Kinderschutz in Mönchengladbach

Was sind Hilfsangebote bei Fällen von sexualisierter Gewalt? Was bedeutet „Vernachlässigung“? An wen wende ich mich beim Verdacht einer akuten Kindeswohlgefährdung? Was sind meine Rechte als Kind, als Jugendliche*r? Was sind Schutzkonzepte?

Antworten auf diese Fragen, sowie weitere Informationen rund um das Thema Kinderschutz in Mönchengladbach finden Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf dieser Seite. 


Ansprechpartner

Das Sekretariat des Allgemeinen Sozialen Dienstes erreichen Sie für allgemeine Fragen oder zu Zuständigkeiten unter der Rufnummer 02161-25-3389.

In Fällen von akuter Kindeswohlgefährdung erreichen Sie den Bereitschaftsdienst während der Dienstzeiten
montags bis donnerstags von 08.30 Uhr bis 16.00 Uhr und
freitags  von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr
unter der Rufnummer      0 2 1 6 1 / 2 5 - 9 5 5 9 
und außerhalb der Dienstzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen die Rufbereitschaft über die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr. Von dort wird der Kontakt zur Rufbereitschaft vermittelt. 

Herr Cleophas 

Netzwerkkoordination Kinderschutz
Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach

Tel.: (02161) 25 - 3624
Sprechzeiten:
Termine nach Vereinbarung

 


Kinderrechte

Informationen zu Rechten von Kindern

Alle Kinder und Jugendliche haben laut der UN-Kinderrechte unter anderen

  • das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
  • das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • das Recht auf Gesundheit
  • das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • das Recht auf elterliche Fürsorge
  • das Recht auf Bildung

In Deutschland regeln zahlreiche Gesetze den Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Rechten: das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuchdas achte Sozialgesetzbuch, das Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Hinzu kommen landesweite Gesetzesnormen, wie in Nordrhein-Westfalen das Landeskinderschutzgesetz

Die Eltern tragen die Pflicht und die Verantwortung, für den Schutz und die Erziehung zu sorgen und die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren. Die staatliche Gemeinschaft bietet den Familien Hilfe und Unterstützung an. Sie ergreift Maßnahmen, sofern das Wohl und der Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht sichergestellt werden können. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, oft auch Jugendamt genannt, übernimmt diese Aufgaben der staatlichen Gemeinschaft. 

In der Stadt Mönchengladbach bedeutet Kinderschutz gleichzeitig auch der Schutz von Jugendlichen. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der jede*r beitragen kann.


Schutzkonzepte

Das kommunale Kinderschutzkonzept

Das kommunale Kinderschutzkonzept der Stadt Mönchengladbach informiert zum Thema Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung und Prävention. Es beschreibt, wie der Kinderschutz in Mönchengladbach als gemeinsame, gesamtgesellschaftliche Aufgabe sichergestellt werden soll. Das kommunale Kinderschutzkonzept wird fortlaufend geprüft und bei Bedarf angepasst. Am 08.03.2023 hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt Mönchengladbach das Kinderschutzkonzept beschlossen. .

Institutionelle Schutzkonzepte

Zahlreiche Einrichtungen und Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche zusammenkommen, sich aufhalten, ihre Freizeit verbringen, wohnen, betreut werden, unterrichtet werden sind verpflichtet, ein eigenes Schutzkonzept gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen zu erstellen und danach zu handeln. Schutzkonzepte sollen Kinder und Jugendliche vor sexualisierter, körperlicher und psychischer Gewalt schützen. Die Stadt Mönchengladbach als öffentlicher Träger unterstützt und berät in Fragen rund um Schutzkonzepte.

Ansprechperson im Bereich der Jugendpflege und Prävention (Jugendverbandsarbeit, offene Kinder-und Jugendarbeit) ist Hr. André Hardcastle, Tel.: 02161/253203, E-Mail: andre.hardcastle@moenchengladbach.de.

Ansprechperson im Bereich der Kindertagesbetreuung und -pflege ist Fr. Swetlana Karlej, Tel.: 02161/253618, E-Mail: swetlana.karlej@moenchengladbach.de.

Ansprechstelle für Schutzkonzeptentwicklung an Schulen ist die schulpsychologische Beratung der Stadt Mönchengladbach, Tel.: 02161/25 54370, Mail schulpsychologie@moenchengladbach.de


Netzwerk Kinderschutz

Informationen zum Netzwerk Kinderschutz

Was haben Sozialarbeiter*innen, Erzieher*innen, Lehrerkräfte, Polizisten, Ärzt*innen, Richter*innen, Sportler*innen, Psycholog*innen, Hebammen, das Jugendparlament, der Stadtjugendring und der Integrationsrat gemeinsam? 
  
Alle zusammen sind Teil des Netzwerkes Kinderschutz in der Stadt Mönchengladbach. Sie arbeiten oder engagieren sich im Bereich des Kinderschutzes. Mehrmals im Jahr trifft sich das Netzwerk, um sich über den Kinderschutz in Mönchengladbach auszutauschen, ihn gemeinsam weiterzuentwickeln, um sich zu vernetzen oder um sich gemeinsam zu dem Thema fortzubilden. Darüber hinaus werden Wissen und Informationen untereinander ausgetauscht. Für die Netzwerktreffen und die Zusammenarbeit aller Akteure im Kinderschutz ist die Netzwerkkoordination Kinderschutz verantwortlich. 
  
Neben dem Netzwerk Kinderschutz finden jährlich zwei Treffen der Arbeitsgemeinschaft Kinderschutz statt, an dem Vertreter*innen der Träger der freien und der öffentlichen Jugendhilfe teilnehmen. 
  
Die Netzwerkkoordination informiert Fachkräfte und Akteur*innen im Handlungsfeld Kinderschutz über einen Blog über aktuelle Themen, Angebote und Fortbildung. Wenn Sie ebenfalls Zugriff haben möchten, schreiben Sie bitte Hr. Cleophas per Mail an. 


Informationsmaterial und Verlinkungen

Ansprechstelle für Familien mit Kind(ern) zwischen 0-6 Jahren, Beratung, Unterstützung, Angebotsvermittlung.

Fachstelle Frühe Hilfen

Mit den Themenschwerpunkten Sozialraumarbeit, Prävention vor Intervention, Hilfen zur Erziehung, Sorgerechts- und Umgangsberatung, Beratung und Information in Fragen der Erziehung.

Allgemeiner sozialer Dienst

Vertrauliches Beratungs- und Gesprächsangebot, „professionelles Hilfe- und Unterstützungsangebot“

Sprechzeiten montags bis donnerstags 09 Uhr bis 16 Uhr, freitags und samstags nur nach Absprache, Telefon:02161/293 948, Email-Kontakt: kinderschutzbund-mg@t-online.de

Kinderschutzbund

Verein gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen, psychosoziale Prozessbegleitung, Beratung und Diagnostik

Erreichbarkeit zu den Telefonzeiten unter 02161/ 208 886 oder über das Kontaktformular 

Informationsseite für Hilfe- und Informationssuchende; Onlineberatung und Telefonkontakt möglich 0800 22 55 530, Kampagnen zum Thema sexuellen Missbrauch.

Hilfeportal sexueller Missbrauch

Anonym und kostenlos

Kinder- und Jugendtelefon, montags bis samstags, 14 Uhr bis 20 Uhr, Telefon:116 111

Elterntelefon, montags bis freitags, 09 Uhr bis 17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr, Telefon: 0800 111 0 550

Kinder und Jugendliche können sich vertrauensvoll in allen Lebenslagen und zu allen Themen zu jeder Tages- und Nachtzeit an die Berater*innen von JugendNotmail wenden. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die Suizidgedanken haben, sind ganz konkret angesprochen, sich dort zu melden - völlig anonym wenn gewünscht. Die Beratung findet per Mail oder mehrmals in der Woche per Live-Chat-Beratung statt.