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Vorbereitung der Gratulation zu Ehejubiläen
Die Stadt Mönchengladbach gratuliert Ehepaaren zum
- 50-jährigen Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
- 60-jährigen Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
- 65-jährigen Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
- 70-jährigen Ehejubiläum (Gnadenhochzeit)
- 75-jährigen Ehejubiläum (Kronjuwelenhochzeit).
Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Trauung. Die Glückwünsche werden durch eine Vertreterin/einen Vertreter der Stadt übermittelt. Alle Ehejubilare erhalten ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters und eine Blumenschale.
Zusätzlich werden
- zur Diamantenen Hochzeit eine Urkunde der Bezirksregierung,
- ab Eiserner Hochzeit Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalens
überbracht.
Da die jeweiligen Daten der Stadt Mönchengladbach nicht bekannt sind, werden alle künftigen Ehejubilare gebeten, das Jubiläum mindestens zwei Monate vor der Feier der Stadtverwaltung mitzuteilen.
Diese Mitteilung kann bei den Bezirksverwaltungsstellen:
- Bezirksverwaltung-Ost für die Stadtteile Neuwerk, Volksgarten und Giesenkirchen,
- Bezirksverwaltung-Nord für die Stadtteile Stadtmitte und Hardt,
- Bezirksverwaltung-Sued für die Stadtteile Rheydt und Odenkirchen,
- Bezirksverwaltung-West für die Stadtteile Rheindahlen und Wickrath,
- oder bei der Ansprechpartnerin erfolgen.
Notwendige Unterlagen
Stammbuch oder Heiratsurkunde
Rechtliche Grundlagen
Keine
Gebühren
Keine