An- und Abmeldungen

Anmeldungen

In der Musikschule der Stadt Mönchengladbach können Sie sich jederzeit anmelden. Wir melden uns, sobald wir Ihnen einen freien Platz in Ihrem gewünschten Unterrichtsfach anbieten können.
Die Einteilung erfolgt jeweils zum 1. Mai und 1. November des Jahres.

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EMU/FEMU und Musikalische Früherziehung in der Kita

Online-Anmeldungen

So gehen Sie vor :

  1. Schritt - Unterrichtsprogramm > Kursangebot und buchbare Veranstaltungen,
  2. Schritt - Fach auswählen,
  3. Schritt - wählen Sie den Kurs in Ihrer Kita (Spalte "Ort")

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Probleme mit der Online-Anmeldung?

wenden Sie sich gerne telefonisch an uns, Tel. 02161 256430. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Links zur Schulordnung, Entgeltordnung, Widerrufsbelehrung finden Sie am Ende der Seite.


Abmeldungen

Sie haben zwei Mal im Jahr die Möglichkeit, den Unterricht zu beenden:

  • Frühling: 
    Ist die Abmeldung bis zum 15.03. schriftlich bei uns eingegangen, wird der Unterricht zum 30.04.  beendet.
  • Herbst:
    Ist die Abmeldung bis zum 15.09.  schriftlich bei uns eingegangen ist, wird der Unterricht zum 31.10.  beendet.

Formular zur Abmeldung


Auszug aus der Schulordnung

Alle Schüler/Schülerinnen beginnen mit einem Gruppenunterricht, in je nach Instrument/Thema unterschiedlichen Gruppenstärken. In Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin können anschließend individuelle Förderungen belegt werden.

Angaben zum Schulgeld finden Sie bei den Angeboten.

Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, reduziert sich das Schulgeld:

  • bei 2 Kindern um 15 % je Kind,
  • bei 3 Kindern um 25 % je Kind,
  • bei 4 Kindern um 30 % je Kind,
  • bei 5 und mehr Kindern um 35 % je Kind.  


Für Schüler aus förderungsfähigen Familien (Richlinien der Stadt Mönchengladbach über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15.12.2004) ermäßigt sich das Schulgeld um 50%. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einem Projekt (Nr. 3.1.6).


Empfängern von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII wird das Schulgeld nach Nrn. 13.2.5 bis 13.2.12 um 70% und nach Nrn. 13.2.1 bis 13.2.4 zu 100% ermäßigt. 

Ferien / unterrrichtsfreie Zeiten

Die Ferienzeiten und Feiertage der öffentlichen Schulen in Mönchengladbach gelten auch für die Musikschule.
Alle Schüler sind zur regelmäßigen, pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderungen muss der Lehrer / die Lehrerin oder das Sekretariat rechtzeitig benachrichtigt werden.