Fachbereich Kinder, Jugend und Familie (51)

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie umfasst verschiedene Schwerpunkte im Bereich der Kinderbetreuung, Erziehungsberatung, Jugendpflege und Präventation. Neben den Tageseinrichtungen für Kinder sowie Tagespflege-Angeboten sind hier unter anderem die Erziehungsberatung, die Jugendhilfeplanung als zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe sowie die wirtschaftliche Jugendhilfe, Amtsvormundschaften und der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) angesiedelt.

Amtsvormundschaften

Die elterliche Sorge für Kinder wird in der Regel durch die Eltern bzw. durch einen Elternteil ausgeübt. Manchmal entwickeln sich Lebenssituationen so, dass dies in Teilbereichen oder in vollem Umfang nicht mehr möglich ist; z. B. wird ein alleinsorgeberechtigter Elternteil schwer krank oder ist aus anderen Gründen nicht in der Lage, notwendige Entscheidungen für ein Kind zu treffen. Dann können (auf Antrag) durch die zuständigen Familiengerichte Teile der elterlichen Sorge auf einen Pfleger oder die gesamte elterliche Sorge auf einen Vormund übertragen werden. Steht keine Privatperson zur Verfügung, diese Aufgabe zu übernehmen, dann wird die Pfleg-/Vormundschaft auf den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie übertragen. Der Pfleger/Vormund vertritt dann die Eltern für die festgelegten Entscheidungsbereiche.

Notwendige Unterlagen
Bitte vorher tel. erfragen.

Rechtliche Grundlagen
BGB, SGB VIII, FamFG

Gebühren
keine  

Sie finden uns hier:

Rathaus Rheydt, Eingang C
Markt 11 - Ecke Limitenstraße
41236 Mönchengladbach 

Teamassistenz: Frau Hohmann
Tel.: (0 21 61) 25 - 9373
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Bei Fragen zum Sorgerecht und allgemeinen Fragen kontaktieren Sie bitte zunächst Frau Schmidt (Teamleitung Team 2) unter 02161/25-9350 oder Herrn Patzschke (Teamleitung Team 1) unter 02161/25-9355.

Sie erreichen uns auch per E-Mail unter Amtsvormundschaft@moenchengladbach.de.

Teamleiter

Herr Patzschke
Tel.: (0 21 61) 25 - 9355
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319


Sachbearbeiter/innen:

Frau Chibo
Tel.: (0 21 61) 25 - 9321
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Jans
Tel.: (0 21 61) 25 - 9325
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Schlieper
Tel.: (0 21 61) 25 - 9352
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Schwarz
Tel.: (0 21 61) 25 - 9328
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Hofmann
Tel.: (0 21 61) 25 - 9354
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Pitz
Tel.: (0 21 61) 25 - 9357
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Haep
Tel.: (0 21 61) 25 - 9358
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

 

Teamleiterin

Frau Schmidt
Tel.: (0 21 61) 25 - 9350
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319


Sachbearbeiter/innen:

Frau Veger
Tel.: (0 21 61) 25 - 9320
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Danisch
Tel.: (0 21 61) 25 - 9326
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Nüsing-Lenzen
Tel.: (0 21 61) 25 - 9324
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Herr Tillmanns
Tel.: (0 21 61) 25 - 9351
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Richter
Tel.: (0 21 61) 25 - 9371
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Herr Walraven
Tel.: (0 21 61) 25 - 9353
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Knurbein
Tel.: (0 21 61) 25 - 9323
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Requadt
Tel.: (0 21 61) 25 - 9356
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Kaiser
Tel.: (0 21 61) 25 - 9372
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Frau Claes
Tel.: (0 21 61) 25 - 3813
Fax:  (0 21 61) 25 - 9319

Ehrenamtliche Vormundschaften

Wenn Eltern die elterliche Sorge für ein Kind nicht mehr wahrnehmen können oder dürfen, wird ein Vormund bestellt, der anstelle der Eltern alle wichtigen Entscheidungen für das Kind trifft.

Ein Vormund übernimmt die persönliche und rechtliche Vertretung eines Minderjährigen. Dies beinhaltet jedoch nicht die Verpflichtung zur Aufnahme des Kindes im Haushalt des Vormunds. Vielmehr hat er insbesondere für eine kindgerechte Unterbringung, eine schulische Betreuung und eine medizinische Versorgung seines Mündels zu sorgen.

Die ehrenamtliche Vormundschaft hat dabei Vorrang vor allen anderen Formen – etwa der Vereinsvormundschaft oder der Amtsvormundschaft. Ehrenamtliche Vormünder können häufig eine individuellere und intensivere Betreuung der Kinder gewährleisten. Sie können in der Regel Kontakt- und Begleitungsmöglichkeiten anbieten, die in anderen Formen der Vormundschaft aus zeitlichen Gründen nicht realisierbar sind.

Ehrenamtliche Vormundschaften werden grundsätzlich unentgeltlich geführt.

Notwendige Unterlagen
Bitte vorher tel. erfragen.

Rechtliche Grundlagen
§ 1773 BGB ff.

Gebühren
keine  

Sie finden uns hier:

Rathaus Rheydt, Eingang C
Markt 11 - Ecke Limitenstraße
41236 Mönchengladbach

Bei Fragen zum Antrag oder auch allgemeinen Fragen zur ehrenamtlichen Amtsvormundschaft kontaktieren Sie bitte

Frau Krüger
Tel.: 02161/25-9327.

 

Sie erreichen uns auch per E-Mail unter KeV@moenchengladbach.de.