Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung (JHP) ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in unserer Stadt. Sie nimmt dabei Bezug auf die sich verändernden Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Durch den Einbezug der verschiedenen Planungsinteressen, der unterschiedlichen Erfahrungen und Bedürfnisse entwickelt sich die Arbeit der Jugendhilfeplanung zu einem anspruchsvollen kommunikativen Prozess, der kontinuierlich fortgeführt wird. In zunehmendem Maße gilt es dabei integriert, also in enger Kooperation mit nahen Aufgabengebieten und Ämtern zu arbeiten.

Die rechtliche Grundlage ist insbesondere im §80 des SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) definiert.


Verwaltungsgebäude Oberstadt
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach

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