Ehrungen

Die Stadt Mönchengladbach kann Persönlichkeiten für besondere Verdienste und hervorragende Leistungen ehren durch Verleihung

  1. des Ehrenringes,
  2. des goldenen Schöffensiegels,
  3. der Stadtplakette,
  4. der Ehrennadel.

Notwendige Unterlagen
Schriftlicher, ausreichend begründeter Antrag eines Dritten

Rechtliche Grundlagen
Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Stadt Mönchengladbach

Aktuelle Ehrungen in Mönchengladbach

Anfang der 1950er Jahre hat der Rat die Richtlinien zur Verleihung des Ehrenringes der Stadt Mönchengladbach beschlossen. Der Ehrenring wird  zur Würdigung von Persönlichkeiten, die sich um das Wohl der Stadt Mönchengladbach in besonderer Weise verdient gemacht haben, verliehen.

Es ist festgelegt, dass die Verleihung an höchstens zwölf lebende Träger erfolgen darf. Das Tragen des Ringes ist ein persönliches Recht und nur dem Geehrten vorbehalten. Der Ehrenring darf weder vom Träger, noch von seinen Erben verschenkt oder veräußert werden. Mit der Verleihung des Ringes werden weder Rechte noch Pflichten begründet.  Seit 1952 sind 33 Persönlichkeiten mit dem Ehrenring ausgezeichnet worden. Aktuelle Träger des Ehrenrings sind Prof. Heinz Mack und Jupp Heynckes.

 

Bürger der Stadt, die

  • 15 Jahre dem Rat angehören oder angehört haben,
  • einschließlich der Zugehörigkeit zum Rat 20 Jahre von Bezirksvertretungen und als sachkundige Bürger im Sinne der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen tätig sind oder waren oder
  • sich andere besondere Verdienste im Rahmen dieser Tätigkeit erworben haben,

können durch das goldene Schöffensiegel, einen Abdruck des Siegels der Gladbacher Schöffen aus dem 14. Jahrhundert, geehrt werden.

Die Stadtplakette kann Persönlichkeiten verliehen werden, die durch besondere Leistungen auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, kulturellem, wissenschaftlichem, künstlerischem oder sportlichem Gebiet das Ansehen der Stadt gefördert haben. Sie wird aufgrund eines Beschlusses des Hauptausschusses durch den Oberbürgermeister verliehen.

Die Ehrennadel kann Persönlichkeiten verliehen werden, deren Verdienste über den üblichen Rahmen einer beruflichen, ehrenamtlichen oder nicht amtlichen Tätigkeit für soziale, kulturelle, gesellschaftliche oder sportliche Zwecke hinausgehen und den Interessen der Stadt besonders dienen.

Zusammen mit einer Auszeichnung wird eine Verleihungsurkunde ausgehändigt. Sie soll auf Beschluss des Rates oder die Entscheidung des Oberbürgermeisters und auf die besonderen Verdienste des zu Ehrenden hinweisen.

 

Anregungen für die Verleihung anderer Auszeichnungen wie bspw. das Bundesverdienstkreuz oder den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen werden durch die Stadt Mönchengladbach angenommen und an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

 

Adresse

Rathaus Abtei
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach

(Zugang nicht barrierefrei)

Termine nach Vereinbarung