Hof- und Fassadenprogramm

Was ist das Hof- und Fassadenprogramm?

Zur Aufwertung des Stadtbildes und Schaffung einer entsprechenden Atmosphäre ist die Mitwirkungsbereitschaft privater Eigentümer unumgänglich. Um diese zu Investitionen in die Immobilien und das Fassadenbild zu motivieren, soll ein Hof- und Fassadenprogramm als Anreizfinanzierung eingeführt werden. Dabei sollen Immobilieneigentümer sowohl durch Beratungsleistungen als auch finanziell bei Investitionsmaßnahmen unterstützt werden.

 

Welche Maßnahmen werden gefördert? 

Förderfähig sind

- die Renovierung und Restaurierung von Außenwänden, Fassaden (inkl. Türen und Tore, wenn gesamte Fassade angegangen wird)

- das Reinigen, Verputzen und Streichen, der Rückbau von Fassadenverkleidungen und die Wiederherstellung ursprünglicher Putz- und Fenstergliederungen

- die Schaffung oder Verbesserung von Zugängen, Entsiegelung von Hofflächen, Gestaltung von Innenhöfen und Abstandsflächen, Begrünung von Fassaden, Mauern und Garagen einschließlich der dazu notwendigen Maßnahmen zur Herrichtung der Flächen

- die Begrünung der Dächer von Gebäuden im rückwärtigen Grundstücksbereich

- Nebenkosten für eine zwingend erforderliche baufachlich erforderliche Beratung und / oder Betreuung (z.B. Planung und Bauleitung) durch eine anerkannte Fachkraft bis zu einer Höhe von 5% der als förderfähig anerkannten Kosten

- Graffitientfernung und –schutzanstrich.

 

Ob ihr Gebäude innerhalb des Fördergebiets liegt, können Sie hier in unserem Geoportal nachschauen. 

Wie beantrage ich Mittel aus dem Hof- und Fassadenprogramm?

Wer Interesse am Hof- und Fassadenprogramm hat, kann sich erst einmal bei Frau Scheloske von der Abteilung Stadtentwicklung und Stadterneuerung melden. Wenn das Gebäude innerhalb des Fördergebiets liegt, wird der/die Eigentümer*in zuerst vom beauftragten Architekten Herrn Sillmanns beraten, welche Fördermittel und Finanzhilfen möglich sind und welche Maßnahmen notwendig und geeignet sind. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie weiter unten. Danach muss ein Antrag gestellt werden. Das Antragsformular kann unten stehend heruntergeladen werden. Alle Informationen sind im bereitgestellten Flyer noch einmal zusammengefasst.

Ansprechpartner/in

Frau Scheloske
Tel.: (02161) 25 - 9217

 

Adresse

Rathaus Rheydt Eingang G
Markt 11
41236 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 8619

Zugang behindertengerecht

Herr Sillmanns

Sillmanns Architekten+Ingenieure

Tel.: 02166 92040-0