Für Jugendliche mit (Schwer-)Behinderung und/oder Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist der Einstieg in die Erwerbstätigkeit häufig eine besondere Herausforderung. Demgemäß sind die KAoA-STAR-Standardelemente zielgruppenspezifisch konzipiert. Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Bereichen:
Geistige Entwicklung (GG)
Hören und Kommunikation (HK)
Körperliche und motorische Entwicklung (KM)
Sehen (SE)
Sprache (SQ)
und/oder mit anerkannter Schwerbehinderung
und/oder Autismus-Spektrum-Störung
nehmen in der Regel an den STAR-Standardelementen teil. STAR wird an Förderschulen und allen allgemeinbildenden Schulen mit der KAoA-STAR-Zielgruppe angeboten. Im Gemeinsamen Lernen entscheiden die Eltern der Schüler*innen gemeinsam mit den Lehrkräften über die Teilnahme an KAoA-STAR. Die fachliche Steuerung erfolgt durch die STAR-Koordinierungsstellen des LVR- und des LWL-Integrationsamtes. Der Integrationsfachdienst (IFD) begleitet den Prozess und führt neben externen Trägern die KAoA-STAR-Standardelemente durch. Die Umsetzung der STAR-Angebote erfolgt unter dem Dach von „KAoA“ in enger Zusammenarbeit mit den Kommunalen Koordinierungsstellen.
Die Standardelemente von STAR starten mit der Berufswegekonferenz, in der Regel nach dem Einstiegsinstrument (ehemals Potenzialanalyse). Die Berufsfelderkundungen und Praktika gehören neben anderen Elementen ebenfalls zu den Standardelementen. Zudem wird großer Wert auf die Elternarbeit gelegt. Im Mittelpunkt stehen die folgenden Ziele:
KAoA-STAR enthält behinderungsspezifische Standardelemente und flankierende Hilfen. Diese berücksichtigen die speziellen Bedarfe der STAR-Zielgruppen und können individuell eingesetzt werden.
KAoA-STAR fokussiert die frühzeitige berufliche Orientierung, das Kennenlernen von Potenzialen sowie die Erschließung von Anschlussperspektiven von Schüler*innen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
KAoA-STAR legt einen Fokus auf die Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsverhältnissen als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.
Von Seiten der STAR-Koordinationsstellen wird frühzeitig eine Bedarfsabfrage an den Förderschulen durchgeführt. An Schulen mit Gemeinsamen Lernen hingegen ist dies nicht der Fall. Sollten sich Schüler*innen, die an STAR teilnehmen wollen, im Gemeinsamen Lernen befinden, so werden die Schulen gebeten, sich direkt an die Schulaufsicht zu wenden, die dann den Kontakt mit dem LVR herstellen kann.
Weitere Informationen zu "KAoA STAR" + Erklärfilm finden Sie hier.





