Lärmaktionsplan

2002 verabschiedete die EU die Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie. Diese fordert, die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von strategischen Lärmkarten zu ermitteln und in einem zweiten Schritt im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu verringern. Durch die Aufnahme in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG, §§ 47a-f) wurde sie in deutsches Recht umgesetzt. Zusätzlich trat die 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (34. BImSchV) in Kraft, durch die die Lärmkartierung genauer geregelt wird.


Ansprechpartner/-in

Frau Pahl
Tel.: (02161) 25 - 8573

Herr Hilgers
Tel.: (02161) 25 - 8584

 

 

Was bedeutet die Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Mönchengladbach?

Durch die Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Lärmkarten und Lärmaktionspläne für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern aufzustellen. Hierzu zählt die Stadt Mönchengladbach. Die Lärmkarten müssen getrennt für die Bereiche Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Fluglärm und Gewerbelärm berechnet werden. Die Lärmkarten und -aktionspläne müssen mindestens alle fünf Jahre überarbeitet werden.

Was ist eine strategische Lärmkarte?

Eine strategische Lärmkarte zeigt flächendeckend die Lärmbelastung durch einen Erzeuger auf. Daher gibt es für den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm, den Fluglärm und den Gewerbelärm getrennte Lärmkarten. Die Lärmkarten werden grundsätzlich berechnet und stellen folgende Lärmpegel dar:

  • Lden: gewichteter Tagesmittelwert, der zwölf Tagesstunden (6-18 Uhr), vier Abendstunden (18-22 Uhr) und acht Nachtstunden (22-6 Uhr) umfasst,
  • Lnight: Mittelungspegel über den Nachtzeitraum von acht Stunden (22-6 Uhr), die hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge besonders bedeutsam sind (-> Schlafstörungen).

In den strategischen Lärmkarten sind die von den Hauptlärmquellen ausgehenden Belastungen, die Zahl der betroffenen Menschen und empfindliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser darzustellen. Die Lärmkarten für die Stadt Mönchengladbach können im Umgebungslärmportal des Landes NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) betrachtet werden.

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm ist der Lärm, der von der Umgebung ausgeht, also Straßenverkehr, Schienenverkehr, Fluglärm und von Industrieanlagen. Nicht unter die Regelung der Umgebungslärmrichtlinie fallen z.B. Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch Tätigkeiten innerhalb der Wohnung.

Eine strategische Lärmkarte zeigt flächendeckend die Lärmbelastung durch einen Erzeuger auf. Daher gibt es für den Straßenverkehrslärm, den Schienenverkehrslärm, den Fluglärm und den Gewerbelärm getrennte Lärmkarten. Die Lärmkarten werden grundsätzlich berechnet und stellen folgende Lärmpegel dar:

  • Lden: gewichteter Tagesmittelwert, der zwölf Tagesstunden (6-18 Uhr), vier Abendstunden (18-22 Uhr) und acht Nachtstunden (22-6 Uhr) umfasst,
  • Lnight: Mittelungspegel über den Nachtzeitraum von acht Stunden (22-6 Uhr), die hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge besonders bedeutsam sind (-> Schlafstörungen).

In den strategischen Lärmkarten sind die von den Hauptlärmquellen ausgehenden Belastungen, die Zahl der betroffenen Menschen und empfindliche Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäuser darzustellen. Die Lärmkarten für die Stadt Mönchengladbach können im Umgebungslärmportal des Landes NRW (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) betrachtet werden.

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Ein Lärmaktionsplan (LAP) ist ein strategischer Plan, auf dessen Grundlage Maßnahmen durchgeführt werden können. Er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung für oder gegen den Bürger. Für die Verwaltung ist er insofern verbindlich, als sie in den laufend stattfindenden Planungen die Aussagen des Lärmaktionsplans angemessen zu berücksichtigen hat.

Wie entsteht ein Lärmaktionsplan?

Die strategischen Lärmkarten bilden die Grundlage eines Lärmaktionsplanes. Mit Hilfe dieser Lärmkarten können besonders lärmbelastete Bereiche ebenso identifiziert werden wie auch ruhige Gebiete, die vor einer Zunahme von Lärm geschützt werden sollen. Es werden dann Maßnahmen entwickelt, um die stark von Lärm belasteten Bereiche zu entlasten ohne dass andere, sensitive Bereiche belastet werden. Dabei geht es vor allem darum, Lärm schon am Entstehungsort zu vermeiden bzw. zu vermindern. Hierzu gehören z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen, Fahrverbote oder auch der Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Eine weitere Möglichkeit ist die Verlagerung von Lärm in Gebiete, die weniger konfliktbehaftet sind. Erst wenn diese Potentiale ausgeschöpft sind, kommt eine Minderung des Lärms am Immissionsort in Betracht beispielsweise durch den Einbau von Lärmschutzfenstern.

Aktueller Stand

Bis Ende 2022 wurden die strategischen Lärmkarten nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die 4. Runde erarbeitet und sind über das Umgebungslärmportal (http://www.umgebungslaerm.nrw.de) einsehbar.

Aufbauend auf den Ergebnissen der Kartierung und dem Beschluss der Belastungsräume durch den Ausschuss für Umwelt und Mobilität am 11.05.2023 startete  die Bearbeitung der 4. Runde des städtischen Lärmaktionsplanes. Die erste obligatorische, sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung fand im Anschluss an den Beschluss bis einschließlich 26.06.2023 statt.. Alle Hinweise und Stellungnahmen wurden ausgewertet, im Rahmen der Erstellung des Entwurfs abgewogen und bei Möglichkeit entsprechend eingearbeitet. Im politischen Sitzungszug im November 2023 wurde der Vorentwurf zur 4. Runde des städtischen Lärmaktionsplanes inklusive der Abwägungstabellen eingebracht.Anschließend bestand vom 20.11. bis 17.12.2023 die Möglichkeit zur zweiten Beteiligung. In den  Sitzungszügen im Frühjahr und Sommer 2024 wurde der nach Auswertung aller Stellungnahmen aktualisierte Entwurf des Lärmaktionsplanes 4. Runde wiederum eingebracht. Ein finaler Beschluss ist in der Ratssitzung am 03.07.2024 erfolgt, so dass die EU-Frist (18.07.2024) zur Fertigstellung eingehalten werden kann.

Ausblick: Die nächste obligatorische Lärmkartierung muss für das Jahr 2027 erstellt werden. Eine darauf aufbauende Erstellung der 5. Runde des städtischen Lärmaktionsplanes ist nach EU-Frist bis 2029 zu erstellen.

 

 

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