Aufgaben der Unteren Immissionsschutzbehörde

Die Stadtverwaltung Mönchengladbach ist als "Untere Immissionsschutzbehörde" für die Genehmigung, Zulassung und Überwachung vieler technischer Anlagen zuständig, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen (Lärm, Geruch, Staub, Erschütterung etc.) verursachen können. Hiervon sind besonders Gewerbebetriebe betroffen, denn größere Betriebe oder größere einzelne technische Anlagen müssen bestimmte Anforderungen einhalten, damit Umwelt oder Nachbarn nicht gefährdet und belästigt werden. Davon gibt es in Mönchengladbach ca. 100 und von denen werden 39 von der Stadt betreut. Anlagen der Nahrungsmittelindustrie gehören genauso dazu wie Anlagen zur Energieerzeugung, Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Baustoffrecyclinganlagen, Schießstände und viele andere Betriebe.

Für die Genehmigung sehr komplexer Anlagen und Anlagen ab einer bestimmten Betriebsgröße ist die Bezirksregierung Düsseldorf  zuständig.

Die Stadt Mönchengladbach ist darüber hinaus für alle anderen ca. 23.500 nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zuständig (z.B. Dienstleistungs-, Handels-, Handwerksbetriebe, Tankstellen, Chemischreinigungen).

Da Lärm und Geruch oft nicht gleich einem verursachenden Betrieb zuzuordnen sind, übernimmt der Fachbereich Umwelt die Ursachenforschung und stellt die Zusammenarbeit mit dem Land her. Der städtische Fachbereich wird - sofern er nicht selbst zuständig ist - den richtigen Ansprechpartner finden und die Beschwerde dorthin weiterleiten.

Die Zuständigkeit der Stadt Mönchengladbach für die Erstellung und Durchsetzung der satzungsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Abfall, Wasser und Abwasser  bleibt von den Regelungen der Zuständigkeitsverordnung unberührt.

Die Zuständigkeit des Fachbereiches Umwelt bezieht sich auch auf alle Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Wasser- und Landschaftsrechts gegenüber dem Betreiber der betroffenen Anlage.

Bekanntmachung von Genehmigungen gemäß § 10 Abs. 8a BImSchG für Vorhaben von IED-Betrieben, die in der Zuständigkeit der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Mönchengladbach liegen, werden an dieser Stelle veröffentlicht.

Auch in Mönchengladbach werden technische Anlagen von Betrieben, die die Umwelt beeinträchtigen können, regelmäßig überprüft.

Nach § 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) haben die zuständigen Umweltschutzbehörden Anlagen, die im besonderen Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen regelmäßig zu überwachen. Diese Überwachung findet als medienübergreifende Umweltinspektion unter Beteiligung der Unteren Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserbehörde und nötigenfalls weiterer Behörden statt.

Die Ergebnisse der Inspektionen werden nach § 10 Abs.2 Nr. 4 des Umweltinformationsgesetzes hier veröffentlicht.

Anlagen in der Überwachung durch die Bezirksregierung Düsseldorf finden sie hier.

  • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
  • Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
  • Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)