Im Bereich der städtischen Straßen hat die Stadt Mönchengladbach selbst die Planungshoheit. Außerhalb der sogenannten Ortsdurchfahrten (OD) ist jedoch bei Landes- und Bundesstraßen das Land der Straßenbaulastträger und damit die planende Behörde. Das Land wird vertreten durch den Landesbetrieb Straßen NRW. Die für Mönchengladbach zuständige Regionalniederlassung Niederrhein hat ihren Sitz in Mönchengladbach an der Breitenbachstraße. Der Landesbetrieb ist ebenfalls zuständig für die Autobahnen.
Bei Planungen des Landesbetriebes, die das Stadtgebiet betreffen, wird die Stadt Mönchengladbach als Träger öffentlicher Belange beteiligt.