Alters- und Ehejubiläen

Altersjubiläen

Die Stadt Mönchengladbach gratuliert Bürgerinnen und Bürgern zur Vollendung des 90., 95. und 100. Lebensjahres sowie zu jedem folgenden Geburtstag. Die Glückwünsche werden auf Wunsch der Jubilarin/des Jubilars durch eine Vertreterin/einen Vertreter der Stadt übermittelt. Die Altersjubilare erhalten neben einem Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters eine Blumenschale.

Ab Vollendung des 100. Lebensjahres werden auch Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidentin des Landes NRW überbracht.

Rechtliche Grundlagen
Keine

Gebühren
Keine   


Ehejubiläen

Die Stadt Mönchengladbach gratuliert Ehepaaren zum

  • 50-jährigen Ehejubiläum (Goldene Hochzeit)
  • 60-jährigen Ehejubiläum (Diamantene Hochzeit)
  • 65-jährigen Ehejubiläum (Eiserne Hochzeit)
  • 70-jährigen Ehejubiläum (Gnadenhochzeit)
  • 75-jährigen Ehejubiläum (Kronjuwelenhochzeit).

Maßgeblich ist das Datum der standesamtlichen Trauung. Die Glückwünsche werden durch eine Vertreterin/einen Vertreter der Stadt übermittelt. Alle Ehejubilare erhalten ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters und eine Blumenschale.
Zusätzlich werden

  • zur Diamantenen Hochzeit eine Urkunde der Bezirksregierung,
  • ab Eiserner Hochzeit Glückwunschschreiben des Bundespräsidenten und der Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalens

überbracht.


Da die jeweiligen Daten der Stadt Mönchengladbach nicht bekannt sind, werden alle künftigen Ehejubilare gebeten, das Jubiläum mindestens zwei Monate vor der Feier der Stadtverwaltung mitzuteilen. Diese Mitteilung kann bei den Bezirksverwaltungsstellen:


Notwendige Unterlagen
Stammbuch oder Heiratsurkunde

Rechtliche Grundlagen
Keine

Gebühren
Keine

Ansprechpartnerin

Standort

Rathaus Abtei
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach

(Zugang nicht barrierefrei)

Termine nach Vereinbarung