Fördergebiet Rheindahlen-Mitte
Grundlage für die Abgrenzung des Stadtumbaugebiets ist das Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzept Rheindahlen-Mitte.
Im Rahmen der Analyse und der Ableitung der Handlungsbedarfe und Ziele ist deutlich geworden, dass sich die Handlungsbedarfe und–potenziale im historischen Kern Rheindahlens konzentrieren. Daher beschränkt sich das Fördergebiet auf das Zentrum. Demnach ist das Fördergebiet im Norden durch die Gladbacher Straße, im Osten durch die Grenze des Schulzentrums, im Süden durch den Südwall und im Westen durch die Fußwegeverbindung westlich der evangelischen Martin-Luther-Kirchengemeinde sowie die Hilderather Straße begrenzt.
Das aus dem IHEK abgeleitete Fördergebiet wurde gemäß 171 b (1) BauGB als Stadtumbaugebiet vom Rat festgelegt. Die Abgrenzung des Fördergebietes und die Erstellung des Integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes waren Grundlage zur Stellung eines Förderantrags zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau.
Beginnend mit dem Programmjahr 2020 wurden die bisher sechs Programme der Städtebauförderung zu drei Programmen zusammengefasst. Das ehemalige Programm „Stadtumbau“ ist vollständig im neuen Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ integriert. Genauere Informationen zu den Programmen erhalten Sie hier.
Die Stadt Mönchengladbach wurde im Juni 2020 in das das Städtebauförderungsprogram „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen. Für die Gesamtmaßnahme im Zentrum Rheindahlens sind rund 4,6 Millionen Euro vorgesehen.