Betreuungsbehörde für Erwachsene

Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Eine rechtliche Betreuung benötigen Erwachsene, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbstständig regeln können. In eine solche Lage kann jeder Mensch schon durch Unfall, Krankheit oder Alter geraten.

Wir suchen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer!

Sie interessieren sich für diesen Beruf? Wenn Sie in Mönchengladbach wohnhaft sind, beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns an.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Becker unter der Telefonnummer:  02161/ 25 33 40

Frau Köllges unter der Telefonnummer: 02161/ 25 33 98

Frau Wilms unter der Telefonnummer:   02161/ 25 34 44
 

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Betreuung für volljährige Personen gem. § 1814 BGB

Betreuungen werden vom Betreuungsgericht für Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung (vollständig oder teilweise) nicht mehr in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Als Betreuungsbehörde sind wir in den gerichtlichen Betreuungsverfahren beteiligt. Die Betreuungsbehörde fertigt auf Anfrage des Betreuungsgerichts Stellungnahmen zur Notwendigkeit einer Betreuung. Sie prüft, ob andere "mildere" Hilfsangebote vermittelt werden können und schlägt gegebenenfalls geeignete Betreuer*innen vor.

Sie können Ihren Antrag entweder beim zuständigen Amtsgericht stellen oder über das Serviceportal der Stadt Mönchengladbach. 

Ehegattennotvertretungsgesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für akute Krankheitssituationen ein gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht nur für Gesundheitsangelegenheiten. Dies findet nur eine Anwendung bei nicht getrennt lebenden Verheirateten. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sind dann von ihrer Schweigepflicht entbunden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht:
Sie möchten sicher sein, dass eine Person, der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können? Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.

Betreuungsverfügung:
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person bestimmen, die bei einer Betreuungsnotwendigkeit Ihre Betreuung übernehmen soll. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.

Patientenverfügung:
Eine Vertrauensperson sollte Ihren Willen hinsichtlich medizinischer Maßnahmen und Entscheidungen im unmittelbaren Sterbeprozess und/ oder im Endstadium einer schweren Krankheit kennen, damit sie Entscheidungen treffen kann, die Ihrem Willen entsprechen. Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können.

Beglaubigung und Gebühr von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen:
Um eine Rechtsicherheit zu gewährlisten, bieten wir Ihnen eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde an. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab einen Termin und bringen Sie dazu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Zudem weisen wir darauf hin, dass für die Beglaubigung Ihrer Vorsorgevollmacht eine Gebühr 10 Euro erhoben wird.


Häufig gestellte Fragen zur rechtlichen Betreuung

Die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin ist keine Entmündigung,  denn diese ist in Deutschland bereits seit 1992 abgeschafft. Die rechtliche Betreuung ist ein Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit und/ oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst wahrnehmen können. Hierbei werden persönliche und individuelle Bedarfe berücksichtigt, damit die Selbstbestimmung gewahrt bleibt. 

Für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist notwendig, dass die betroffene Person volljährig ist und aufgrund einer Erkrankung und/ oder einer Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht selbst regeln kann.

Bitte reichen Sie einen schriftlichen Antrag mit einer ärztlichen Bescheinigung zur Betreuungsbedürftigkeit beim zuständigen Amtsgericht oder hier ein. 

Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn dies erforderlich ist, weil eine Person ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) besorgen kann. Dabei muss zunächst festgestellt werden, ob nicht Hilfen tatsächlicher Art verfügbar und zur Unterstützung der betroffenen Person ausreichend sind. So können Familienangehörige, Bekannte oder soziale Dienste die betroffene Person bei praktischen Angelegenheiten des Alltags unterstützen z.B. in Form von Vollmachten. Im Übrigen haben alle Formen der Beratung und Unterstützung, die auf sozialrechtlichen Vorschriften beruhen, Vorrang vor der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung. 

Ansprechpartner/-innen

Als Ansprechpartner steht Ihnen unser Team von Fachkräften zur Verfügung. Damit wir uns Zeit für Sie nehmen können, bitten wir Sie, für persönliche Beratungen und Beglaubigungen um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer der zuständigen Fachkräfte.

Frau Becker
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Tel.: (0 21 61) 25 - 3340

Frau Köllges
Email schreiben
Tel.: ( 0 21 61) 25 - 3398

Frau Wilms
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Tel.: ( 0 21 61) 25 - 3444

Frau Geyr
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) 25 - 33 36
 

Herr Vestring
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Tel.: (0 21 61) 25 - 34 27
 

Frau Hoffmann
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Tel.: (0 21 61) 25 - 33 06
 

Frau Bergers
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Tel.: (0 21 61) 25 - 33 66
 

Frau Stegelmann (Blomen)
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Tel.: (0 21 61) 25 - 33 19
 

Frau Wintermeyer
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) 25 - 35 26
 

Herr Küppers
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) - 25 33 42
 

Frau Leisten
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) - 25 33 99
 

Herr Requadt
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) - 25 33 96
 

Herr Geppert
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) - 25 33 97
 

Frau Sieberichs
Email schreiben

Tel.: (0 21 61) - 25 34 21
 

Adresse und Kontakt

Menge Haus
Eingang A
Berliner Platz 12
41061 Mönchengladbach
6. Etage

betreuungsbehoerde@moenchengladbach.de

Weitere Informationen

Die zuständigen Amtsgerichte Mönchengladbach und Mönchengladbach-Rheydt

Die zuständigen Betreuungsvereine der Stadt Mönchengladbach:

Allgemeine Informationen zur Vorsorge und dem Betreuungsrecht erhalten Sie hier.

Flyer der Betreuungsbehörde

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Die lebhafte Gestaltung wurde von der tagesstrukturierenden Projektgruppe des Reha-Vereins – einem Verein zur Unterstützung psychisch erkrankter Menschen – geschaffen. Das Bild wurde von einem Nutzer des Hauses gemalt.