Effekte auf das Klima und das Stadtklima:
Bindung von CO₂ durch Pflanzen
Verbesserung der Luftqualität
Förderung der Artenvielfalt und Lebensräume für Insekten
Kühlung der Umgebungstemperatur durch Verdunstung
Verbesserung der Luftfeuchtigkeit in dicht bebauten Gebieten
Rückhalt von Regenwasser, Entlastung der Kanalisation
Lärmminderung im direkten Umfeld
Reduzierung der Aufheizung von Städten (Minderung des Wärmeinseleffekts)
Vorteile für die Innenräume des Hauses:
Bessere Dämmung im Sommer (Hitzeschutz) und Winter (Kälteschutz)
Einsparung von Energiekosten durch reduzierte Heiz- und Kühlbedarfe
Verbesserung des Schallschutzes
Aufwertung der Wohnqualität durch angenehmeres Raumklima
Unzulässigkeit von Schottergärten
Gartenflächen sind bereits seit 2018 „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen. Seit dem 01.01.2024 stellt die Bauordnung klar, dass Schottergärten oder Kunstrasen auf den nicht überbauten Flächen der überbauten Grundstücke nicht erlaubt sind.
- Wenden Sie sich für Nachfragen hier an Ihre Ansprechperson im Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz Mönchengladbach
- Lesen Sie hier den Flyer der Bauordnung zu Schottergärten
- Finden Sie hier Inspiration für Alternativen zum Schottergarten


