Was ist der 50:50 Fonds?
Der 50:50 Fonds stellt Gewerbetreibenden, Gastronom*innen und Immobilieneigentümer*innen investiv Fördermittel zur Verfügung, um Projektideen zu verwirklichen. Dieser Verfügungsfonds eignet sich insbesondere bei dauerhaften Investitionen. Dabei ist ein Förderanteil von bis zu 50 Prozent möglich. Die weiteren 50 Prozent muss der Antragsteller finanzieren.
Welche Projekte werden gefördert?
Förderfähig sind:
- Projekte zur Identitäts- und Imagebildung des Stadtteils sowie zur Stärkung der Stadtteilkultur,
- Projekte zur Belebung des Einzelhandels und Förderung der lokalen Ökonomie,
- Projekte zur Qualitätssicherung und Aufwertung der Innenstadt, des Stadtbildes und des Wohn- und Arbeitsumfelds,
- Projekte zur Möblierung des öffentlichen Raumes, bspw. durch Bepflanzungen oder Kunst/Skulpturen, insofern sie auf die übergeordneten Gestaltungsrichtlinien abgestimmt sind,
- Mitmach-Aktionen und Festivitäten in der Innenstadt,
- Maßnahmen zur wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit.
Wie beantrage ich MIttel aus dem Fonds?
Die Abteilung Stadterneuerung und Stadtentwicklung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Planung nimmt gerne Ihre Projektideen und Projektanträge entgegen und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Nach der Prüfung Ihres schriftlichen Antrages wird entschieden, ob dieser angenommen wird. Diese Anträge werden durch das entsprechende Gremium entschieden.
Für die Antragsstellung und die Vergabe der Mittel sind die entsprechenden Richtlinien zu beachten. Diese, sowie den Projektantrag finden Sie unten stehend.