Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Landtagswahl

Am 15. Mai 2022 wurde der 18. Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt.

 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt in Mönchengladbach ist, wer am Wahltag

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tage vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mönchengladbach hat und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlgebiet

Nordrhein-Westfalen ist in 128 Landtagswahlkreise aufgeteilt. Die Stadt Mönchengladbach besteht aus zwei Landtagswahlkreisen:
Landtagswahlkreis 50 - Mönchengladbach I und 51 - Mönchengladbach II. 

Kreiswahlleiter

Zum gemeinsamen Kreiswahlleiter der Wahlkreise 50 - Mönchengladbach I und 51 - Mönchengladbach II wurde Oberbürgermeister Felix Heinrichs ernannt.

Kreiswahlvorschläge

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 für die Wahlkreise 50 Mönchengladbach I und 51 Mönchengladbache II insgesamt 17 Kreiswahlvorschläge zugelassen.

Informationen in Leichter Sprache

Informationen zur Landtagswahl 2022 in Leichter Sprache hat der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen in der Broschüre „Landtags-Wahl am 15. Mai 2022 in Nordrhein-Westfalen – Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ zusammengestellt. Die Broschüre erhalten Sie hier

Kontakt

Vitus-Center
Eingang D
Goebenstraße 4-8 
41061 Mönchengladbach

Zugang nicht behindertengerecht

 Frau Pflippen
Tel.: (02161) 25-53111
Fax: (02161) 25-53195

Zimmer 509