Mit dem Begriff des Kinder- und Jugendschutzes werden Konzepte und Handlungen bezeichnet, die geeignet sind, junge Menschen im Prozess ihres Aufwachsens vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und die soziale Integration junger Menschen in die Gesellschaft unterstützen.
Der Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Gefährdungen stellen u.a. der Missbrauch von Suchtmitteln, durch Medien verbreitete Inhalte und verschiedene Arte von Gewalt an jungen Menschen dar. Kinder- und Jugendschutz bedeutet nicht nur, junge Menschen von Gefahren fernzuhalten, sondern ihnen Werte, Handlungskompetenzen und Perspektiven in einem komplexen und dynamischen Umfeld zu vermitteln.
Relevante Präventionsbereiche:
Suchtprävention: Alkohol, Nikotin, Cannabis, Medikamente, illegale Drogen.
Gewaltprävention: körperliche, psychische, sexualisierte und häusliche Gewalt.
Sexualpädagogische Themen: Aufklärung, Schutz vor sexueller Ausbeutung, Förderung von Selbstbestimmung und Grenzachtung.
Prävention von extremistischen und diskriminierenden Haltungen: religiöser, politischer oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Förderung sozialer Kompetenzen: Umgang mit Konflikten, Mobbing, Gruppendruck, Selbstwert.
Prävention riskanten Konsumverhaltens: Glücksspiel, Energiegetränke, Internetkäufe, Schönheitsideale, Körperoptimierung.
Förderung der Medienkompetenz: Aufklärung kritischer Umgang mit digitalen Angeboten, Schutz vor problematischen Inhalten und Stärkung von Verantwortungsbewusstsein online.
Ziel ist es, pädagogische Angebote zu entwickeln und notwendige Maßnahmen zu treffen, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene über Gefahren und die damit verbundenen Folgen zu informieren und zu beraten, u. a. durch:
- Planung und Durchführung von Öffentlichkeits-, Informations- und Präventionsveranstaltungen
- Beratung von Institutionen, Gewerbetreibenden, Veranstaltern, Eltern, Kindern und Jugendlichen
Der präventive Kinder- und Jugendschutz unterscheidet sich wie folgt:
• Gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz: Kontrolle und Reglementierung rechtlicher Vorgaben (z. B. Jugendschutzgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz).
• Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz: Befähigung junger Menschen, Gefährdungen zu erkennen und damit auseinanderzusetzen.
• Strukturellen Kinder- und Jugendschutz: Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen durch aktive Einwirkung auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen.


