Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht:
Sie möchten sicher sein, dass eine Person, der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können? Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.
Betreuungsverfügung:
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person bestimmen, die bei einer Betreuungsnotwendigkeit Ihre Betreuung übernehmen soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.
Patientenverfügung:
Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen und Entscheidungen im unmittelbaren Sterbeprozess und/ oder im Endstadium einer schweren Krankheit kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.
Beglaubigung und Gebühr von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen:
Um eine Rechtsicherheit zu gewährlisten, bieten wir Ihnen eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde an. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin und bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Zudem weisen wir darauf hin, dass für die Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht eine Gebühr 10 Euro erhoben wird.