Integrierte Stadt(Teil)-entwicklung und Stadterneuerung - kurz erklärt

Bei der integrierten Stadt-(Teil-)entwicklung wird entweder die Gesamtstadt oder ein definierter Untersuchungsraum betrachtet, analysiert und eine Entwicklungsstrategie festgelegt. Im besten Fall werden somit Stadtteilentwicklungskonzepte bzw. Integrierte Handlungs- und Entwicklungs-Konzepte (IHEK) aus einem bestehenden Integrierten Stadt-Entwicklungs-Konzept (ISEK) heraus abgeleitet.

Integrierte Handlungs- und Entwicklungskonzepte (IHEK) können die Grundlage für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln bieten und somit die Ziele der Stadterneuerung unterstützen. Dabei sollen durch bauliche Umgestaltungsmaßnahmen positive Impulse für andere Problembereiche gesetzt werden und somit Missstände im Bestand beseitigt werden.

 

 

 

Instrumente der Stadtentwicklung und Stadterneurung

Die Stadtentwicklung ist ein komplexes Zusammenspiel aus öffentlichen Aufgaben, privaten Interessen und zahlreichen externen Entwicklungstendenzen. Damit sich eine Stadt positiv entwickeln kann und negative Effekte abgewendet werden können, müssen diese verschiedenen Entwicklungen gesteuert werden. Da die Einflüsse ganz unterschiedlicher Natur sind, müssen auch die Steuerungsinstrumente, die hier zum Einsatz kommen, für einzelne Fragestellungen individuell ausgewählt werden. Jedes Instrument kann dabei nur ein bestimmtes Spektrum der komplexen Stadtentwicklung abdecken.

Die Soziale Stadt und das Stadtumbaugebiet sind Bund-Land-Förderprogramme, die sich vor allem auf den öffentlichen Raum und öffentliche Einrichtungen beziehen. Sie sind stark auf kooperative Strukturen ausgerichtet und sollen den öffentlichen Rahmen für eine Innenstadtentwicklung mit vor allem baulichen Maßnahmen setzen, um damit auch private Investitionen anzuregen.

Das Sofortprogramm Innenstadt ist ein Landesprogramm, das sich vor allem um die Nutzungsveränderungen in einer Innenstadt kümmert. Hier werden unter anderem Zwischennutzungen und neue Ladenkonzepte mit Fördermitteln erprobt.

In vielen Fällen sind aber vor allem private Grundstücke und Gebäude ein Grund für eine negative Entwicklung in einem Quartier. Da hier die beiden bereits erwähnten Programme mit den entsprechenden Fördermitteln nicht helfen können, hält das Baugesetzbuch als Grundlage für die Stadterneuerung das sogenannte Sanierungsrecht bereit. Hier kann die Kommune Einfluss auf private Grundstücke und Gebäude nehmen, um den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse oder der Funktionsfähigkeit eines Quartiers gerecht zu werden. In den letzten Jahren ist dieses Programm in Nordrhein-Westfalen jedoch kaum noch zum Einsatz gekommen, die aktuellen Entwicklungen in den Innenstädten zeigen aber, dass stärkere Eingriffe der öffentlichen Hand wieder nötig werden, um die Zukunftsfähigkeit der Innenstädte zu gewährleisten. Aus diesem Grunde erarbeitet die Stadt Mönchengladbach derzeit die erforderlichen Grundlagen für den Einsatz des Sanierungsrechts.

Ansprechpartner/in

Herr Lis (Abteilungsleitung)
Tel. 02161 25 - 8600

 

Adresse

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41236 Mönchengladbach
Fax: (02161) 25 - 8619

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