In Deutschland wird eine ausländische Berufs- oder Bildungsqualifikation anerkannt, wenn diese gleichwertig zur deutschen Qualifikation ist. Mithilfe von Anerkennungsverfahren erfolgt die jeweilige Prüfung. Das Ergebnis wird in der Regel in Form eines Bescheids mitgeteilt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen besteht die Möglichkeit, über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusministerkonferenz einen Gleichwertigkeitsbescheid anzufordern. Die ZAB ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Der Gleichwertigkeitsbescheid stellt die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses mit einem deutschen Hochschul- oder Berufsabschluss fest.
Weiterführend gibt es in Deutschland sogenannte „reglementierte Berufe“, die häufig in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit oder Soziales wiederzufinden sind. Hierzu zählen berufliche Tätigkeiten, bei denen der Berufszugang und die -ausübung an bestimmte Rechts- und Verwaltungsvorschriften gebunden ist. Bei diesen Berufen müssen für eine Berufszulassung weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Die Gleichwertigkeitsbescheinigung erfolgt in diesen Fällen über die jeweilige Bezirksregierung.
Nur bei Vorlage der jeweiligen Bescheinigungen ist es für uns möglich, Ihre Qualifikation für das ausgeschriebene Stellenangebot zu prüfen.