Eltern und Elternteile, die von Krankheit, Trennungen, wirtschaftlicher Not betroffen sind, in engem Wohnraum leben oder keine hilfreiche familiäre Unterstützung haben, sind belastet im Zusammenleben mit Kindern. Kommen mehrere Faktoren zusammen, entsteht oftmals eine Krise, die nur durch Hilfe von außen zu lösen ist. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bietet Beratung und Hilfen für Familien in ambulanter Form an. Damit wird der Familie mit dem Kind im Zusammenleben geholfen.
Erst wenn diese Hilfeform nicht ausreicht und eventuell das Kindeswohl gefährdet ist, wird das Kind von der Familie getrennt. Oft wird dann das Familiengericht eingeschaltet. Das Kind kann Misshandlungen, Vernachlässigung, unzureichende Versorgung und Förderung erlebt haben. Geschwister werden je nach den Bedürfnissen der Kinder und der Beziehung untereinander gemeinsam oder getrennt untergebracht.
Entsprechend dem Alter des Kindes und seinem individuellen Bedarf, wird die Aufnahme in einer Pflegefamilie bzw. bei einer Pflegeperson angestrebt. Hier wird dem Kind ermöglicht, dass es andere positive Erfahrungen mit familiären Beziehungen macht.