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Elektrotretroller in Mönchengladbach

Mobil in MG

Gesetzliche Regelungen für den Betrieb von Elektrotretrollern

Elektrotretroller werden im Stadtbild von Mönchengladbach immer präsenter. Diese Roller sind jedoch kein Eigentum der Stadt Mönchengladbach, sondern verschiedener, bundesweit tätiger Firmen - derzeit Tier, Lime und Bolt.

Generell handelt es sich bei den Rollerverleihsystemen um eine neue Mobilitätsform, die einen guten Beitrag leisten kann zur Strategie der Stadt, umweltfreundliche Nahmobilität zu fördern, wie es der Stadtrat mit dem Masterplan Nahmobilität und dem Green City Masterplan Elektromobilität beschlossen hat. Trotzdem hat die Stadt keinen Anbieter der Roller aktiv angeworben.

Die hier in Rede stehenden Leihfahrzeuge werden nach dem Freefloating-Prinzip angeboten. Das bedeutet, dass sie an beliebigen Orten in einem durch die Anbieter definierten Gebiet der Stadt angemietet und wieder abgestellt werden können. Sie müssen somit im Unterschied zu stationsgebundenen Konzepten wie die Fahrräder von nextbike nicht an festdefinierten Parkplätzen abgestellt werden.

Elektrotretroller stellen Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung eKFV) dar.

Den Punkt Abstellen der Fahrzeuge hat der Gesetzgeber gesondert reguliert. Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften. Hieraus folgt, dass die Elektrotretroller grundsätzlich auf Gehwegen und Plätzen abgestellt werden dürfen. Die Fahrzeugführer*innen haben lediglich dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrzeug nicht verkehrsgefährdend abgestellt wird. Andere Verkehrswege dürfen also nicht im Übermaß beeinträchtig werden, Gehwege müssen mit einer Breite von mindestens 1,00 Metern freigehalten werden. Das Fahrradparken gehört zum sogenannten Gemeingebrauch an öffentlichen Straßen.

Aufgrund der bislang vorherrschenden Rechtsmeinung waren regulierende Eingriffe seitens der Ordnungsbehörden bei Freefloating-Konzepten nur sehr eingeschränkt in einzelnen Extremfällen möglich, in denen Verkehrswege nicht mehr passierbar waren.

Aufgrund der sich fortwickelnden Rechtlage befindet sich die Verwaltung zurzeit in einem dezernatsübergreifenden Austausch um der Verwendung von Elektrotretrollern angemessen und rechtskonform zu begegnen. Hier können wir nur auf die Freiwilligkeit und Kooperation des Anbieters setzen. Bspw. wurden Aufstellorte und Geschäftsgebiet abgestimmt und spezielle Parkverbotszonen ausgewiesen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Benutzer unüberlegt diese Breiten nicht einhalten oder mutwillig Roller umkippen.  Eine Nachverfolgung ist jedoch schwer umzusetzen.

Wenn wir Hinweise erhalten, dass durch einen Roller ein barrierefreies Passieren nicht mehr möglich ist, leiten wir dies an den entsprechenden Anbieter weiter und dieser hat zugesichert, das Fahrzeug innerhalb von 24 Stunden zu entfernen.

Gerne können Sie die Beschwerde aber selbst an den Anbieter richten.

LIME Electric Ireland Limited
Telefon: +49 69 770 44 733
E-Mail: hilfe@li.me

TIER Mobility GmbH
Telefon: 0 30 56837798
E-Mail: support@tier.app

BOLT Services DE GmbH
Telefon: +49 30 568 373 989
E-Mail: germany-rentals@bolt.eu