Städtebauliche Sanierung

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Antrag auf Erteilung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung

Hier finden Sie die Abschlussberichte für die VU Rheydt und VU Gladbach

Wenn wir uns attraktive und einladende Innenstädte vorstellen, haben wir Bilder im Kopf von Menschen in den Straßen, tollen Geschäften, schönen Häusern und Grün entlang der Wege.

Die Realität sieht aktuell aber leider so aus, dass immer weniger Menschen durch die Straßen laufen, viele Geschäfte, die wir seit Jahrzehnten kennen, nun leer stehen, Häuser immer mehr vernachlässigt werden und es alles eher grau und kahl aussieht.

Diese aktuellen negativen Entwicklungen in den Innenstädten und Erfahrungen in der Umsetzung verschiedener Stadterneuerungsprogramme zeigen, dass stärkere Eingriffe der öffentlichen Hand wieder nötig werden, um diese Entwicklungen einzudämmen und abzubauen.

Ein Instrument, das dabei zum Einsatz kommen kann, ist das Sanierungsrecht, für welches die Stadt Mönchengladbach derzeit die erforderlichen Grundlagen erarbeitet.

Mit Satzungsbeschluss vom 09.07.2025 hat der Rat der Stadt Mönchengladbach für die Bereiche Rheydt Zentrum und Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße das Sanierungsrecht beschlossen und diese Bereiche zu Sanierungsgebieten erklärt.

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Mönchengladbach in seiner Sitzung am 28.02.2024 den Beschluss gefasst, eine vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB im Bereich „Nördliches Bahnhofsumfeld“ einzuleiten. Mit den vorbereitenden Untersuchungen in diesem Gebiet Zentrum“ und wurde das Planungsbüro StadtGUUT GmbH aus Bochum gemeinsam mit dem Planungsbüro stadtraumkonzept GmbH aus Dortmund, beauftragt. Die Vorbereitende Untersuchung für einen Zeitraum von 12 – 15 Monaten wurde im März 2026 begonnen.

 

 

Das Sanierungsrecht wird im Rahmen von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen angewendet. Das sind Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung sogenannter städtebaulicher Missstände (siehe Erläuterungen weiter unten) wesentlich verbessert oder umgestaltet wird (§§ 136 - 164b BauGB). Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen stellen ein hoheitliches Satzungsinstrument dar, das durch Genehmigungsvorbehalte und besondere sanierungsrechtliche Vorschriften Einfluss auf Entwicklungen auf privaten Grundstücken und in Gebäuden nehmen kann, um den Ansprüchen an gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse oder der Funktionsfähigkeit eines Quartiers gerecht zu werden. Die Eingriffsrechte gehen dabei über die Möglichkeiten des Allgemeinen Städtebaurechts (z.B. Bauleitplanung) hinaus, aber sind auf die Dauer des Sanierungsverfahrens und den Geltungsbereich des Sanierungsgebiets begrenzt.

Die Möglichkeit des Eingriffs in privates Eigentum erfordert das Vorliegen sogenannter städtebaulicher Missstände, die im Rahmen einer sogenannten vorbereitenden Untersuchung zu prüfen sind. Bei einer vorbereitenden Untersuchung werden die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse wie z.B. der Zustand der Gebäude im Untersuchungsgebiet analysiert. Hinsichtlich der Missstände kann zwischen sogenannten Substanzschwächen (hoher Modernisierungs- oder Instandsetzungsbedarf oder unzureichender energetischer Standard der Baustruktur, Über- oder Unterausnutzung von Grundstücken, Gemengelage von Wohnen und Gewerbe etc.) und sogenannten Funktionsschwächen (hoher Leerstand oder Trading-Down-Effekte, „Schrott-/ Problemimmobilien“, Gestaltungsdefizite im öffentlichen Raum, unzweckmäßige oder unzureichend klimagerechte Ausstattung eines Quartiers etc.) unterschieden werden. Die Durchführung einer vorbereitenden Untersuchung ist inzwischen Anwendungsvoraussetzung für verschiedene Förderprogramme der Städtebauförderung. 

Eigentümer*innen innerhalb festgelegter Sanierungsgebiete können steuerliche Vergünstigungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gem. § 7 h Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten. Weiterhin wird Eigentümer*innen eine Sicherheit gegenüber eigener Investitionen gegeben, dass „nachbarliche“ Fehlentwicklungen seitens der Kommune unterbunden werden (können).

 

Mit Satzungsbeschluss vom 09.07.2025 hat der Rat der Stadt Mönchengladbach für den Bereich Rheydt Zentrum das Sanierungsrecht beschlossen und diesen Bereich zum Sanierungsgebiet erklärt.

Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier.

 

 

Mit Satzungsbeschluss vom 09.07.2025 hat der Rat der Stadt Mönchengladbach für den Bereich Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße das Sanierungsrecht beschlossen und diesen Bereich zum Sanierungsgebiet erklärt.

Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier:

Das nördliche Bahnhofsumfeld ist ein wichtiger Stadtraum für Mönchengladbach – für das öffentliche, kulturelle und soziale Leben, als Geschäfts- und Versorgungsmittelpunkt sowie für Wohnen. Es handelt sich darüber hinaus um das städtebaulich wichtige und stadtbildprägende Eingangstor zur Mönchengladbacher Innenstadt. Mit dem 2018 beschlossenen integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzept (IHEK) Alt-Mönchengladbach (jetzt Gladbach & Westend) hat die Stadt Mönchengladbach in den vergangenen Jahren bereits eine Aufwertung des Zentrums und der umliegenden Bereiche angeschoben (wie z. B. die Aufwertung des Geroparks, die Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Zentralbibliothek, etc.). Mit der Fortschreibung des IHEK werden hier noch bis 2027 weitere Maßnahmen umgesetzt. Darüber hinaus wurden mit Satzungsbeschluss vom 09.07.2025 zwei Sanierungsgebiete nach durchgeführter vorbereitender Untersuchung beschlossen. Hierbei handelt es sich um die Zentren von Rheydt und Gladbach (Obere Hindenburgstraße / Waldhausener Straße) Angesichts weiterer bestehender Herausforderungen mit den unterschiedlichen Nutzungen und Immobilien hat sich die Stadt Mönchengladbach zur Durchführung einer weiteren vorbereitenden Untersuchung (VU) gem. § 141 BauGB im nördlichen Bahnhofsumfeld entschieden. Im Rahmen dieser Untersuchung möchte die Stadt überprüfen, ob bzw. in welchem Ausmaß im Gebiet wesentliche städtebauliche Missstände oder funktionale Mängel vorzufinden sind. Auf dieser Grundlage könnte die Stadt Sanierungsmaßnahmen für den betreffenden Teilbereich beschließen. Ziel wäre insbesondere die Entwicklung privater Immobilien zur Stärkung des Zentrums als Einkaufs-, Arbeits- und Wohnstandort. Die VU wurde im März 2026 gestartet und läuft 12 – 15 Monate.

Derzeit führen die beauftragten Büros die Bestandsaufnahme durch, parallel zu den Erhebungen laufen aktuell die Eigentümer- und die Mieterbefragungen. Am 09.07.2026 findet vor dem Haus Westland zwischen 17:30 – 20:30 die erste öffentliche Beteiligungsveranstaltung statt.

Das Wichtigste in Kürze wird auf dieser Unterseite zusammengetragen: Unterseite FAQ


Ansprechpartner/in

Frau Püschel
Tel. 02161 25 - 8604

Herr Schmitz
Tel. 02161 25 - 8616

 

Adresse

Rathaus Rheydt
Markt 10
41236 Mönchengladbach

Hinweis: Am einfachsten gelangen Sie zu uns über den Eingang G (Standortkarte). Hier können Sie den Fahrstuhl bis in das 3. Geschoss nehmen.