Flächennutzungsplanung

Ausschnitt aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach

Ausschnitt aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist neben dem Bebauungsplan Bestandteil der kommunalen Bauleitplanung. Er ist dabei an gesetzliche Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) gebunden und steht in einem Wechselspiel zum Regionalplan, der wiederum die Landesplanung umsetzt. Gemäß § 5 Abs. 1 BauGB hat der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die Aufgabe, die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festzulegen und die sich daraus ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Da er nur in den Grundzügen dargestellt wird, sind die Informationen nicht parzellenscharf.

Der Flächennutzungsplan ist im Gegensatz zu Bebauungsplänen, welche als Satzung verabschiedet werden, nur behördenverbindlich. Bauleitpläne, also der Flächennutzungsplan und die Bebauungs-pläne, sind aufzustellen (bzw. zu ändern), sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB). Das aktuelle Planwerk finden Sie in unserem Geoportal unter dem Punkt "Wirksamer Flächennutzungsplan-FNP".

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Mönchengladbach ist seit dem 20.04.1983 rechtskräftig und wurde im Laufe der Jahrzehnte mehrfach im Rahmen von Bauleitplanverfahren geändert. Mit einer Gültigkeit von über 40 Jahren überschreitet er den in der Fachliteratur empfohlenen Planungshorizont deutlich. In dieser Zeit haben sich die Anforderungen an eine zukunftsorientierte und nachhaltige Stadtentwicklung erheblich gewandelt. Vor diesem Hintergrund soll der Flächennutzungsplan grundlegend überprüft und im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung neu aufgestellt werden.

Der Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung hat daher am 29.04.2025 beschlossen den Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu aufzustellen.

Planungsziel

Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird das Ziel verfolgt, eine neue planerische Grundlage für die zukünftige städtebauliche Entwicklung von Mönchengladbach zu erarbeiten. Dabei sollen vor allem aktuelle Herausforderungen aus den Bereichen Wohnen, Gewerbe, Freiraum und Landschaftsentwicklung (v. a. die Tagebaufolgelandschaft im Süden der Stadt) sowie Klimaschutz/Klimafolgenanpassung, (Energie-)Infrastruktur und Verkehr berücksichtigt werden.

Raumstrukturplan

Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist es zweckmäßig, zunächst eine konzeptionelle Vorarbeit zu leisten. Diese erfolgt in Form eines sogenannten Raumstrukturplans – einem informellen strategischen Planungsinstrument, das Leitlinien, Ziele und Entwicklungspotenziale für die zukünftige städtebauliche Entwicklung Mönchengladbachs formuliert. Auf diese Weise können zentrale Fragen – wie der Umgang mit zukünftigen Siedlungsflächenbedarfen oder die Abstimmung von Siedlungs- und Freiraumentwicklung – bereits vor Beginn des formellen Verfahrens geklärt und der Planungsprozess insgesamt beschleunigt werden. Dabei ist unter anderem ein breites Spektrum an Beteiligungsformaten vorgesehen, um Bürgerinnen und Bürger, politische Vertreterinnen und Vertreter sowie weitere zentrale Stakeholder der Stadtgesellschaft frühzeitig einzubinden. Somit können die Ergebnisse des Raumstrukturplans eine wichtige Grundlage für die weitere Planung und Begründung des Flächennutzungsplans nach § 2a BauGB abbilden.

Verfahren

Das formelle Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplans ist durch Regelungen des Baugesetzbuches vorgegeben und ist im Prinzip deckungsgleich mit dem eines Bebauungsplans. Das derzeit aktuelle Planwerk von 1983 behält während des formellen Aufstellungsverfahrens weiterhin seine rechtmäßige Wirksamkeit. Sobald der Raumstrukturplan bzw. der neue Flächennutzungsplanentwurf in fortgeschrittener Ausführung sind, sollten beabsichtigte Planänderungen aber nicht mehr den Zielen der in Aufstellung befindlichen Planwerke entgegenwirken.

    Ablaufschema des Aufstellungsverfahren für den Flächennutzungsplan

    Aktuelle Hinweise und weiteres Vorgehen

    • Beratungsvorlage „Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Mönchengladbach (Aufstellungsbeschluss)“, TOP 10
    • Vorbereitung der Auschreibungsunterlagen für die konzeptionelle Vorarbeit für den neuen Flächennutzungsplan

    Ansprechpersonen

    Herr Mörtl
    Tel.: (02161) 25 - 9228

    Frau Vogtel
    Tel.: (02161) 25 - 9901
     

    Adresse

    Rathaus Rheydt

    Markt 10
    41236 Mönchengladbach

    Hinweis: Am einfachsten gelangen Sie zu uns über den Eingang G (Standortkarte). Hier können Sie den Fahrstuhl bis in das 3. Geschoss nehmen.