Nachhaltiges Gewerbeflächenkonzept Mönchengladbach (NGK MG)

Nachhaltiges Gewerbeflächenkonzept Mönchengladbach, erstellt durch Georg Consulting im Auftrag der Stadt Mönchengladbach (2023)

Das Nachhaltige Gewerbeflächenkonzept Mönchengladbach (NGK MG) wurde nach den Empfehlungen des Ausschusses für Planung, Bauen und Stadtentwicklung und des Hauptausschusses durch den Rat der Stadt Mönchengladbach am 13.12.2023 (TOP Ö 41) als ein informelles Planungsinstrument im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Es ist ein gesamtstädtisches Konzept, welches grundlegende Bedarfe, abgestimmte Ziele und Leitlinien sowie konkrete Handlungsempfehlungen für die zukünftige Planung und Entwicklung von Flächen für gewerbliche Nutzungen darstellt. Das NGK MG ist kein statisches Werk. Insbesondere das Gewerbeflächenangebot wird sich gemäß der Flächennachfrage entwickeln. Daher muss die Flächenkulisse stetig fortgeschrieben und den aktuellen Geschehnissen auf dem Gewerbeflächenmarkt entsprechend aktualisiert werden. Hierfür dient insbesondere das Siedlungsflächenmonitoring in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde.

 

Prioritätenliste Gewerbe

Für die Entwicklung neuer Gewerbegebiete wurden im Anschluss vom Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung in der Sitzung am 24.09.2024 (TOP Ö 3) insgesamt 14 Standorte aus dem NGK MG im Rahmen der Ausarbeitung einer Prioritätenliste Gewerbepriorisiert. Aus der Flächenkulisse des NGK MG wurden hierfür zunächst all diejenigen Standorte ermittelt, für deren etwaig zukünftige Entwicklung ein Bebauungsplan erforderlich ist und die voraussichtlich auch nicht von einem benachbarten Bestandsunternehmen in Zukunft benötigt werden beziehungsweise bereits betriebsgebunden gesichert sind. Ferner wurde bei der Standortauswahl ein Fokus auf für den Strukturwandel bedeutsame Standorte gelegt. Die Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat hierzu Standorte identifiziert, die als strukturwandelrelevant eingestuft werden können und die Chance einer Unterstützung im Rahmen des Strukturwandelprozesses haben. Dies umfasst vor allem die Möglichkeit einer finanziellen Förderung, aber beispielsweise auch die Zusammenarbeit bei der Vermarktung. Zusätzlich wurden Brach- und Wiedernutzungspotentiale in den Blick genommen. Anschließend erfolgte die Priorisierung dieser Standorte anhand der Bewertung der Herausforderungen für eine Standortentwicklung (eigentumsrechtliche Verfügbarkeit, verkehrliche Erschließung, naturräumliche Belange etc.). Auf Basis der Einordnung dieser standortspezifischen Herausforderungen konnte ein „Ranking“ und ein zeitlicher Umsetzungshorizont abgebildet werden, welche Standorte eher kurz-, mittel- oder langfristig entwickelt werden könnten. Die Abbildung unten zeigt das Ergebnis:

Schematische Darstellung Inhalt: FB 61 | Gestaltung: I/3 | Stadt Mönchengladbach 2024 | Quelle Luftbilder: Geobasis NRW (2024), Digitale Orthophotos NW, WMS Dienst: www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dop, Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0: www.govdata.de/dl-de/zero-2-0

Aktuelle Hinweise und weiteres Vorgehen zum NGK MG und zur Prioritätenliste Gewerbe

Zurzeit erfolgt die Fortschreibung des Siedlungsflächenmonitorings zum nächsten Erhebungsstichtag (01.01.2026). Im Rahmen dessen werden die aktuellen Erkenntnisse bezüglich des NGK MG und hinsichtlich der Prioritätenliste Gewerbe in das Siedlungsflächenmonitoring aufgenommen. Als Ergebnisse werden vornehmlich die Aktualisierung der Gewerbeflächenkulisse und die neue Bedarfsrechnung in Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde vorliegen.

Am 29.04.2025 hat die Verwaltung im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung unter TOP Ö 9 den aktuellen Umsetzungsstand zu der Prioritätenliste Gewerbe berichtet. Dies betrifft insbesondere die Standorte Flughafen MGL Trabrennbahn (01), Marie-Juchacz-Straße (03), Güdderath Nord-West (04) und JHQ (07). Die detaillierten Ausführungen sind der dazugehörigen Berichtsvorlage zu entnehmen.

Zudem wurde in derselben Sitzung unter TOP Ö 10 vom Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplanes für das ganze Gemeindegebiet von Mönchengladbach sowie die dazugehörige Erarbeitung eines Raumstrukturplans und der damit verbundenen analytischen Untersuchungen als notwendige konzeptionelle Grundlage beschlossen (anschließend erfolgte die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach; die Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch sind Grundlage). Die wesentlichen Bestandteile aus dem NGK MG, aus der Prioritätenliste Gewerbe und aus dem dann aktualisierten Siedlungsflächenmonitoring können sodann u. a. als Fachbeitrag im Rahmen der Erarbeitung des Raumstrukturplans und für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans dienen. Weitere Erläuterungen werden sukzessive auf der Seite zur Flächennutzungsplanung eingepflegt.

Ebenfalls am 29.04.2025 hat die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH unter TOP Ö 12 die Kernergebnisse der Potenzialanalyse für den Wirtschaftsstandort im Ausschuss für Planung, Bauen und Stadtentwicklung berichtet. Diese Ergebnisse sollen gemäß der Prioritätenliste Gewerbe soweit wie möglich im Rahmen der zukünftigen Gewerbegebietsentwicklung berücksichtigt werden.

Ansprechpersonen

Herr Spieß
Tel. 02161 25 - 9214
 

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Markt 10
41236 Mönchengladbach

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