Hilfen für Blinde und Gehörlose

Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach

- Zugang barrierefrei -

Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung

Hilfen für Blinde und Gehörlose

Alle wichtigen Informationen zur Antragstellung auf Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) finden Sie auf den Seiten des

Landschaftsverbands Rheinland.

Dort finden Sie auch alle Anträge und Formulare (zum online ausfüllen und/oder ausdrucken).

Sozialleistungen für Gehörlose

Notwendige Unterlage

  • augenfachärztliches Gutachten
  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über bestehende Kontoverbindung
    Bescheid der Pflegekasse

Rechtliche Grundlagen

    • Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose -GHBG

    Gebühren

      keine