihre Frage auch in den FAQ (Häufige Fragen) beantwortet.
Darüber hinaus werden Sie fachlich beraten:
Direkt vor Ort in jeder Mönchengladbacher Kita!
Sie können die Vormerkung auch im Familienbüro oder der Koordinierungsstelle des Kita-Navigators vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter dort keine längeren Beratungsgespräche anbieten können. Gleiches gilt für die Kita-Navigator Hotline.
Die Koordinierungsstelle hat die folgenden Sprechzeiten:
Mo, Mi und Do 08:30 bis 12:30 Uhr
Mo und Mi 14:00 bis 15:30 Uhr
Do 14:00 bis 16:30 Uhr
Di und Fr keine Sprechzeit
und befindet sich im Verwaltungsgebäude Aachener Str. 2 in der 2. Etage in Zimmer 229. Bitte nehmen Sie im Wartebereich (Zimmer 228) Platz.
Die Hotline erreichen Sie unter der 02161/25-3325 zu folgenden Uhrzeiten:
Mo und Mi von 08:30 bis 12:30 Uhr
Do von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 3419