Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der Heizungstausch
Die Umstellung auf Heizungen mit erneuerbaren Energien ist ein zentraler Baustein der Energiewende in Deutschland und Mönchengladbach. Ziel ist es, den CO₂-Ausstoß im Gebäudebereich deutlich zu senken. Das Heizen ohne fossile Brennstoffe in Deutschland könnte rund 45 Mal so viele CO₂-Äquivalente einsparen wie der Stopp aller Inlandsflüge.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von 2023 legt fest, wie Gebäude in Deutschland klimafreundlich mit Energie versorgt werden sollen. Prinzipiell gilt: ab dem 1. Juli 2026 dürfen in Bestandsgebäuden nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen – in Neubaugebieten gilt das bereits seit 2024. Ab 2045 müssen alle Heizungen in Deutschland zu 100% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
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Das GEG schreibt keine Heizungstechnologie vor. Aber nicht alles, was erlaubt ist, ist auch zukunftssicher und mit langfristig abschätzbaren Verbrauchskosten verbunden. Nach einem Vergleich der Energieeffizienz, der langfristigen Verbrauchskosten, der Fördermittelangebote und der Zukunftssicherheit der Alternativen, entscheiden sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer für den Einsatz einer Wärmepumpe - sogar in Altbauten und ganz ohne Fußbodenheizung. Jedes Haus ist anders, und das GEG ermöglicht individuelle Lösungsansätze. Außerdem kann die kommunale Wärmeplanung der Stadt Mönchengladbach für die langfristige Planung eines Heizungstauschs als Orientierung dienen.
Mögliche Änderung des GEG
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung Merz stellt eine Änderung des GEG in Aussicht. Bisher ist unklar, wann diese kommen wird. An der Förderkulisse für erneuerbare Energien soll laut Koalitionsvertrag festgehalten werden.





