Auszug aus der Schulordnung
Alle Schüler/Schülerinnen beginnen mit einem Gruppenunterricht, in je nach Instrument/Thema unterschiedlichen Gruppenstärken. In Absprache mit dem Lehrer/der Lehrerin können anschließend individuelle Förderungen belegt werden.
Angaben zum Schulgeld finden Sie bei den Angeboten.
Wenn mehrere Kinder einer Familie die Musikschule besuchen, reduziert sich das Schulgeld:
- bei 2 Kindern um 15 % je Kind,
- bei 3 Kindern um 25 % je Kind,
- bei 4 Kindern um 30 % je Kind,
- bei 5 und mehr Kindern um 35 % je Kind.
Für Schüler aus förderungsfähigen Familien (Richlinien der Stadt Mönchengladbach über die Förderung von Familien und gleichgestellten Haushalten - Beschluss des Rates der Stadt Mönchengladbach vom 15.12.2004) ermäßigt sich das Schulgeld um 50%. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an einem Projekt (Nr. 3.1.6).
Empfängern von Leistungen nach dem dem SGB II oder dem SGB XII wird das Schulgeld nach Nrn. 13.2.5 bis 13.2.12 um 70% und nach Nrn. 13.2.1 bis 13.2.4 zu 100% ermäßigt.
Ferien / unterrrichtsfreie Zeiten
Die Ferienzeiten und Feiertage der öffentlichen Schulen in Mönchengladbach gelten auch für die Musikschule.
Alle Schüler sind zur regelmäßigen, pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderungen muss der Lehrer / die Lehrerin oder das Sekretariat rechtzeitig benachrichtigt werden.
... finden Sie in den Angeboten.