Behindertenfahrdienst
Fax (0 21 61) 25 - 6599
Germaine Hoffmans
Sachbearbeiterin
Telefon (0 21 61) 25 - 6558
Zimmer 037 (Eingang Klagenfurter Straße)
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Michael Rumpf
Sachbearbeiter
Telefon (0 21 61) 25 - 6531
Zimmer 037 (Eingang Klagenfurter Straße)
Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Verwaltungsgebäude Gesundheitsamt
Am Steinberg 55
41061 Mönchengladbach
- Zugang barrierefrei -
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung
Aufgaben des Behindertenfahrdienstes
Durch den Behindertenfahrdienst soll den Berechtigten die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft/Gesellschaft ermöglicht werden.
Berechtigter Personenkreis
Berechtigt an der Teilnahme am Behindertenfahrdienst sind alle schwerbehinderten Einwohner/innen der Stadt Mönchengladbach, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "aG = außergewöhnliche Gehbehinderung" sind und bei denen die Einkommensgrenze nach §§ 83, 90 und 99 ff SGB IX nicht überschritten ist.
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Einkommensnachweise
- Nachweise über Belastungen, wie Miete, Heizkosten, Versicherungen
Rechtliche Grundlagen
Gebühren
keine