Der Luftreinhalteplan Mönchengladbach enthält als wesentliche Maßnahmen die Festlegung einer Umweltzone und ein Durchfahrtsverbot für LKW> 3,5 t (ausgenommen Anlieferverkehr) auf der Friedrich-Ebert-Straße (Breitestraße bis Mühlenstraße), der Bismarckstraße (Steinmetzstraße bis Bismarckplatz). An der Aachener Straße/Bahnstraße (Autobahnausfahrt Holt bis Monschauer Straße) besteht aus Fahrtrichtung A 61 bzw. Rheindahlen ein generelles Durchfahrtsverbot für LKW > 3,5 t. Aus Richtung Innenstadt gilt für diesen Straßenabschnitt ein Durchfahrtsverbot für LKW > 3,5 t (ausgenommen Anlieferverkehr).
Zum Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplans gehören auch die Ertüchtigung von Fahrzeugflotten der öffentlichen Hand und des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie verkehrsplanerische und städteplanerische Projekte.
Der Luftreinhalteplan Mönchengladbach und weitere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf einsehbar.