Die Gleichstellung von Frau und Mann

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz festgeschrieben. Gleichstellung bedeutet eine gleiche Präsenz, Berechtigung und Teilnahme der Geschlechter in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens. Gleichstellung erfordert die Akzeptanz und Wertschätzung aller im Bewußtsein der Vielfalt der Menschen. Wirkliche Gleichstellung muss noch erzielt werden. Die Gleichstellungsstelle arbeitet für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung (intern) und für die Einwohner*innen in Mönchengladbach (extern).

Die Gleichstellungsstelle

Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle ergeben sich aus dem Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2, der Gemeindeordnung NW § 5, dem Landesgleichstellungsgesetz NW und der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach.

  • Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) wird die Gleichstellungsstelle an allen organisatorischen und personellen Maßnahmen der Verwaltung frühzeitig beteiligt.
  • Die Gleichstellungsstelle veröffentlicht Informationen und Broschüren zu unterschiedlichen Themen und gibt regelmäßig den Frauenkalender heraus.
  • Sie berät und vermittelt bei Fragen rund um die Themen Erwerbstätigkeit, Arbeitszeit, Kinderbetreuung, Mobbing, Sexuelle Belästigung, Gewalt in Beziehungen, Trennung/Scheidung, Elternschaft und weiteren Anliegen zur Chancengleichheit im privaten und öffentlichen Leben.
  • Sie organisiert Veranstaltungen, Ausstellungen, Aktionen und stellt so Öffentlichkeit über die Lebenssituation von Frauen her, beispielsweise im Frühjahr anlässlich des Internationalen Frauentages oder im Herbst im Rahmen der FrauenAktionsTage.
  • Sie regt Maßnahmen und Projekte an, die dazu dienen, der Gleichberechtigung von Frau und Mann näher zu kommen.
  • Sie nimmt an verschiedenen Arbeitskreisen und politischen Gremien teil, will Bewusstseinsveränderung erreichen, weist auf Risiken hin und bringt Empfehlungen ein.
  • Die Gleichstellungsstelle kooperiert innerhalb der Stadtverwaltung mit Ämtern/Fachbereichen sowie mit Verbänden,Organisationen, Institutionen und Vereinen in der gesamten Stadt.
  • Außerdem kooperiert sie auf Landesebene mit der LAG - Landesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) und auf Bundesebene mit der BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG).
  • Überregionale Informationen zur Gleichstellungsarbeit
    Link zu Der Wegweiser für Frauen in NRW

Team

Sarah Günther

Gleichstellungsbauftragte
Tel.: (02161) 25 - 3610

Mail

Marika Moradoghli-Haftvani

Sekretariat/Projektassistenz

Tel.: (02161) 25-3611

Fax.: (02161) 25-3619

gleichstellungsstelle@moenchengladbach.de

Svenja Oosterom
Stellv. Gleichstellungsbauftragte
Tel.: (02161) 25 - 3615

svenja.oosterom@moenchengladbach.de

Birte Schneider

Sachbearbeitung Geschlechtergerechtigkeit
Tel.: (02161) 25 - 3616

birte.schneider@moenchengladbach.de

Thomas Dapper

Geschlechtergerechtigkeit, Schwerpunkt Jungen- und Männerarbeit
Tel.: (02161) 25 - 3612

thomas.dapper@moenchengladbach.de

Standort

Verwaltungsgebäude Fliethstraße
Fliethstraße 86-88
41050 Mönchengladbach

 Zugang behindertengerecht

Broschüre FRAU: ZUR ZEIT

10.08.2023

Die Gleichstellungsstelle hat einen umfassenden Frauenwegweiser herausgegeben, der Bürger*innen in Mönchengladbach eine Orientierungshilfe bietet. Die Broschüre liegt in allen Verwaltungsgebäuden der Stadt, den Bezirksverwaltungsstellen sowie in städtischen Bibliotheken  und Museen aus und ist für die Bürger*innen kostenlos.