Hilfen für Blinde und Gehörlose


Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
- Zugang barrierefrei -
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung
Hilfen für Blinde und Gehörlose
Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung auf Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) finden Sie auf den Seiten des
Landschaftsverbands Rheinland.
Dort finden Sie auch alle Anträge und Formulare (zum online ausfüllen und/oder ausdrucken).
Sozialleistungen für Gehörlose
Notwendige Unterlage
- augenfachärztliches Gutachten
- Personalausweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über bestehende Kontoverbindung
Bescheid der Pflegekasse
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose -GHBG
Gebühren
keine

