Die Hinweisgebermeldestelle ist die zentrale Anlaufstelle für alle, die Verletzungen von Rechtspflichten nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bzw. nach der „EU-Whistleblowing-Richtlinie“ vorzubringen haben. Verstöße in diesem Zusammenhang melden können unter anderem alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Praktikantinnen und Praktikanten, bestimmte Organmitglieder, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Stadt Mönchengladbach in Kontakt stehen, wie zum Beispiel Auftragnehmer*innen.
Warum es diese Einrichtung gibt?
Am 16. Dezember 2019 ist die Europäische Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft getreten. In dieser ist nun umfassend geregelt, dass in bestimmten Unternehmen Meldekanäle installiert werden müssen und Meldestellen einzurichten sind, welche Inhalte gemeldet werden können und vor allem wie und wovor die Hinweisgebenden auf ihren Arbeitsplätzen geschützt werden müssen. Diese Richtlinie ist durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 02.07.2023 in nationales Recht umgesetzt worden. Das Ausführungsgesetz des Landes zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG AG NRW) verpflichtet die Kommunen und kommunale Beschäftigungsgeber in NRW zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen. Um den Vorgaben gerecht zu werden, wurde eine interne Meldestelle (Hinweisgebermeldestelle) geschaffen, die organisatorisch und aufgrund der nur schwer voneinander abgrenzbaren Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Anti-Korruptions-Stelle (AKS) eingerichtet wurde.
Welche Aufgaben übernimmt diese Stelle?
Zu den Aufgaben der Hinweisgebermeldestelle gehören unter anderem die eigenverantwortliche Begleitung des gesamten Verfahrens, die Prüfung des gemeldeten Verstoßes hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereiches nach dem HinSchG, sowie die Prüfung der Stichhaltigkeit der eingegangenen Meldung. Ebenso hält sie den Kontakt zur hinweisgebenden Person, soweit die Meldung nicht anonym erfolgt ist und ergreift angemessene Folgemaßnahmen. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt. Der Schutz hinweisgebender Personen und sonstiger von einer Meldung betroffener Personen ist uns wichtig und gesetzlich normiert. Die Regelungen zum Umgang mit Eingaben über die Hinweisgebermeldestelle sowie deren Handlungsrahmen sind durch eine Dienstanweisung implementiert.