Reiten in Mönchengladbach

Am 1. Januar 2018 sind die neuen Regelungen des § 58 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) zum Reiten im Wald in Kraft getreten. U.a. ist das Reiten im Wald über den bisherigen Umfang hinaus auf befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege ausgeweitet worden. 

 

Befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege sind Wege, die eine Mindestbreite von 2,50m haben. Auf schmaleren Wegen und auf sogenannten Trampelpfaden ist das Reiten weiterhin verboten.

Die Stadt Mönchengladbach bittet beim Reiten im Wald und in der freien Landschaft um gegenseitige Rücksichtnahme. Dazu zählt auch, dass stets am Wegesrand geritten wird und vorhandene Reitwege genutzt werden.

Das Reiten kann dort eingeschränkt werden, wo die erhebliche Beeinträchtigung anderer Erholungssuchender oder erhebliche Schäden entstehen können. In diesem Fall sind die Wege mit einem Reitverbotsschild gekennzeichnet.

Neu ist auch, dass das Führen von Pferden dem Reiten gleichgestellt wurde und ab sofort auch, dass das geführte Pferd ein Reitkennzeichen benötigt. Die Kennzeichnungspflicht gilt im Übrigen auch für Ponys und Esel.