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Verkehrsregelung / -lenkung

Anordnung von Beschilderungen und Markierungen, insbesondere:

  • Einrichtung von Tempo-30 Zonen
  • Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen
  • Einrichtung von Bewohnerparkzonen
  • Einrichtung von Schwerbehindertenparkplätzen
  • Einrichtung von Fußgängerüberwegen
  • Ausschilderung von Radwegen
  • Anordnung von Signalanlagen (Ampel)
  • Anordnung von personenbezogenen Behindertenparkständen
  • Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Umweltzone

Die Straßenverkehrsbehörde ist in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger (Straßenmanagement + Mags) beauftragt, das Verkehrsgeschehen durch die Anordnung von Ver- und Geboten so zu lenken, dass die unterschiedlichen Interessen der einzelnen Verkehrsteilnehmer und Anlieger im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden und die größtmögliche Verkehrssicherheit gegeben ist. Sie ist insbesondere für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Vermeidung unnötiger Verkehrsstauungen, Beseitigung von Unfallpunkten, Verbesserung der Fußgänger- und Radfahrersicherheit zuständig. Daher legen die Straßenverkehrsbehörden fest, wo und welche Verkehrszeichen, Markierungen und Verkehrseinrichtungen anzubringen, zu entfernen oder zu ändern sind. Hinweise und Anregungen können von jedem Bürger gegeben werden. Ortstermine sind im Einzelfall nach Absprache mit den Sachbearbeitern möglich.

Notwendige Unterlagen
Formloser Antrag. Hierbei ist es zur Bearbeitung hilfreich, wenn eine grobe Skizze mit der Darstellung der Situation oder Fotos beigefügt werden.

Rechtliche Grundlagen
Straßenverkehrsordnung

Gebühren
Keine 

Ansprechpartner/innen

Verkehrslenkung 

Herr Heinrichs
Abteilungsleiter
Tel.: (02161) 25 - 6266
Zimmer 302

Herr Dülpers
Tel.: (02161) 25 - 6265
Zimmer 304
 

Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung.