Das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden ist nun ausdrücklich erlaubt. Sofern anderer Verkehr nicht behindert wird, darf man auf dem Rad generell zu zweit nebeneinander fahren.
Grüner Pfeil nur für Radfahrende – abbiegen trotz Rot: diese Möglichkeit wird rechtsabbiegenden Radfahrenden durch das neue Verkehrszeichen gegeben. Wichtig ist, dabei kurz anzuhalten und den Verkehr zu prüfen.
Verkehrszeichen Radschnellweg: Radschnellwegekönnen nun mitdem neuen Verkehrszeichen „Radschnellweg“versehen werden.Diese Fahrbahnensollen es Radfahrenden ermöglichen, größere Distanzen schnell und sicher zurückzulegen. In vielen Ballungsraumen werden diese „Radautobahnen“ immer populärer, da sie besonders Pendler*innen auf den Hauptrouten die Gelegenheit bieten, das Auto stehen zu lassen und mit dem Rad zur Arbeit zu fahren. Für Mönchengladbach wird aktuell eine Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg über Willich nach Krefeld fertiggestellt.
Änderungen für Kfz-Fahrende: Das Halten auf Radschutzstreifen ist nun generell verboten. Bisher war das Halten von bis zu 3 Minuten erlaubt. Zudem wurde das Parkverbot vor Kreuzungen und Einmündungsbereichen neben Radwegen auf acht Meter ausgeweitet.
Neu ist zudem die festgeschriebene Schrittgeschwindigkeit für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t. Um Abbiegeunfälle zu vermeiden, dürfen Lkw nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, schneller nur dann, "wenn nicht mit Radverkehr zu rechnen ist", so die ergänzende Einschränkung durch den Bundesrat. Schritttempo gibt Lkw-Fahrenden mehr Zeit die Abbiegesituation zu überblicken.