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Ausschuss für Anregungen und Beschwerden


In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gibt es eine Vielzahl von Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen in kommunalen Angelegenheiten. So können zum Beispiel Anregungen oder Beschwerden direkt an den politischen Raum - also an den Rat - gerichtet werden. Wenn Sie ein Anliegen haben, über das aus Ihrer Sicht nur ein politisches Gremium (Rat oder Ausschuss) entscheiden kann, dann können Sie eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) einreichen. 

Bei Anliegen die lediglich einen Einzefall und keine politische Entscheidung betreffen, haben sie die Möglichkeit sich an den Bürgerdialog zur direkten Klärung Ihres Anliegens zu wenden.


Nach § 24 der Gemeindeordnung NRW hat jede*r Einwohner*in, die oder der seit mindestens drei Montaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder eine Bezirksvertretung zu wenden.

Die Eingabe muss in Textform mit Unterschrift erfolgen.

Sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen, z.B. Nachbarschafts- oder Bürgerinitiativen, können von diesem Recht Gebrauch machen.

Nach Einreichung Ihres Antrages wird durch den Fachbereich Recht geprüft, ob der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden für Ihre Eingabe zuständig ist. Sie erhalten zudem eine Eingangsbestätigung.

Ist der Ausschuss zuständig , holt der Fachbereich Recht eine Stellungnahme des für Ihr Anliegen zuständigen Fachbereiches ein.  Anschließend wird Ihre Eingabe in einer Sitzung des Anregungs- und Beschwerdeausschusses beraten. Sie werden zu dieser Sitzung eingeladen und erhalten Gelegenheit, Ihr Anliegen vor den Politiker*innen  zu erläutern.

Die Sitzungen des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden finden in der Regel öffentlich statt. Das heißt, dass auch Besucherinnen und Besucher sowie Medienvertreter anwesend sein dürfen. 

Bitte richten Sie Ihre Anträge an folgende Adresse:

Der Oberbürgermeister
Hauptausschuss als Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
41050 Mönchengladbach

Anträge bitte nicht per E-Mail oder Online-Formular; diese gelten nicht als Schriftform!

Ulrich Essinger

Tel.: 02161/25-2552

ratsbuero@moenchengladbach.de

Rathaus Abtei
Rathausplatz 1
41061 Mönchengladbach

(Zugang nicht barrierefrei)

Termine nach Vereinbarung