Förderrichtlinie Naturschutz

Entschlammung eines Amphibienteiches ©Stadt Mönchengladbach

Das Land NRW fördert über diese Richtlinie verschiedenste Projekte und zahlreiche einzelne Maßnahmen. Über diese Finanzierung können die Vorgaben und Handlungsleitlinien der Landschaftsplanung umgesetzt werden. Der Landschaftsplan der Stadt Mönchengladbach gibt den Schutz, die Pflege und Entwicklung für die heimischen Lebensräume und unsere Tier- und Pflanzenwelt vor.

 

Die Stadt Mönchengladbach übernimmt bei diesen Naturschutzvorhaben meist 20% des Förderanteils. Vielfach ist es notwendig, dass die Naturschutzmaßnahmen regelmäßig wieder durchgeführt werden. Durchgeführte Maßnahmen der Stadt sind z.B. die Anlage und Entschlammung von kleinen Gewässern, die Pflege von alten Baumreihen und Streuobstwiesen, das Entfernen von Gehölzen auf zugewachsenen Wiesen und Heideflächen und die Pflege von Kopfbäumen.

 

Informationen zum Landschaftsplan der Stadt finden Sie im städtischen Geoportal, detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie Naturschutz sind hier aufgeführt. Antragstellende können hier Kreise, Städte, Privatpersonen und Zusammenschlüsse wie Vereine oder Gruppen sein.