Die Gleichstellungsstelle
Die Aufgaben der Gleichstellungsstelle ergeben sich aus dem Grundgesetz, Art. 3 Abs. 2, der Gemeindeordnung NW § 5, dem Landesgleichstellungsgesetz NW und der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach.
- Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) wird die Gleichstellungsstelle an allen organisatorischen und personellen Maßnahmen der Verwaltung frühzeitig beteiligt.
- Die Gleichstellungsstelle veröffentlicht Informationen und Broschüren zu unterschiedlichen Themen und gibt regelmäßig den Frauenkalender heraus.
- Sie berät und vermittelt bei Fragen rund um die Themen Erwerbstätigkeit, Arbeitszeit, Kinderbetreuung, Mobbing, Sexuelle Belästigung, Gewalt in Beziehungen, Trennung/Scheidung, Elternschaft und weiteren Anliegen zur Chancengleichheit im privaten und öffentlichen Leben.
- Sie organisiert Veranstaltungen, Ausstellungen, Aktionen und stellt so Öffentlichkeit über die Lebenssituation von Frauen her, beispielsweise im Frühjahr anlässlich des Internationalen Frauentages oder im Herbst im Rahmen der FrauenAktionsTage.
- Sie regt Maßnahmen und Projekte an, die dazu dienen, der Gleichberechtigung von Frau und Mann näher zu kommen.
- Sie nimmt an verschiedenen Arbeitskreisen und politischen Gremien teil, will Bewusstseinsveränderung erreichen, weist auf Risiken hin und bringt Empfehlungen ein.
- Die Gleichstellungsstelle kooperiert innerhalb der Stadtverwaltung mit Ämtern/Fachbereichen sowie mit Verbänden,Organisationen, Institutionen und Vereinen in der gesamten Stadt.
- Außerdem kooperiert sie auf Landesebene mit der LAG - Landesarbeitsgemeinschaft Kommunaler Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW (LAG NRW) und auf Bundesebene mit der BAG - Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros (BAG).
- Überregionale Informationen zur Gleichstellungsarbeit
Link zu Der Wegweiser für Frauen in NRW