Geschäftsführung der Kommunalen Gesundheitskonferenz und ihrer Arbeitsgruppen

Kreise und kreisfreie Städte müssen gemäß § 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGDG) kommunale Gesundheitskonferenzen einberufen und die Geschäftsführung übernehmen. Die Kommunale Gesundheitskonferenz ist ein Gremium der Abstimmung und Zusammenarbeit aller an der Gesundheitsversorgung Beteiligten und dient der Verbesserung der Kommunikation und Koordination. Sie berät gemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene, insbesondere Bedarfsabschätzung und Verfahrensfragen mit dem Ziel von Handlungsempfehlungen.

Ihre Mitglieder werden durch den Rat der Stadt Mönchengladbach benannt, die Geschäftsstelle ist im Gesundheitsamt eingerichtet.

Notwendige Unterlagen
keine

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst  - ÖGDG
  • Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst  - AV-ÖGDG (mittlerweile aufgehoben) 

Gebühren
keine  

Fax (0 21 61) 25 - 6609

Dr. Gabriele Buhl 

Stadtärztin

Telefon (0 21 61) 25 - 6514

Zimmer 111

Stefan Stehl

Telefon (0 21 61) 25 6536

Zimmer 217

Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach

- Zugang barrierefrei -

Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung