- Beratung in Fragen zu besonders geschützten Tierarten
- Überwachung der Melde- und Kennzeichnungspflichten für Tiere der besonders geschützten Arten
- Washingtoner Artenschutzübereinkommen
- EU-Verordnungen/Richtlinien
- Bundesnaturschutzgesetz
- Bundesartenschutzverordnung
- Landschaftsgesetz NRW
Die Erteilung von artenschutzrechtlichen Bescheinigungen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Marktwert der Tiere.