
Wohnraumförderung
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, bauen oder modernisieren möchten, können Sie zur Finanzierung Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalens beantragen. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen der NRW.Bank und mit Zuschüssen in Form von Tilgungsnachlässen – einen Teil des Darlehens müssen Sie nicht zurückzahlen.
Für Immobilien in Mönchengladbach ist die Stadt Mönchengladbach als Bewilligungsbehörde für verschiedene Förderdarlehen sowie Zuschüsse zuständig und daher für Sie Ansprechpartnerin und Ansprechpartner rund um Ihre Fragen, Beratung und Antragstellung.
Für weitere Informationen klicken Sie sich zu Ihrer Wunschförderung durch.
Aktuelle Hinweise aufgrund des hohen Antragsaufkommens:
Die Einreichung eines Antrags auf Wohnraumförderung bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine Förderung erhalten. Das Budget für die Wohnraumförderung wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Der Zeitpunkt der Zuteilung des Budgets für die Stadt Mönchengladbach und insbesondere der Zeitpunkt und Umfang von Budgetaufstockungen ist der Bewilligungsbehörde nicht bekannt.
Daher können aktuell leider keine verlässlichen Aussagen dazu getätigt werden, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Höhe oder ob ein Förderdarlehen bewilligt werden kann.

