Barrierefreiheit
Barrierefreiheit nach § 49 Abs. 1 BauO NRW 2018 – Checkliste und Erklärung (Wohngebäude)
Der § 49 Abs. 1 BauO NRW 2018 stellt erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5. Die Anforderungen, die sich aus der Landesbauordnung und der VV TB in Verbindung mit DIN 18040-2 ergeben, wurden durch den Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Mönchengladbach in einer Checkliste zusammengefasst.
Die Checkliste, zusammen mit der Erklärung zur Barrierefreiheit, soll den Entwurfsverfassern / -innen eine Arbeitshilfe zur Erstellung des erforderlichen Nachweises der Barrierefreiheit für Wohngebäude bieten.
Diese Checkliste und die Erklärung können als ergänzende Bauvorlage zum Bauantrag genutzt und eingereicht werden.
Die Checkliste zur Barrierefreiheit finden Sie hier.
Die Erklärung für Wohngebäude finden Sie hier.
Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung wurde die Broschüre "Wohnungen fürs Leben - barrierefrei Bauen in NRW" herausgegeben. Diese kann unter der Nummer W-227 auf der Homepage des Ministeriums abgerufen werden.