Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) der Kultusmininsterkonferenz ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland.
Der Gleichwertigkeitsbescheid stellt die Gleichwertigkeit Ihres Hochschul- oder Berufsabschlusses mit einem deutschen Hochschul- oder Berufsabschluss fest. Nur bei Vorlage des Bescheids in Ihrer Bewerbung ist es für uns möglich, Ihre Qualifikation für die ausgeschriebene Stelle zu prüfen.
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