Die Asiatische Hornisse

Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) ist ursprünglich in Asien heimisch, dort ist sie weit verbreitet. In Europa wurde Sie das erste Mal im Jahr 2004 im Südwesten Frankreichs festgestellt. Seitdem breitet Sie sich sehr schnell in Europa aus. Deshalb ist die Asiatische Hornisse aktuell als Invasive Art eingestuft. In NRW wurden Sie das erste Mal im Jahr 2020 im Kreis Heinsberg entdeckt. Im Jahr 2024 verlief die Ausbreitungslinie bereits Quer durch das Ruhrgebiet.

Die Arbeiterinnen der Asiatischen Hornisse erreichen eine Körperlänge von bis zu 2,5 cm. Damit sind Sie etwas kleiner als die heimische Hornissenart die bis zu 3 cm Körperlänge erreicht. Gut zu erkennen ist die Asiatische Hornisse an den gelben Beinen und dem schwarzen Bauch. Der Kopf ist größtenteils dunkel gefärbt, die Kopfvorderseite ist gelb und die Antennen ebenfalls dunkel gefärbt. Das Abdomen (Hinterteil) ist hauptsächliche dunkel, allerdings sind die einzelnen Segmente des Abdomens von einem dünnen gelben Band eingefasst. Das vierte Segment ist beinahe komplett gelb.

Die Asiatische Hornisse gilt als Allesfresser, sie ernährt sich größtenteils von anderen Insekten, hauptsächlich von Hautflüglern sowie Fliegen und Mücken. Der Anteil an Bienen am Nahrungsbedarf kann bis zu 85 % betragen.

Die Aggressivität der Asiatischen Hornisse gegen den Menschen wird nicht höher eingeschätzt als die der Europäischen Hornisse (Vespa crabro). Die Stiche der Asiatischen Hornisse sind sehr schmerzhaft, die Giftwirkung ist allerdings geringer als die der Honigbiene. Gefahr besteht nur durch lebensbedrohliche allergische Reaktionen auf das Gift. Bei einem Angriff durch Annäherung an das Nest oder Erschütterung kommt es zu aggressiven Reaktionen. Bei den in der Regel hoch in der Baumkrone hängenden Nestern sind solche Störungen aber selten.

Die Massenausbreitung der Asiatischen Hornisse könnte sich aufgrund der Bejagung von Honigbienen negativ auf die Imkerei auswirken. Belegt ist das Eindringen in den Bienenstock und die Zerstörung des gesamten Bienenvolkes bei vorgeschwächten Kolonien.

Völker der Honigbiene im Verbreitungsgebiet der Asiatischen Hornisse können mit Schutzvorrichtungen am Einflugloch gegen das Eindringen des Räubers in den Bienenstock geschützt werden. Hierzu wird empfohlen, ein Netz oder ein Schutzgitter von sechs Millimeter Maschenweite zu installieren. Das kann von Honigbienen, nicht aber von der Asiatischen Hornisse passiert werden. Daneben sollten die Bienenvölker phasenweise zur Stärkung der Widerstandskraft zugefüttert und der Bienenstock von Honigresten oder anderen Lockstoffen gesäubert werden.

Asiatische Hornisse melden

Um wirksame und effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung der Asiatischen Hornisse durchführen zu können, ist es wichtig, jede Sichtung zu melden – idealerweise mit Foto dem genauen Standort sowie einer Telefonnummer für Rückfragen. Sie können die Asiatische Hornisse bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach melden. Bitte senden Sie eine E-Mail, bestenfalls mit Fotos und dem genauen Standort, an artenschutz@moenchengladbach.de

Bekämpfung

Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach ist für die Bekämpfung von Invasiven Arten wie die Asiatische Hornisse im Stadtgebiet Mönchengladbach zuständig. Die gemeldeten Nester werden von einer Fachkundigen Person im Auftrag der Stadt Mönchengladbach entfernt. Die Kosten für die Entfernung der Nester trägt die Stadt Mönchengladbach.

 

Wann wird das Nest entfernt?

Primärnester werden zeitnah entfernt (innerhalb von wenigen Tagen). Bei Sekundärnester werden die Meldungen erst einmal gesammelt und die Nester gebündelt entfernt. Aufgrund der hohen Kosten für einen Hubsteiger und der knappen Verfügbarkeit von fachkundigen Dienstleistern zur Nestentfernung, können die Sekundärnester leider nur gebündelt entfernt werden ca. 1 im Monat. Ob ein Nest entfernt wird, liegt im Ermessen der unteren Naturschutzbehörde. Ab ca. November (witterungsabhängig) werden keine Nester mehr entfernt.

 

Was ist nicht erlaubt?

Der Einsatz von beköderten Fallen zum Fang der Asiatischen Hornisse ist nach deutschem Recht verboten, denn es werden darin überwiegend Nektar fressende Fluginsekten gefangen und getötet, die geschützt werden müssen. Der Beifang geschützter Arten ist leider auch bei Fallen nachgewiesen worden, die vom Hersteller als „selektiv fangend“ beworben werden.

 

Weiterführende Informationen

Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Gekommen, um zu bleiben - die Asiatische Hornisse in Deutschland (PDF)