Der Integrationsrat ist die politische Interessenvertretung der Mönchengladbacher*innen mit internationaler Familiengeschichte. Er besteht aus 24 Mitgliedern, die vom Rat der Stadt Mönchengladbach zu einem Drittel nach dem für Ausschüsse geltenden Verfahren aus seiner Mitte und zu zwei Dritteln nach den Bestimmungen des § 27 der Gemeindeordnung (GO NRW) für die Dauer der Wahlzeit des Rates nach Listen oder als Einzelbewerber*innen direkt von den wahlberechtigten Migrant*innen gewählt werden. Der Integrationsrat kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen. Grundlage hierfür ist ebenfalls § 27 GO NRW. Auf Antrag des Integrationsrates ist seine Anregung oder Stellungnahme dem Rat, einem Ausschuss oder einer Bezirksvertretung vorzulegen. In folgenden Ratsausschüssen sind direkt gewählte Migrant*innenen-Vertreter*innen des Integrationsrates als sachkundige Einwohner*innen vertreten:
- Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren
- Ausschuss für Schule und Bildung
- Ausschuss für Planung und Bau
- Ausschuss für Freizeit, Sport und Bäder
- Jugendhilfeausschuss
- Kulturausschuss
- Umweltausschuss
Darüber hinaus bildet der Integrationsrat den Arbeitskreis zur Vorberatung der Sitzungen. Diesem obliegt die Sammlung und Auswahl von Themen, die in den Sitzungen als Tagesordnungspunkte beraten werden. In der Regel finden die Sitzungen alle zwei Monate statt. Diese sind - wenn nicht anders angekündigt - öffentlich und können von allen Interessenten als Zuhörer besucht werden.