• Beratung in Fragen zu besonders geschützten Tierarten
  • Überwachung der Melde- und Kennzeichnungspflichten für Tiere der besonders geschützten Arten
  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen
  • EU-Verordnungen/Richtlinien
  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Bundesartenschutzverordnung
  • Landschaftsgesetz NRW

Die Erteilung von artenschutzrechtlichen Bescheinigungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Marktwert der Tiere.