Alle Kinder und Jugendliche haben laut der UN-Kinderrechte unter anderen
- das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung
- das Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
- das Recht auf Gesundheit
- das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
- das Recht auf elterliche Fürsorge
- das Recht auf Bildung
In Deutschland regeln zahlreiche Gesetze den Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Rechten: das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch, das achte Sozialgesetzbuch, das Bundeskinderschutzgesetz, insbesondere das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz. Hinzu kommen landesweite Gesetzesnormen, wie in Nordrhein-Westfalen das Landeskinderschutzgesetz.
Die Eltern tragen die Pflicht und die Verantwortung, für den Schutz und die Erziehung zu sorgen und die Grundrechte der Kinder und Jugendlichen zu wahren. Die staatliche Gemeinschaft bietet den Familien Hilfe und Unterstützung an. Sie ergreift Maßnahmen, sofern das Wohl und der Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht sichergestellt werden können. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, oft auch Jugendamt genannt, übernimmt diese Aufgaben der staatlichen Gemeinschaft.
In der Stadt Mönchengladbach bedeutet Kinderschutz gleichzeitig auch der Schutz von Jugendlichen. Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der jede*r beitragen kann.