Push-Nachrichten von http://moenchengladbach.de mit iOS empfangen

iOS-Endgeräte können aufgrund von Software-Restriktionen keine Push-Nachrichten aus Web-Apps empfangen. Daher stellen wir unsere Nachrichten auch über den Dienst PPush zur Verfügung, für den Sie eine native App aus dem Apple-App-Store laden können. Folgen Sie dort dem Kanal "moenchengladbach.de".

InfoseiteNicht mehr anzeigen

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:

Stadt Mönchengladbach
Ausländerwesen, Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten
Goebenstraße 4 - 8
41061 Mönchengladbach
02161-25 53300
E-Mail auslaenderwesen@moenchengladbach.de 

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Stadt Mönchengladbach
Datenschutzbeauftragter
Rathaus Abtei
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach
E-Mail datenschutz@moenchengladbach.de 

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Ausländerbehörde verarbeitet die personenbezogenen Daten zur Ausführung des Aufenthaltsgesetzes und der ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und nach anderen ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist. Die Pflichten zur Bereitstellung von personenbezogenen Daten ergeben sich aus § 82 des Aufenthaltsgesetzes. Die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung von personengezogenen Daten zur Erfüllung dieser Aufgaben ergeben sich aus Kapitel 7 Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes, dem Gesetz über das Ausländerzentralregister und des Datenschutzgesetzes.

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Die Empfänger von personenbezogenen Daten ergeben sich aus den §§ 90 - 90 c des Aufenthaltsgesetzes. Diese sind unter anderem die Meldebehörden, Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als nationale Kontaktstelle nach Artikel 27 Abs. 1 der Richtlinie 2001/55/EG darf die Daten des Registers nach § 91a des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck der Verlegung des Wohnsitzes aufgenommener Ausländer in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder zur Familienzusammenführung an folgende Stellen übermitteln:

1. nationale Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Unionen,

2. Organe und Einrichtungen der Europäischen Union,

3. sonstige ausländische oder über- und zwischenstaatliche Stellen, wenn bei diesen Stellen ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.

5. Dauer der Speicherung

Die Daten über Ausweisung, Zurückschiebung und die Abschiebung sind zehn Jahre nach Ablauf der in § 11 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes bezeichneten Frist zu löschen.
Bei Ausreise, Wegzug o.ä. werden die Daten zehn Jahre und bei Einbürgerung fünf Jahre bei der Ausländerbehörde gespeichert. Nach diesen Fristen erfolgt eine Löschung. Bei der Registerbehörde wird gemäß § 36 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister bei Einbürgerung eine sofortige Löschung veranlasst. 

6. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (§ 44 Absatz 3 Satz 1 BMG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf

Hausanschrift:
Kavalleriestr. 2-4
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0
Fax-Nr.: 0211 38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de